Der Undank des Mandanten ist der Welten äh Anwälte Lohn – oder auch nicht

Heute habe ich mich wieder einmal über mich selber geärgert, bei Erstberatungen nicht auf Vorkasse zu bestehen. Argh!

Vor ca. einer Woche rief eine Mandantin an, sie war wegen eines Akzentes und leichten Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache für die Sekretärin nur schwer zu verstehen. Also schrieb die – damals noch potentielle – Mandantin eine lange EMail, die zwar einigermaßen verständlich war, jedoch immer noch eine Menge wirre Informationen in gebrochenem Deutsch darstellte. Da ich mir so etwas, ohne Bezahlung, vorher nicht zumuten wollte, bekam sie letzten Freitag einen Termin, an dem sie – ohne Rückmeldung – nicht auftauchte. Nach einigem Hin und Her, bekam sie gestern sogar noch einen weiteren Termin und ich hörte mir alles geduldig an. Schimpftiraden auf ihren Provider, Schimpftiraden auf zwei Softwarehäuser und viele kleine weitere, teils sehr wirre, Geschichten.

Im Gespräch war der Mandantin sehr anzumerken, dass sie weder vom Internet noch von Technik viel Ahnung hatte, was mich besonders wunderte, denn Sie wollte, jetzt in Ihrer Rentnerzeit, eine Flirtplattform aufmachen, die sie irgendwo gekauft hatte.

Leider, und im Nachgang muss ich wirklich “leider” sagen, musste ich ihr in zwei Fällen mitteilen, dass dabei wenig Aussicht auf rechtlichen Erfolg besteht und sie weitere große Kostenrisiken entstehen würden und dass in einem anderen Fall die Kündigung beim Provider die bessere Idee sei, denn Streitigkeiten über die Geschwindigkeit des DSL Anschlusses würden viel Stress und Ärger bedeuten. All diese juristischen Fragen sind jemanden, ohne grundlegende Kenntnisse bei Technikfragen noch besonders schwer zu erklären. Tipps bzgl. der Frage, warum eine Flirtplattform für 5000 User auf einem T-Online Webspace für 12 Euro im Monat nicht gut aufgehoben ist, gab es dabei aber trotzdem noch gratis. Ebenso wie viele weitere Hinweise.

Gestern tat die Mandantin auch noch so, als ob sie zufrieden sei. Heute ärgere ich mich, dass ich so ehrlich war und sie nicht in sinnlose Prozesse drängen wollte. Es folgte nämlich eine böse EMail, dass ich sie wohl als Rentnerin nicht beraten wolle, dass ich eigentlich lieber ihre Gegner als Mandanten haben wolle und viel weiterer Unsinn, inklusive der Ankündigung, dass sie meine Beratungsrechnung auf keinen Fall bezahlen würde und dies auch ihrer Rechtsschutzversicherung verbieten wollen würde.

Nach so viel Hilfe, Zeitaufwand und Kopfschmerzen nach einer Erstberatung, bei der selbst der Kollege im Nachbarzimmer im Nachgang meinte, dass ich wohl “geschwitzt” habe, verliere ich für so etwas Wirres jedes Verständnis. Mit Nachdruck musste ich die Mandantin heute also auffordern, die heute folgende Rechnung zu begleichen, sonst werden – neben den Provider, den sie nicht mehr bezahlen will, wir als weitere Kläger folgen. Die Korrespondenz mit der eigenen Rechtsschutzversicherung darf sie einmal schön selber übernehmen…

In solchen Situationen ärgert man sich dermaßen, nicht langsam auf Kollegen zu hören und ohne Geld keinen Finger mehr zu rühren. Aber ich bin wohl zu gut für diese Welt ;) und zudem sind diese Mandanten zum Glück die Ausnahme und die meisten schätzen unsere Arbeit und vergüten diese zeitnah…

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Geschrieben von: Marian Härtel

2 Responses to “Der Undank des Mandanten ist der Welten äh Anwälte Lohn – oder auch nicht”

  1. Kai Says:

    ….spätestens nach der wirren Mail, aber allerspätestens nach dem ersten Termin, hättest du “nein” sagen sollen…aber ja, 2 Stunden lange Erstberatungsgespräche über komplizierte Verlagsverträge und am Ende die Frage nach PKH sind auch so Dinge, die mich zur Weisglut treiben ;-)

  2. Die Aufklärung des Mandanten durch den Rechtsanwalt – Normalfall oder Seltenheit? | Rechtmedial - von Rechtsanwalt Marian Härtel Says:

    [...] Bei uns in der Kanzlei ist es eigentlich normal, dass Mandanten vollkommen über Risiken aufgeklärt werden, auch wenn dies bedeutet, dass dann andere Kollegen sich den Mandanten einverleiben, die in Wettbewerbssachen und bei Abmahnungen eventuell weniger genau aufklären. Für mich gehört es zu einem normalen Juristenverständnis, den Mandanten auch einmal von einem Verfahren abzuraten, weil ich die Erfolgschancen als gering erachte – auch wenn mir dies mitunter dann Ärger mit dem Mandanten einbringt. [...]

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