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	<title>Kommentare zu: Wenn Berliner Gerichtsvollzieher das eigene Unverständnis für eine Gerichtsentscheidung bestätigen&#8230;</title>
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	<description>Rechtsanwälte</description>
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		<title>Von: Marian Härtel</title>
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		<dc:creator>Marian Härtel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2009 21:07:37 +0000</pubDate>
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		<description>Richtig, siehe dazu z.b. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=4328e3534fbbe6e818f32c73c5bccfed&amp;client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&amp;client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&amp;nr=40012&amp;pos=0&amp;anz=1

insofern gebe ich zu, ist der Satz &quot;[...]dass eine Zustellung durch den Zustellenden mittels Postausgangsbuch einer Kanzlei und Beleg über das Einschreiben nachgewiesen werden könne, wurde trotzdem der Weg des Kostenwiderspruchs gewählt.&quot; falsch. Den Antragsgegegner trifft die Beweislast, dass die Voraussetzungen des § 93 ZPO vorliegen. 

Ändert aber nichts an der Sache, dass ich das Ganze einfach für großen Blödsinn halte und vor allem im Zuge des Problems von Massenabmahnungen für eine extreme Aushöhlung von 12 I UWG halte.

Das Aufgeben zur Post und - wie eben hier gesehen nicht einmal das Abgeben beim Gerichtsvollzieher - sind eben heutzutage gerade kein Garant dafür, dass der Empfänger die Post auch wirklich ordnungsgemäß bekommt. Wahrscheinlich muss aber so entschieden werden, denn sonst kann man auch in allen anderen Rechtsgebieten Zustellungen vergessen und den &quot;Ich habe nichts bekommen&quot;-Lügnern ist wieder Tür und Tor geöffnet....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Richtig, siehe dazu z.b. <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;sid=4328e3534fbbe6e818f32c73c5bccfed&#038;client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&#038;client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&#038;nr=40012&#038;pos=0&#038;anz=1" rel="nofollow">http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;sid=4328e3534fbbe6e818f32c73c5bccfed&#038;client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&#038;client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&#038;nr=40012&#038;pos=0&#038;anz=1</a></p>
<p>insofern gebe ich zu, ist der Satz &#8220;[...]dass eine Zustellung durch den Zustellenden mittels Postausgangsbuch einer Kanzlei und Beleg über das Einschreiben nachgewiesen werden könne, wurde trotzdem der Weg des Kostenwiderspruchs gewählt.&#8221; falsch. Den Antragsgegegner trifft die Beweislast, dass die Voraussetzungen des § 93 ZPO vorliegen. </p>
<p>Ändert aber nichts an der Sache, dass ich das Ganze einfach für großen Blödsinn halte und vor allem im Zuge des Problems von Massenabmahnungen für eine extreme Aushöhlung von 12 I UWG halte.</p>
<p>Das Aufgeben zur Post und &#8211; wie eben hier gesehen nicht einmal das Abgeben beim Gerichtsvollzieher &#8211; sind eben heutzutage gerade kein Garant dafür, dass der Empfänger die Post auch wirklich ordnungsgemäß bekommt. Wahrscheinlich muss aber so entschieden werden, denn sonst kann man auch in allen anderen Rechtsgebieten Zustellungen vergessen und den &#8220;Ich habe nichts bekommen&#8221;-Lügnern ist wieder Tür und Tor geöffnet&#8230;.</p>
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		<title>Von: -stm</title>
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		<dc:creator>-stm</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2009 20:47:48 +0000</pubDate>
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		<description>Mir ist irgendwie so, mal gelesen zu haben, daß es nach herrschender Rechtsprechung für den Ausschluß des kostenmindernden sofortigen Anerkenntnisses genüge, wenn der Kläger/Abmahner die Abmahnung nur versucht habe, auf deren tatsächlichen Zugang komme es also schon aus Rechtsgründen nicht an - abseits aller Beweisfragen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mir ist irgendwie so, mal gelesen zu haben, daß es nach herrschender Rechtsprechung für den Ausschluß des kostenmindernden sofortigen Anerkenntnisses genüge, wenn der Kläger/Abmahner die Abmahnung nur versucht habe, auf deren tatsächlichen Zugang komme es also schon aus Rechtsgründen nicht an &#8211; abseits aller Beweisfragen.</p>
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		<title>Von: Marian Härtel</title>
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		<dc:creator>Marian Härtel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2009 19:29:43 +0000</pubDate>
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		<description>Ja sollte man einmal überlegen, könnte hier auf Dauer vielleicht ein einträgliches Nebengeschäft in der Kanzlei werden ;)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja sollte man einmal überlegen, könnte hier auf Dauer vielleicht ein einträgliches Nebengeschäft in der Kanzlei werden ;)</p>
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		<title>Von: Malte S.</title>
		<link>http://www.behrmannhaertel.de/2009/05/04/wenn-berliner-gerichtsvollzieher-das-eigene-unverstandnis-fur-eine-gerichtsentscheidung-bestatigen/comment-page-1/#comment-617</link>
		<dc:creator>Malte S.</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2009 17:33:33 +0000</pubDate>
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		<description>GoA für die Post anmelden und die eigenen Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit als Zusteller geltend machen?

Ich habe übrigens vor einiger Zeit Post für einen RA bekommen, der einen nur teilweise ähnlichen Namen hatte und in einer völlig anderen Gegend saß...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>GoA für die Post anmelden und die eigenen Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit als Zusteller geltend machen?</p>
<p>Ich habe übrigens vor einiger Zeit Post für einen RA bekommen, der einen nur teilweise ähnlichen Namen hatte und in einer völlig anderen Gegend saß&#8230;</p>
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