Landgericht München: Diffamierende Äußerung über Email an Gemeindemitglieder ist geschützte Sphäre

Vor der 3. Zivilkammer nahm die ehemalige Leiterin der KZ-Gedenkstätte in Dachau einen Historiker und Publizisten, der zudem Vorstandsmitglied der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern ist, im Verfahren der Einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer Behauptung in Anspruch.

Mit Email vom 27.12.2008 wandte sich der Antragsgegner an Frau P., die Leiterin des Kulturzentrums der Israelitischen Kultusgemeinde, und berichtete von ihm zugetragenen Gerüchten, wonach die Antragstellerin Gelder ihrer früheren Arbeitsstätte veruntreut hätte. Dies sei ihm aus mehreren zuverlässigen Quellen in den letzten Wochen zugetragen worden. Die Email sandte der Antragsgegner zur Kenntnisnahme auch an weitere Personen aus dem von ihm in der Israelitischen Kultusgemeinde betreuten Kulturbereich.

Die Antragstellerin behauptet, der Antragsgegner habe die Gerüchte selbst erfunden, um sie zu diffamieren. Er habe damit verhindern wollen, dass sie in die Israelitische Kultusgemeinde zu einer geplanten Veranstaltung eingeladen würde.

Der Antragsgegner behauptet, er habe die Gerüchte nicht selbst erfunden, vielmehr seien ihm diese aus zuverlässigen Quellen zugetragen worden. Es habe sich um eine Äußerung in einem privilegierten Kreis gehandelt. Derartige Äußerungen unterlägen keinem Unterlassungsanspruch. Es liege auch kein Verfügungsgrund vor.

Mit Urteil vom 28.04.2009 hat der zuständige Einzelrichter der 3. Zivilkammer den Antrag zurückgewiesen.

Die Kammer konnte sich nicht vom Vorliegen eines Verfügungsgrundes überzeugen.
Nach Auffassung des Gerichts fehlt es aber auch an einem Verfügungsanspruch. Die Kammer führt insoweit aus:

[…] Äußerungen innerhalb besonders geschützter Sphären sind nicht rechtswidrig und unterliegen grundsätzlich keinen Unterlassungsansprüchen. Dem Einzelnen steht insoweit ein geschützter Freiraum zu (vgl. Palandt, BGB, § 823, Rdnr. 106). Um eine derartige Äußerung des Antragsgegners in einer besonders geschützten Sphäre handelt es sich vorliegend. Der Antragsgegner hat die Äußerung nur an Mitglieder des Kulturkreises der Israelitischen Kultusgemeinde gerichtet. Nach § 1 Ziffer e der vom Antragsgegner vorgelegten Geschäftsordnung der Israelitischen Kultusgemeinde unterliegen die Mitglieder des Vorstands einer Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedermann. Der Antragsgegner durfte sich deshalb darauf verlassen, dass die von ihm mitgeteilten Gerüchte nicht nach außen getragen werden, mit Ausnahme an die Antragstellerin, deren Einbeziehung er ausdrücklich wünschte. Zur Klärung des Wahrheitsgehalts der Gerüchte war das Vorgehen des Antragsgegners auch angemessen und bezog die Antragstellerin mit ein.

Geschrieben von: Marian Härtel

Google-Buchsuche: Opt-Out Frist im Urheberrechtsstreit verlängert

Der US-Bundesgerichtshof, der sich mit dem Urheberrechtsvergleich von Google Buchsuche befasst, verlängerte heute die Ausstiegsfrist (“Opt-out-Frist”) vom 5. Mai 2009 auf den 4. September 2009 (“verlängerte Ausstiegsfrist”). Die verlängerte Ausstiegsfrist ist der neue Stichtag, bis zu dem die Sammelkläger sich entschieden haben müssen, ob sie in der Vergleichsgruppe verbleiben und die Entschädigungszahlungen aus dem Vergleich in Anspruch nehmen oder aus dem Vergleich aussteigen möchten.

Die Änderung der Ausstiegsfrist hat ebenfalls dazu geführt, dass das Datum für die letzte öffentliche Anhörung vom 11. Juni 2009 auf den 7. Oktober 2009 verschoben wurde. An diesem Datum wird der Gerichtshof über die endgültige Zulassung des Vergleichs entscheiden. Alle anderen Fristen und Stichtage dieses Prozesses bleiben jedoch unverändert, u.a. der 5. Mai 2009 als Stichtag, zu bzw. vor dem ein Buch eingescannt worden sein muss, um für Barzahlungen infrage zu kommen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Geschwindigkeit des Blogs

Geh nach Hause, Strato!

Nachdem der Blog doch über eine ganze Weile sehr langsam war, habe ich gestern die Notbremse gezogen, den A-Record von rechtmedial.de auf einen anderen Server umgebogen und den Blog auf einen anderen Webspace gepackt. Die Geschwindigkeit sollte jetzt wieder deutlich besser sein und meine Motivation den Blog wieder aktueller zu halten ebenso.

Im Moment scheint es ein Witz zu sein, was Strato hier abliefert, wenn man nach dem Thema ein wenig googelt, dann ist das Ergebnis schon erschreckend….

Geschrieben von: Marian Härtel

Powered by WordPress