Anwälte und die Crux des RVG bei Kleinmandaten

Als Anwalt ist man, bei Annahme von Mandaten, immer wieder in einer Zwickmühle – zumindest geht es mir so. Da gibt es Menschen, die sicherlich Hilfe gebrauchen können, aber das Problem ist: Als Anwalt verdient man daran nichts. Wie gerade, als jemand wegen eines Internetgeschäftes anrief. Der Streitwert war jedoch so gering, dass ich daran wohl ca. 30 Euro hätte abrechnen können. Nur, wer soll dafür Arbeiten? Wenn ich die Sekretärin bezahle, das Porto, den Strom für den PC, um den Antwortbrief zu schreiben und vieles weitere, dann würde mir ein Gewinn verbleiben, bei dem ich ganz ehrlich sagen muss, dass ich dafür lieber früher nach Hause gehe.

Auf der andere Seite brauchen solche Menschen eigentlich auch Hilfe. Nur leider – so hart es klingt – bin ich nicht die Wohlfahrt. Ist also die Grundkonstruktion des RVG schuld, die auf der anderen Seite der Gebührenskala es ermöglicht für beispielsweise Abmahnungen sehr teure Schreiben in tausendfacher Kopie zu verschicken? Oder liege ich mit meiner Einstellung falsch, dass man sich – trotz des Status als Organ der Rechtspflege – als gewinnorientierte Kanzlei mit “Kleckermandaten” nicht beschäftigen sollte?

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Geschrieben von: Marian Härtel

8 Responses to “Anwälte und die Crux des RVG bei Kleinmandaten”

  1. Malte S. Says:

    Auf dieser Lücke basieren doch ganze Branchen – z.B. die Abofallen. Über ein anständiges Konzept zur Gewährleistung des Rechtsschutzes der Betroffenen grübeln bestimmt noch einige mehr.
    Die Mandate selbst sind sicherlich nicht gewinnbringend, weshalb von einer Kanzlei auch nicht erwartet werden kann, dass sie solche übernimmt. Bestensfalls als quasi “pro bono” Mandat sind die mE denkbar. Natürlich sollten die nicht all zu oft vorkommen ;)

  2. AlteEgo Says:

    Die Frage ist wohl eher, ob man in solchen Fällen aus wirtschaftlichen Gründen nur noch Gebühren abrechnen kann. Man könnte ja eine Honorarvereinbarung über 100 oder 150 Euro treffen. Dann wärs zwar immer noch auf Draufzahlgeschäft, aber man hätte wenigstens nicht so ein schlechtes Gewissen der Kanzlei wegen ;-)

  3. Malte S. Says:

    Nur kommen dann die Mandanten kaum noch an. Bei den niedrigen Streitwerten ist es für den Mandanten teilweise – unter Beachtung des Verlustrisikos – sinnvoller, sich mit dem Bezahlen der gegnerischen Forderung abzufinden.

  4. ra.theumer Says:

    Lieber Kollege Härtel,

    gestatten Sie, dass ich diesen Text in meinen Blog übernehme. 50 % der Besucher meiner Kanzlei, muss ich GENAU dieses Problem erklären. Selbstverständlich würde ich Ihre Urheberschaft angeben und verlinken.

    Koll. Grüße aus Ludwisgfelde

  5. Gast Says:

    Erklaeren Sie doch erst einmal, welche Arbeit Sie in das Mandat fuer 30,00 EUR stecken muessten. Wenn es sich nur um einen Brief handelt, ist es schon heftig arrogant Ihrem eigenen Wohlstand gegenueber, wenn Sie den nicht leisten wollen.

  6. Marian Härtel Says:

    Warum ist es arrogant, wenn ich sage, dass ich nach einer langen Zeit des studiums und Referendariat und so einigen Investitionen in eine kanzlei nicht für 5 Euro Stundenlohn arbeiten will? Und viel mehr bleibt nicht über wenn man Unkosten abzieht und beachtet dass ich für den Preis sämtlichen vorgerichtliche Arbeit für den mandanten erledigen muss.

  7. ra.theumer Says:

    …genau so sehe ich das auch. Was glauben Sie, lieber Gast, was man alles dafür tun muss um einen ach so einfachen Brief schreiben zu können ? Wäre es so einfach, würde der Anwalt gar nicht benötigt werden.
    Was am meisten nervt: der Anwalt soll ständig seine Gebühren rechtfertigen. Fragen Sie beim Bäcker auch nach, warum dieses Brötchen 20 Cent kostet und nicht 10 ?

    @ M.H. Danke nochmals für Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung

  8. EK Says:

    …für eine “Schuld” von 19,-€ will so ein “INKASSO PRIMAT” all in etwa 100,- € kassieren. Der danach eingeschaltete “Massenmahn Anwalt” auf dem MB “lediglich” 25,- € nach RVG!!! Wann wehren sich die RA´s denn endlich gegen ein “revormiertes” “Rechtsberatungs” Gesetz, dass noch von den “Nazis” stammt um die sog. Juden aus den Gerichten fernzuhalten??? Mir jedenfalls schwillt dabei der Kamm! Habe jedenfalls festgestellt, das selbst ohne RA, bei enzsprechender Argumentation mit einschlägigen §§ die alle kalte Füsse bekommen. Wehrt euch, auch die “richtigen” Ra´s!
    “Lebe mit dem Clowns, die Welt ist voll davon” (Fest). In verbindung mit § 6 RDG (1), § 9 RDG Abs. 3/// Mir kocht das Bluttttttttttttttt

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