Neues Juristenverständnis im Umgang mit virtuellen Gütern und geänderter Jugendkultur benötigt
Einer unserer Mandanten vertreibt über das Internet diverse Dienstleistungen rund um Computerspiele und bietet auch virtuelle Güter an. Interessant sind bei diesen Mandanten zwar auch die diversen Probleme, beispielsweise ob ein Banklizenz notwendig ist, ob Abtretungsverbote wirksam sind oder welche rechtliche Charakterisierung virtuelle Güter überhaupt haben und wie diese unter Umständen beispielsweise steuerrechtlich zu beurteilen sind. Mindestens genauso spannend sind aber die Reaktion von, ich nenne sie einmal “allgedienten” Kollegen.
Als ich gestern mit einem Steuerberater über die Themenkomplexe gesprochen haben, fiel es diesem bereits schon sichtlich schwer, überhaupt zu verstehen, warum Menschen sich virtuelle Dienstleistungen kaufen, warum man Geld dafür ausgibt, um vom Anbieter eines Onlinespieles einen bestimmten Datenbankeintrag zu erhalten – denn – soweit muss ich ihm zustimmen, mehr “kauft” man ja wirklich nicht. Ich wollte diesem dann auch gar nicht einen Standpunkt klar machen, denn jeder mag über das “Internetzeitalter” denken wie er mag, das Problem ist doch aber, ob solche Personen die rechtlichen Probleme, die Wertungsgesichtspunkte, die sich beispielsweise in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen ergeben, überhaupt zufriedenstellend beantworten können. Ob diese negative Einflüsse durch Medien beiseite legen und sachlich entscheiden können.
Als internetaffiner Rechtsanwalt ist man schon oft genug mit dem Problem beschäftigt, dass Gerichte von meinen Rechtsgebieten allerhöchstens marginal Kenntnisse habe, als direkter Vertreter des Mandanten sollte der Anwalt doch aber wenigstens wissen, wie, warum und womit der Mandant sein Geld verdient. Sachliche Betrachtung von rechtlichen Fragestellungen können nicht immer das Problem lösen. Zum Glück gibt es in Deutschland schon ein paar Kollegen, die sich im Bereich Computerspiele auskennen, aber, was ist mit den besagten Gerichten?
Eine richtige Antwort gab mir nämlich besagter, steuerberatender Kollege von gestern: “Der Richter, dem du da alles erzählen willst, kapiert dies doch erste recht nicht! Deine Argumente sind für diesem doch überhaupt nicht nachvollziehbar”. Und da hat er wahrscheinlich Recht. Der Mandant, über den ich gestern mich austauschen wollte, wird sich – mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit – bald rechtlichen Problemen ausgesetzt sehen, Problemen, bei denen wir ihm sicher sehr gut helfen können, Probleme aber auch, die in Deutschland bisher kaum vor Gerichten zur Sprache kamen und die beispielsweise in den USA gerade sehr heiß diskutiert werden.
Unsere Aufgabe als Anwälte macht das Mandat daher nicht nur von der juristischen Seite her spannend, sondern auch von der faktischen. Wir werden in den wahrscheinlich bald für den Mandanten unvermeidlichen Gerichtsverfahren, die er aber, um seine wirtschaftliche Existenz zu sichern, bestreiten will, nicht nur juristisch gegenüber Gerichten argumentieren müssen, eine vielleicht viel herausfordernde Aufgabe wird es wohl sein, Schriftsätze derart aufzubereiten, dass wir Richtern – im Stile eines Geschichtenerzählers – die Welt der Computerspiele, die Welt virtuelle Güter, ja die Veränderungen in der modernen Jugendkultur überhaupt klar machen, damit diese Richter überhaupt Abwägungen vornehmen können und beispielsweise nicht von den aktuellen Beschlüssen der Innenministerkonferenz oder von hetzenden Medien (Stichwort Killerspieldiskussion) beeinflusst werden und diese Gesichtspunkte – vielleicht unabsichtlich – in ihren Entscheidungen berücksichtigen.
Eine große Aufgabe wie ich finde, aber auch eine Herausforderung für unsere Justiz, ob diese in Zeiten sich ändernder Jugendkultur und globaler sozialer Entwicklungen bestehen kann.
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Geschrieben von: Marian Härtel
Juni 6th, 2009 at 22:44
Das “kauft” im zweiten Absatz muss gar nicht in Anführungszeichen stehen. Man kauft tatsächlich, nämlich ein Recht oder einen sonstigen Gegenstand (§ 453 Abs. 1 BGB).
Juni 6th, 2009 at 22:48
Richtig. Ist aber auch gar nicht wegen der juristischen Definition in Anführungszeichen, sondern weil Menschen, die die Thematik nicht kennen, schwer verstehen, was und warum da vorgeht. Gerade eben gestern mitbekommen im Stil von “Wie? Gold kaufen? Was kauft man da?”
Juni 8th, 2009 at 12:46
Halte ich ja ehrlich gesagt für eine gewagte These, daß Items bzw. die Rechte an Ihnen nach §433ff gekauft werden. Die Rechtsprechung dürfte heute auch vor dem Hintergrund der ASP-Rechtsprechung eher von Mietverträgen bei Onlinespielen ausgehen. Insofern würde ich die Anführungszeichen ruhig dort drinlassen…
Juni 8th, 2009 at 12:54
Ich habe auf dem Virtual Games Camp gerade erstmal Claas Oehler darüber gesprochen. Im Ergebnis wird aber wirklich nichts darum gehen, dass wohl ein mietähnlicher Vertrag vorliegt. Für die Aussage in diesem Beitrag ist es aber wie gesagt völlig irrelevant, weil die zugrundlegende “Kultur” gar nicht verstanden wird );
Interessant aber, dass es anscheinend neben dir, Claas und Andreas Lober noch ein paar Kollegen gibt, die sich damit näher beschäftigen.
Juni 8th, 2009 at 13:24
Ich hab auch schon 2004 in der K&R dazu einen Aufsatz verfaßt, wobei damals die Mietrechtsprechung noch nicht durch war, sprich damals noch auf Basis eines Dienstvertrages, was am Ergebnis aber nichts ändert. Mußte mich auch schon öfter für Mandanten aus dem MMO Bereich damit befassen. Mit Claas hatte ich auch vor dem Virtual Games Camp das Thema nochmal besprochen ;-)
Juni 8th, 2009 at 13:40
Das bleibt mir in diesem Fall wahrscheinlich aber gespart, weil wir hier verhindern müssen, dass der Mandant von dem Anbieter eines rübergezogen bekommt. Ich freue mich aber schon, das Geschäft des Mandanten dem Richter zu erklären. Der kapiert warscheinlich schon nicht, was der Onlineanbieter alles macht, geschweige denn womit der Mandant sein Geld verdient ;)
Juni 8th, 2009 at 13:46
Ha, du vertrittst also die Leute, die wir immer rausgeworfen haben aus den Spielen ;-) Ich bin gespannt, kannst ja mal abstrakt berichten!
Juni 8th, 2009 at 13:50
So ungefährt. Glider made in Germany könnte interessante Schriftsätze und Rechtsprechung ergeben
September 29th, 2009 at 15:39
[...] Fälle treffen natürlich bei mir auf eben dieses Problem und in Antragen auf einstweilige Verfügungen einem Gericht klar zu machen, was dort überhaupt [...]