Insolvenz: Das Risiko des Geschäftsführers und seines Privatvermögens
Da wir es gerade selber bei einem Mandanten mit dem Problem der Insolvenzverschleppung der Gegnerin zu tun haben, mit den anwaltlichen Problemen, nie eine Antwort auf ein Brief zu bekommen und vielen weiteren Unwegsamkeiten kämpfen, fiel mir der dieser Artikel in die Finger, der das Problem recht gut beschreibt..
Eine GmbH kann ein Schutz vor der Haftung mit dem Privatvermögen sein, aber nur solange man sich als Geschäftsführer an die gesetzlichen Spielregeln hält, die – zum einen sehr vielen nicht im Detail bekannt sind – und die – bei den ganzen tollen Unternehmergesellschaften mit 50 Euro Stammkapital, auch meistens schon am ersten Tag greifen ;-)
Für den Gegner, der an das Privatvermögen heran will, macht das Ganze nur mehr Stress, mehr aber auch nicht. Eine sinnvolle Beratung, wenn man, gerade als Startup, eine Unternehmensgründung plant.
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Geschrieben von: Marian Härtel
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