Ich könnte k****en, die 3te oder das Zensurgesetz und Killerspiele

Wer hat eigentlich ernsthaft gedacht, dass das Zensurgesetz bei Kinderpornographie halt macht? Richtig, niemand, und schon gar nicht die CDU in Baden-Württemberg.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl will über die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet hinausgehen und hat auch die Sperrung von Killerspielen ins Gespräch gebracht. “Wir prüfen das ernsthaft”, sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger in der Freitagausgabe:

Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über. Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich Killerspiele negativ auf das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein.

Mir fehlen irgendwie die Worte, obwohl, eigentlich nicht, denn es sind wirklich einfach nur noch Spinner in der Politik unterwegs.

Geschrieben von: Marian Härtel

VR COM: Warum nicht gleich so?

Erst werden in dieser Sache die Mandanten genervt, bis sie zu einem Anwalt gehen, und dann bekommt man von den gegnerischen Anwälten eine Antwort mit dem Inhalt:

“Wir werden unseren Mandanten empfehlen, die Sache zu stornieren”

Ist schon klar, dass Sie es jetzt den Schwanz einziehen, wo ein gegnerischer Anwalt ihnen schreibt. Die interessante Frage ist doch, ob dies auch geschehen wäre, wenn die Mandanten sich nicht gewehrt hätten, oder?

Geschrieben von: Marian Härtel

Ryanair: Onlinebuchung mit Kreditkarte muss kostenfrei möglich sein

Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat das Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Ryanair entschieden. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig.

Das Unternehmen hatte seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug abgezogen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Kunden hatten keine Möglichkeit, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. „Kostenlos“ war lediglich die Zahlung mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.

Eine echte Gegenleistung für die Gebühren sei nicht ersichtlich, begründeten die Richter das Urteil. Der bargeldlose Zahlungsverkehr liege im eigenen Interesse der Fluggesellschaft, zumal sie keine Barzahlungen akzeptiere. Ryanair sei gesetzlich verpflichtet, die Zahlung für das Ticket anzunehmen. Dafür dürfe eine Fluggesellschaft kein gesondertes Entgelt verlangen. Für die Kunden bedeutet das Urteil einen weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet.

Geschrieben von: Marian Härtel

Facebook scheitert mit Klage gegen StudiVZ vor dem Landgericht Köln

Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat heute die Klage von Facebook gegen den Konkurrenten StudiVZ abgewiesen.

Die in Kalifornien ansässige Facebook Ltd. hatte behauptet, StudiVZ habe die Ge-staltung der Facebook-Seite in unlauterer Weise nachgeahmt. Außerdem sei der geheime PHP-Quellcode von Seiten des Konkurrenten auf illegale Weise erlangt worden. Darauf wurde der nun vom Landgericht zurückgewiesene Anspruch gestützt, die weitere Verwendung der Bildschirmoberflächen von StudiVZ im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen.

Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor. Es fehle an der hierfür erforderlichen Herkunftstäuschung. Diese komme deswegen nicht in Betracht, weil zum Zeitpunkt der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005 der Konkurrent Facebook noch nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad auf dem deutschen Markt hatte. Denn Facebook richtete sich bis September 2006 – ausschließlich in englischer Sprache – nur an nordamerikanische Studenten und Schüler. Erst seit März 2008 existiert eine deutschsprachige Version.

Eine Unlauterkeit der Beklagten wegen unredlicher Erlangung von Kenntnissen oder Unterlagen der Klägerin habe diese nicht substantiiert vorgetragen. Insofern habe die Klägerin lediglich Vermutungen angestellt, die nicht ausreichend seien, um der Be-klagten unredliche Kenntniserlangung vorzuwerfen. Diese Vermutungen seien auch nicht hinreichend konkret, um den ebenfalls von der Klägerin geltend gemachten sog. Besichtigungsanspruch zu rechtfertigen. Damit wollte die Klägerin erreichen, dass die PHP-Quellcodes beider Seiten durch einen Sachverständigen verglichen werden sollte, um eine eventuelle Übernahme des klägerischen Produkts zu beweisen. Letztlich – so die Zivilkammer – können die Übereinstimmungen auch darauf beruhen, dass die Gründer von StudiVZ die Webseiten der Klägerin kannten und diese mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen in Anlehnung an die Seite der Klägerin nachprogrammierten bzw. nachprogrammieren ließen. Ein Verstoß der Beklagten gegen die AGB der Klägerin liege hierin indes nicht, weil die Beklagte nie selbst Vertragspartner der Klägerin war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann binnen eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Köln einlegen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Gamelab Spain 2009: Richard Owens und meine Wenigkeit am Roundtable über IP-Recht

Am 1. Juli 2009 geht es für mich nach Gijôn in Spanien zur Gamelab Spain 2009.

Ich werde am dazu gehörigen Roundtable über Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz teilnehmen, wobei das genaue Thema

Strategic value of the intellectual and industrial property in the videogames industry

sein wird.

