Seufzende Insolvenzrichter oder das Ständige dem Geld hinterherrennen
Für einen unserer Mandanten haben wir schon vor einer ganze Weile ein simple Zahlungsklage geführt. Dem Geld aus den Titeln rennen wir aber inzwischen immer noch hinterher, Besuche von Gerichtsvollziehern hatten bei der gegnerischen GmbH keinen Erfolg und inzwischen befindet sich die Gesellschaft in Liquidation. Insolvenzantrag wurde bislang aber noch nicht gestellt, obwohl diese – wie wir ziemlich genau wissen – bereits insolvent ist. Auch das tägliche Geschäft wird weitergeführt – unter fast unverändertem Namen. Um nun ein erneutes Verfahren gegen die Geschäftsführerin selber zu führen, aus Firmenfortführung, fehlender Stellung eines Insolvenzantrages und dergleichen, haben wir nun unsererseits Insolvenzantrag gestellt.
Lustig war allerdings der Anruf der zuständigen Insolvenzrichterin. Diese Frage mich, ob denn schon Geld gezahlt worden sei, was ich verneinte. Als ich mit gleichem Atemzug ihr mitteilte, dass ich auch stark bezweifele, dass jemals Geld von der Gesellschaft komme und auch dieses Verfahren nur der Vorbereitung weiterer Schritte diene, gähnte diese sichtlich genervt. Sie hatte der Gegnerin natürlich Gelegenheit zur Stellungnahme geboten, aber noch keine Antwort bekommen. Als ich ihr sodann mitteilte, dass wir schon auf unsere letzten 5-10 Briefe keine Antwort mehr erhalten hätte, war ihr scheinbar klar, dass sie die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse nicht ohne Informationen verweigern könne und es, wegen der fehlenden Kooperation der Gegenseite nun der Einschaltung eines externen Gutachters bedürfe, welcher wiederum dem Gericht Kosten und Stress verursacht, obwohl zu wohl auch die Richterin ahnt, dass von der Gegnerin als Rechtspersönlichkeit kein Geld mehr zu bekommen ist.
Dabei bin es eigentlich ich, der gähnen müsste, denn bis auf Spesen, ist bisher nichts gewesen.
Geschrieben von: Marian Härtel