Wenn der Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter nicht selber abgeschlossen wurde…

Da surft man gerade ahnungslos bei dem Kollegen Udo Vetter vorbei und entdeckt diesen Eintrag, bei dem der Betroffene extra auf dem Handyvertrag angekreuzt hat, dass er keinen Jamba-Zusatztarif wünscht, Jamba aber trotzdem behauptet, der Kunde hätte es ausdrücklich bestellt.

Bei dem Eintrag bekomme ich natürlich ein heftiges Stechen im Kopf, nicht nur weil ich selber gerade mit E-Plus im Streit liege. Nein, heute Vormittag waren Mandanten hier, die von der Firma VR Com erst eine Rechnung, dann Mahnungen und jetzt Schreiben von Rechtsanwälten bekommen haben. Das Seltsame dabei ist, dass die Mandanten vorher die Firma nicht kannten und schon gar nicht einen Preselection-Tarif für einen zweistelligen Monatsbetrag abgeschlossen haben. Auf Nachfrage der Mandanten, schickte das Unternehmen sogar einen Vertrag zu, auf dem eine unleserliche Unterschrift ist, die jedoch in keinster Weise mit der des Mandanten übereinstimmt.

Listiger Weise wollte das Unternehmen, auf eine telefonische Beschwerde hin, eine Kopie des Personalausweises von den Mandanten und das Geburtsdatum wissen, welches natürlich auf dem angeblichen Auftrag fehlte. Die Kundennot und der Wettbewerbszwang im Telekommunikationsbereich muss schon sehr groß sein inzwischen: Strafanzeige ist erstattet und Androhung einer Feststellungsklage wird folgen. Mal sehen, was dann als Antwort kommt.

Geschrieben von: Marian Härtel

Filesharing-Abmahnung erhalten – und jetzt?

Da anscheinend gerade wieder eine neue Welle an Abmahnungen wegen urheberrechtswidrigem Filesharing auf dem Weg ist und diese sowohl das Forum von Abmahn Wahn oder von Netzwelt aufbläht, sei hier eine kurz prägnante Zusammenfassung der Handlungsalternativen aufgezählt, ohne die Informationen aus den Foren zu wiederholen oder sämtliche Gerichtsentscheidungen und Problemkreise aufzählen zu wollen.

1. Die erste Alternative ist, sich seiner eventuellen Schuld bewusst zu sein, sich der eventuell vorhandenen Verantwortung zu stellen und auf die Forderungen der Abmahner einzugehen. Das Problem ist dabei zum einen, dass dies teuer sein kann und gleichzeitig gefährlich, wenn die Unterlassungserklärung eventuell zu eng formuliert ist und weitere Abmahnungen für andere Fälle drohen.

2. Die zweite Alternative ist, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ich ein Muster hier aus Haftungsgründen und weil eventuell individuelle Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, nicht anbiete. Google ist hier ein guter Freund. Ob man der Quelle dann vertraut, bleibt jedem selbst überlassen. Das Geld zahlt man in diesem Fall nicht, darf sich dann aber mit Unternehmen wie der Infoscore Forderungsmanagement GmbH rumärgern und riskiert auch ein Gerichtsverfahren. Ob man ein solches riskieren sollte, ist, entgegen vielen generalisierenden Behauptungen in oben genannten Foren, individuel unterschiedlich und sollte entweder von einem Anwalt oder nur nach reiflicher Überlegung entschieden werden.

3. Die dritte Alternative ist, die Schreiben zu ignorieren. Die Möglichkeit besteht, dass in diesem Fall, eine einstweilige Verfügung durch die Rechteinhaber beantragt wird. Allerdings kenne ich auch genügend Fälle, wo, wahrscheinlich aufgrund der schieren Masse an Abmahnungen, die bei einigen Kanzleien jeden Tag durch den Drucker rauschen, nach einer Weile nur über die Kosten der Abmahnung gestritten wird. Die Gefahr einer einstweiligen Verfügung ist aber auf jeden Fall gegeben, denn nach ordnungsgemäßer Abmahnung besteht kaum noch das Risiko eines Kostenwiderspruches.

4. Die vierte Alternative ist, die Finger in Zukunft von Dingen wie Bittorrent und Emule zu lassen und sich in Zukunft nicht mehr über Schreiben dieser Art zu ärgern. Das Thema ist aber, mir ist das schon klar, vielfälltig. Auch eine anwaltliche Beratung ist schwer. Es stellt sich eine Kostenfrage, da Rechtschutzversicherungen in aller Regel die Kosten nicht übernehmen werden, es stellen sich juristische Fragen über Beweisbarkeit von Urheberrechtsverletzungen oder ob die abmahnenden Unternehmen wirklich die vollen Rechtsinhaber sind, ob die mandatierten Rechtsanwälte Originalvollmachten hätten mitschicken müssen und vieles mehr. Eine Menge Fragen davon werden auch in diesem Blog thematisiert. Die Suchfunktion ist hier der beste Freund, denn alles stumpf zu verlinken, führt auch nicht zum Ziel.

Eines ist aber klar, man sollte nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern man sollte handeln, man sollte aufpassen, nicht zu viele Halbwahrheiten über Google aufzuschnappen und man sollte sich genau überlegen, ob die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für einen selber Sinn macht.

Geschrieben von: Marian Härtel

Anonyme Umfrage zur Examensangst

Per Email wurde ich gebeten auf eine wissenschaftliche Umfrage zur Examensangst hinzuweisen. Da ich das Problem nur zur Güte kannte und wahrscheinlich bei den Fachanwaltsklauseren wieder kennen lernen werde, will ich dem natürlich gerne nachkommen.

Laut Paul Rieger, der die Untersuchung durchführt, interessiert vor allem, wie die Prüfungen und speziell die Examensprüfung erlebt wurden. Die Beantwortung des Fragebogens ist einfach, bedarf keinerlei Vorwissens und dauert ca. 10 Minuten.

Die Umfrage richtet sich in erster Linie an Studenten der Rechtswissenschaften, Referendare und Volljuristen, da diese die besondere Situation einer Staatsexamensprüfung erfahren (haben). Jedoch sind auch derzeitige und ehemalige Studenten anderer Fachrichtungen, die als Abschlussziel das Staatsexamen ablegen, aufgerufen, sich an dieser Umfrage zu beteiligen.

Als Dankeschön für Deine Unterstützung kann man an einem Gewinnspiel teilnehmen, bei dem drei Amazon.de-Gutscheine verlost werden.

  • —> Zur Umfrage
  • Geschrieben von: Marian Härtel

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