Ein, wie ich finde, sehr interessantes Thema und mit zahlreichen, möglicherweise kontroversen, Themen gespickt, beginnend mit Fragen der Netzneutralität, über das Problem der Three-Strikes-Out-Gesetzgebungsversuche bei Urheberrechtsverletzungen bis hin zu den sich neu ergebenen Fragestellungen von virtuellen Items

Neben anderen spanischen Teilnehmern wird am runden Tisch auch Richard Owens, Director of Copyright, E-Commerce, Technology and Management Division of the International Intellectual Property Office sein.

Vielleicht hat der eine oder andere ja Anregungen, was man näher thematisieren sollte? Ich werde über die Vorbereitungen und das Ergebnis des Roundtable dann berichten.

Geschrieben von: Marian Härtel

Jörg Tauss (SPD): Gamer sind keine Amokläufer

Wenn ich in diesem Blog dumme Politiker schelte, muss ich so fair sein und positive Beispiele auch veröffentlichen. Zu denen scheint Jörg Taus (SPD) zu gehören, der als Abgeordneter der SPD seit 1994 den Wahlkreis Karlsruhe- Land im Deutschen Bundestag vertritt und jetzt gegen die Beschlussfassung der Innenministerkonferenz in Konfrontation gegangen ist – mit einem Brief an die Innenminster.

Auszüge daraus möchte ich hier zitieren:

[...]Als eines der Ergebnisse aller seither durchgeführten Anhörungen und Expertengespräche lässt sich festhalten,dass sich eine solche Kausalität wissenschaftlich nicht nachweisen lässt und sie demnach, auch im Falle Winnenden, falsch und herbeigeredet ist.Dies findet auch in allen seriösen wissenschaftlichen Studien zu diesem Themenkomplex ausnahmslos Unterstützung. Selbst Prof. Pfeiffer vom kriminologischen Institut Niedersachsen, der eine abweichende Meinung vertritt,betont, dass von einer „blutigen Spur der durch den Konsum von Computerspielen ausgelösten Gewalt“ keine Rede sein kann. Ein über die bereits bestehenden
Normen hinausgehendes Verbot von so genannten Killerspielen erscheint daher unbegründet und nicht sinnvoll. [...] Vor diesem Hintergrund habe ich daher mit großem Erstaunen und mit noch größerer
Irritation die aktuellen Beschlussfassungen zu einem Verbot von “Killerspielen”, ein Begriff, den es nur in Deutschland gibt, der Presse entnommen. Mit Ihrer weiterhin aufrechterhaltenen Forderung ignorieren Sie nicht nur fundierte Ergebnisse wissenschaftlicher Studien, sondern Sie blenden geradezu fahrlässig auch die
geltende Rechtslage aus und diskreditieren und kriminalisieren Jugendliche und einen höchst innovativen Wirtschaftszweig.

und weiter:

Wohl wissend, dass das Strafgesetzbuch im § 131 ein generelles Verbreitungs- und Herstellungsverbot von Medien unter den beschriebenen Prämissen vorsieht, wird jetzt wieder so getan, als ob es Handlungsbedarf gebe. Dies verschärft allenfalls Politikverdrossenheit, die auch entstehen kann, wenn der Staat so tut, in der
Vergangenheit nichts unternommen zu haben. [...]Der angesprochene § 131 StGB bildet die dritte Stufe eines der vorbildlichsten,weitreichendsten, konsequentesten und wirkungsvollsten Jugendmedienschutzgesetze weltweit. Das zu Grunde liegende Konzept der Dreistufigkeit hat sich bewährt.

und ebenfalls sehr richtig:

Dessen ungeachtet ist deutlich geworden, dass wir in Deutschland offensichtlich weniger ein Normsetzungsdefizit, als vielmehr ein von den Ländern zu verantwortendes Vollzugsdefizit haben. Dies zeigen uns leider Testkäufe, die belegen, dass der Kauf von nicht für die Altersstufe freigegebenen Medien an
Jugendliche in allen Bundesländern möglich ist. Hier müssen Kontrollen, für die Ihre Länder Verantwortung tragen, effektiver werden. Bevor daher nach Verboten und neuen gesetzlichen Regelungen gerufen wird, kann an dieser Stelle angesetzt werden. So müssen geltende Altersbeschränkungen durch geeignete Maßnahmen
des Handels noch wirksamer umgesetzt werden. Denkbar sind die räumliche Trennung von altersbeschränkten Angeboten, auch hier die Ermöglichung von Testkäufen und die Umrüstung der Kassensysteme. Wirtschaft und Industrie zeigen sich an dieser Stelle im Übrigen kooperativ, sodass es falscher Anschuldigungen
durch die Innenminister nicht bedarf.

und vor allem, wie ich ebenfalls immer predige:

Parallel zur notwendigen verstärkten und überdies effektiveren Kontrolle zeigt sich aber auch, dass zur Umsetzung eines wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes die Förderung und Stärkung von Medienkompetenz schon in Kindergarten, Schule und im Bereich der Jugendarbeit stehen muss.
Medienerziehung und Medienverantwortung sind für einen modernen Kinder- und Jugendschutz von großer Bedeutung.

