Seufzende Insolvenzrichter oder das Ständige dem Geld hinterherrennen

Für einen unserer Mandanten haben wir schon vor einer ganze Weile ein simple Zahlungsklage geführt. Dem Geld aus den Titeln rennen wir aber inzwischen immer noch hinterher, Besuche von Gerichtsvollziehern hatten bei der gegnerischen GmbH keinen Erfolg und inzwischen befindet sich die Gesellschaft in Liquidation. Insolvenzantrag wurde bislang aber noch nicht gestellt, obwohl diese – wie wir ziemlich genau wissen – bereits insolvent ist. Auch das tägliche Geschäft wird weitergeführt – unter fast unverändertem Namen. Um nun ein erneutes Verfahren gegen die Geschäftsführerin selber zu führen, aus Firmenfortführung, fehlender Stellung eines Insolvenzantrages und dergleichen, haben wir nun unsererseits Insolvenzantrag gestellt.

Lustig war allerdings der Anruf der zuständigen Insolvenzrichterin. Diese Frage mich, ob denn schon Geld gezahlt worden sei, was ich verneinte. Als ich mit gleichem Atemzug ihr mitteilte, dass ich auch stark bezweifele, dass jemals Geld von der Gesellschaft komme und auch dieses Verfahren nur der Vorbereitung weiterer Schritte diene, gähnte diese sichtlich genervt. Sie hatte der Gegnerin natürlich Gelegenheit zur Stellungnahme geboten, aber noch keine Antwort bekommen. Als ich ihr sodann mitteilte, dass wir schon auf unsere letzten 5-10 Briefe keine Antwort mehr erhalten hätte, war ihr scheinbar klar, dass sie die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse nicht ohne Informationen verweigern könne und es, wegen der fehlenden Kooperation der Gegenseite nun der Einschaltung eines externen Gutachters bedürfe, welcher wiederum dem Gericht Kosten und Stress verursacht, obwohl zu wohl auch die Richterin ahnt, dass von der Gegnerin als Rechtspersönlichkeit kein Geld mehr zu bekommen ist.

Dabei bin es eigentlich ich, der gähnen müsste, denn bis auf Spesen, ist bisher nichts gewesen.

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Geschrieben von: Marian Härtel

6 Responses to “Seufzende Insolvenzrichter oder das Ständige dem Geld hinterherrennen”

  1. Johannes Says:

    Weiß Ihr Mandant auch, dass er die Kosten des Eröffnungsverfahrens einschließlich der Gutachterkosten tragen muss, wenn beim Schuldner nichts mehr zu holen ist??

    Und werden Sie ihn pflichtgemäß darüber belehren, dass er, falls auch bei der Geschäftsführerin nichts zu holen sein sollte, Sie für den komplett unnötigen Insolvenzantrag in Regress nehmen kann??

  2. Marian Härtel Says:

    Aber sicher, ist ja schließlich eine Strategie und nicht ein Frustverfahren oder ähnliches. Leider wissen wir ja, dass die Geschäftsführerin privat Geld hat und auch das Geschäft, als ob es plötzlich eine GmbH nie gäbe, weiter führt.

    Verständlicherweise will ich nicht zu sehr ins Detail gehen, aber es gibt durchaus Situationen wo ein Gläubigerinsolvenzantrag Sinn macht.

  3. Die Aufklärung des Mandanten durch den Rechtsanwalt – Normalfall oder Seltenheit? | Rechtmedial - von Rechtsanwalt Marian Härtel Says:

    [...] möchte einmal einen Kommentar aus meinem letzten Beitrag zum Anlass nehmen, um in den Raum zu stellen, wie gut die Aufklärung von Mandanten durch den [...]

  4. Johannes Says:

    Welche sinnvolle Gläubiger-”Strategie” könnte dahinter stehen, bei einer juristischen Person einen wegen offenkundiger Masselosigkeit aussichtslosen Insolvenzantrag zu stellen?

    Brauchbare Erkenntnisse zu den Voraussetzungen der Insolvenzverschleppungshaftung der Geschäftsführerin werden Sie in diesem Fall weder dem Abweisungsbeschluss des Gerichts noch dem Gutachten entnehmen können.

  5. Marian Härtel Says:

    Woher nehmen Sie denn die Masselosigkeit? Ich jedenfalls wüßte nicht, wie ich das dem gegnerischen Geschäftsführer nachweise, da leider bislang keine Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre eingestellt wurden.

  6. Marian Härtel Says:

    Zudem war das, bei aller Aufklärung, der Wunsch und der Auftrag des Mandanten.

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