Katja Günther vs. Stadtsparkasse München – 0:1
Fast so spannend, wie die Bundesliga, ist auch der Rechtsstreit der Stadtsparkasse München gegen Fr. Katja Günther. Erstere mag nämlich nicht mehr das Rechtsanwaltsanderkonto der Abmahnanwältin führen, auf welches laut Informationen der Fernsehsendung Akte 09 vom gestrigen Tage täglich ca. 250 Zahlungen abgemahnter Internetnutzer im Wert von 15.000-20.000 Euro eingehen. Ob es tatsächlich der öffentliche Druck ist oder vielmehr die ständigen Beschwerden und Briefe von Rechtsanwälten, das wird wohl das Geheimnis der Stadtsparkasse München bleiben.
Jedenfalls wollte die Stadtsparkasse das Konto kündigen, kassierte von Fr. Günther jedoch einen Widerspruch und auch eine einstweilige Verfügung. Die Klage auf Kontofortführung schmetterte das Landgericht München I gestern jedoch ab. Neben der Tatsache, dass Katja Günther somit vor kurzem die ca. 1000 Schreiben am Tag abändern musste, weil die Schufa den Vertrag mit ihr kündigte, jetzt muss sie auch noch ein anderes Geldinstitut finden, um die Gelder einzutreiben.
Ein leidiges Thema und an den Google-Suchbegriffen, die täglich Besucher auf dieses Blog führen, merke ich auch, wie weit verbreitet das Problem ist. Darum einfach den allerbesten Tipp, den ich jeden geben kann:
Einfach Augen auf im Internet und bevor vorschnell persönliche Daten eingeben werden, die Seite nach Zahlungsinformationen absuchen.
Denn, auch wenn kein Anspruch enstehen sollte, Ärger und Stress macht es trotzdem, wenn man den Tricks eines eines “Abofallen-Unternehmens” aufgesessen ist.
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Geschrieben von: Marian Härtel
Mai 13th, 2009 at 19:41
… und wenn Katja G Punkt droht, einfach hart bleiben!
Mai 14th, 2009 at 14:03
Eine positive Nachricht! Aber noch ist “die Kuh nicht vom Eis”! Wollen wir es hoffen, daß die Rechtskraft eintritt und das BVerfG letztlich das ganze doch noch umkippt.
Mai 14th, 2009 at 14:04
Schlecht… ich habe ein Wort vergessen:
>das BVerfG letztlich das ganze NICHT doch noch umkippt.