BIU verteidigt Prüfungsarbeit der USK

Im Rahmen einer Kabinettssitzung der Bayerischen CSU-Landesregierung äußerten Innenminister Joachim Herrmann und Sozialministerin Christine Haderthauer unlängst Kritik am Alterskennzeichnungsverfahren bei Computer- und Videospielen.

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. kann die jüngsten Aussagen der CSU-Minister Haderthauer und Herrmann in keiner Weise nachvollziehen und fordert die bayerische Staatsregierung trotz Dauerwahlkampfs zur sachlichen Diskussion auf. Offensichtlich hat die bayerische Staatsregierung nach wie vor ein falsches Bild vom System des deutschen Jugendmedienschutz.

„Wenn die für den Jugendschutz in Bayern verantwortliche Staatsministerin Haderthauer in den Medien behauptet, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle würde am Staat vorbei Alterskennzeichnungen vergeben, dann hat sie das System des Jugendschutzgesetzes leider nicht verstanden“, konstatiert Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. „Die Alterskennzeichen im Spielebereich stellen staatliche Verwaltungsakte des Landes Nordrhein-Westfalens dar, welches durch seine ständigen Vertreter in jeder Prüfsitzung den Vorsitz inne hat. Nordrhein-Westfalen hat die Federführung bei den Obersten Landesjugendbehörden der Länder für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen. Frau Haderthauer sollte dies als für den Jugendschutz zuständige Ministerin wissen.“

Der Kritik von Innenminister Herrmann entgegnet Wolters: „Es gibt derzeit keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeit der USK bzw. die bestehenden Prüfkriterien unzureichend sind. Die Evaluation des Hans-Bredow-Instituts im Auftrag von Bund und Ländern hat in einem Bericht jedenfalls die Alterskennzeichen der USK als nachvollziehbar bezeichnet.“

Geschrieben von: Marian Härtel

Infoscore Forderungsmanagement GmbH und Filesharingabmahnungen oder “Ich verstehe die Welt nicht mehr”

In diesem Blog kommt glaube ich schon so manches Mal zum Vorschein, dass ich über bestimmte Dinge in der Medienbranche den Kopf schüttele. Aber es passieren einfach auch immer wieder Dinge in meinem Alltag, über die man sich nur wundern kann.

Zu solchen Sachen gehören die Geschäftstätigkeiten der Infoscore Forderungsmanagement GmbH, bekannt für den Versuch Forderungen aus Abmahnungen von potentiellen Filesharern einzutreiben. Selbst nachdem man Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt hat, bekommt man von der Kanzlei der Infoscore Forderungsmanagement GmbH, dem Kollegen Rainer Haas & Kollegen, Schreiben, dass man doch bitte die geforderte Summe begleichen solle. Das frage ich mich doch, warum der Kollege von uns einen Widerspruch gegen sein Mahnverfahren bekommen hat. Bestimmt nicht, damit wir danach ein Massenschreiben von ihm bekommen, in dem sogar Formularfelder nicht ausgefüllt sind, und in dem wir gefragt werden, ob wir nicht trotzdem Geld zahlen wollen…

Aber auch in einem anderen Fall wir man nicht müde, weiter bunte Briefe zu verschicken. Obwohl wir einen Schriftsatz geschickt haben, warum wir die Forderung für nicht berechtigt halten, wird nicht auf das Schreiben eingegangen, sondern, um die Summe verminderte, Vergleichsvereinbarungen geschickt und wenn man auf diese nicht reagiert, die Frist für die Zahlung der Vergleichssumme verlängert.

Liebe Infoscore Forderungsmanagement GmbH: Der Mandant will nicht zahlen. Er möchte die Sache, wenn überhaupt, vor einem ordentlichen Gericht klären. Das muss man doch auch in Baden-Baden verstehen, oder soll ich das noch in Badisch versuchen zu schreiben?

Geschrieben von: Marian Härtel

Powered by WordPress