Jörg Tauss (SPD): Gamer sind keine Amokläufer

Wenn ich in diesem Blog dumme Politiker schelte, muss ich so fair sein und positive Beispiele auch veröffentlichen. Zu denen scheint Jörg Taus (SPD) zu gehören, der als Abgeordneter der SPD seit 1994 den Wahlkreis Karlsruhe- Land im Deutschen Bundestag vertritt und jetzt gegen die Beschlussfassung der Innenministerkonferenz in Konfrontation gegangen ist – mit einem Brief an die Innenminster.

Auszüge daraus möchte ich hier zitieren:

[...]Als eines der Ergebnisse aller seither durchgeführten Anhörungen und Expertengespräche lässt sich festhalten,dass sich eine solche Kausalität wissenschaftlich nicht nachweisen lässt und sie demnach, auch im Falle Winnenden, falsch und herbeigeredet ist.Dies findet auch in allen seriösen wissenschaftlichen Studien zu diesem Themenkomplex ausnahmslos Unterstützung. Selbst Prof. Pfeiffer vom kriminologischen Institut Niedersachsen, der eine abweichende Meinung vertritt,betont, dass von einer „blutigen Spur der durch den Konsum von Computerspielen ausgelösten Gewalt“ keine Rede sein kann. Ein über die bereits bestehenden
Normen hinausgehendes Verbot von so genannten Killerspielen erscheint daher unbegründet und nicht sinnvoll. [...] Vor diesem Hintergrund habe ich daher mit großem Erstaunen und mit noch größerer
Irritation die aktuellen Beschlussfassungen zu einem Verbot von “Killerspielen”, ein Begriff, den es nur in Deutschland gibt, der Presse entnommen. Mit Ihrer weiterhin aufrechterhaltenen Forderung ignorieren Sie nicht nur fundierte Ergebnisse wissenschaftlicher Studien, sondern Sie blenden geradezu fahrlässig auch die
geltende Rechtslage aus und diskreditieren und kriminalisieren Jugendliche und einen höchst innovativen Wirtschaftszweig.

und weiter:

Wohl wissend, dass das Strafgesetzbuch im § 131 ein generelles Verbreitungs- und Herstellungsverbot von Medien unter den beschriebenen Prämissen vorsieht, wird jetzt wieder so getan, als ob es Handlungsbedarf gebe. Dies verschärft allenfalls Politikverdrossenheit, die auch entstehen kann, wenn der Staat so tut, in der
Vergangenheit nichts unternommen zu haben. [...]Der angesprochene § 131 StGB bildet die dritte Stufe eines der vorbildlichsten,weitreichendsten, konsequentesten und wirkungsvollsten Jugendmedienschutzgesetze weltweit. Das zu Grunde liegende Konzept der Dreistufigkeit hat sich bewährt.

und ebenfalls sehr richtig:

Dessen ungeachtet ist deutlich geworden, dass wir in Deutschland offensichtlich weniger ein Normsetzungsdefizit, als vielmehr ein von den Ländern zu verantwortendes Vollzugsdefizit haben. Dies zeigen uns leider Testkäufe, die belegen, dass der Kauf von nicht für die Altersstufe freigegebenen Medien an
Jugendliche in allen Bundesländern möglich ist. Hier müssen Kontrollen, für die Ihre Länder Verantwortung tragen, effektiver werden. Bevor daher nach Verboten und neuen gesetzlichen Regelungen gerufen wird, kann an dieser Stelle angesetzt werden. So müssen geltende Altersbeschränkungen durch geeignete Maßnahmen
des Handels noch wirksamer umgesetzt werden. Denkbar sind die räumliche Trennung von altersbeschränkten Angeboten, auch hier die Ermöglichung von Testkäufen und die Umrüstung der Kassensysteme. Wirtschaft und Industrie zeigen sich an dieser Stelle im Übrigen kooperativ, sodass es falscher Anschuldigungen
durch die Innenminister nicht bedarf.

und vor allem, wie ich ebenfalls immer predige:

Parallel zur notwendigen verstärkten und überdies effektiveren Kontrolle zeigt sich aber auch, dass zur Umsetzung eines wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes die Förderung und Stärkung von Medienkompetenz schon in Kindergarten, Schule und im Bereich der Jugendarbeit stehen muss.
Medienerziehung und Medienverantwortung sind für einen modernen Kinder- und Jugendschutz von großer Bedeutung.

Den ganzen Brief gibt es auf der offiziellen Seite von Jörg Tauss.

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Geschrieben von: Marian Härtel

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