Den ganzen Brief gibt es auf der offiziellen Seite von Jörg Tauss.

Geschrieben von: Marian Härtel

Ich könnte k****n, die 2te

Wen wundert die geringe Wahlbeteiligung bei der Europawahl eigentlich noch? Perspektiven für junge Menschen oder gar Verständnis oder Interesse für eine geänderte Jugendkultur bringt doch keine Partei mit. Wie soll man diesen dann zutrauen, global denken zu können oder die moderne Gesellschaft angemessen zu vertreten?

Und trotzdem schaffen es Politiker immer noch einen Stein draufzulegen. Jetzt hat Thomas Strobel von der CDU, auch noch Rechtsanwalt, die Killerspieldiskussion einmal direkt mit den Internetsperren wegen Kinderpornographie in Zusammenhang gebracht. Skeptiker wussten ja, dass die Idee nicht bei Kinderpornographie halt macht und diejenigen, die das Thema der Killerspieldiskussion verfolgen, wissen auch, dass Computerspieler anscheinend verkappte Pädophile sind.

Auf eine Frage eines Bürger auf Abgeordnetenwatch.de:

Schon seit längerem verfolge ich besorgt die Diskussion über gewalthaltige Computerspiele (den Begriff “Killerspiele” werde ich hier nicht benutzen, weil ein solch Populistischer Begriff in einer ernsthaften Diskussion nichts zu suchen hat) und muss oft feststellen, dass, sehr oft auch von ihrer Partei, Unwahrheiten und hetzerische Parolen geäußert werden. Nun frage ich mich wie hier eine ernsthafte Diskussion geführt werden soll, wenn offenkundig kaum jemand in den Parteien eine Vorurteilsfreie Meinung über die besagten Spiele hat. Und gewisse Äußerungen, lassen darauf schließen, dass viele Politiker auch keine Ahnung von diesem Thema haben.

Ich kann verstehen das es nicht einfach ist, diese Amokläufe zu verhindern, aber man sollte die Computerspiele nicht als Sündenbock hinstellen und Verbieten, weil es sicherlich nicht der Auslöser solcher Taten ist. Vielmehr sollte die Medienkompetenz der Eltern und Lehrer verbessert werden, da diese in solchen Dingen häufig überfordert sind. Wir haben hier in Deutschland bereits einen sehr guten Jugendschutz und besagte Spiele werden bereits Indiziert oder erscheinen hierzulande erst gar nicht (ein indiziertes Spiel, darf nicht beworben oder öffentlich zum Verkauf angeboten werden, darf nur auf Anfrage und natürlich nur an Erwachsene Verkauft werden) und werden somit für Kinder und Jugendliche unzugänglich gemacht. Als Erwachsener möchte ich aber nicht bevormundet werden, was aber der Fall sein wird, wenn die Empfehlung der Innenminister umgesetzt wird und als Erwachsener Bürger möchte ich selbst entscheiden ob und was ich am PC Spiele. Des weiteren kann es nicht im Interesse unserer Regierung liegen, die vielen PC Spieler zu kriminalisieren, was mit dem Verbot aber unweigerlich geschehen würde.

Nun würde ich gerne ihre Meinung dazu hören und wissen ob sie sich gegen ein solches Verbot einsetzen oder dafür ?

antwortete Herr Stroble:

Wie bereits gesagt ist aus meiner Sicht die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen, wie sie in Killerspielen praktiziert wird, überaus problematisch. Das von der Innenministerkonferenz geforderte Herstellungs- und Verbreitungsverbot ist für mich daher bedenkenswert und sorgfältig zu prüfen. In jedem Fall sollte aber meines Erachtens in der Debatte, welche Maßnahmen zur Gewaltprävention ergriffen werden, die von den Bundesministern von der Leyen und Schäuble vorgeschlagene Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden. Zudem halte ich es jenseits des Internets für erforderlich, das Zustandekommen von Alterskennzeichnungen von Killerspielen zu überprüfen und insbesondere die Arbeitsweise der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle kritisch zu hinterfragen.

Internetsperren für Onlinespiele? Interessant. Einmal von der Tatsache abgesehen, dass mir selber eigentlich keine nennenswert brutalen Onlinespiele bekannt sind, zeigt Herr Strobl nicht nur, wo die Politik hin will, sondern auch ebenfalls ein erschreckend großes Wissen bzgl. Technik im Internet.

Gott, lass Hirn regnen!

Geschrieben von: Marian Härtel

Wenn der Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter nicht selber abgeschlossen wurde…

Da surft man gerade ahnungslos bei dem Kollegen Udo Vetter vorbei und entdeckt diesen Eintrag, bei dem der Betroffene extra auf dem Handyvertrag angekreuzt hat, dass er keinen Jamba-Zusatztarif wünscht, Jamba aber trotzdem behauptet, der Kunde hätte es ausdrücklich bestellt.

Bei dem Eintrag bekomme ich natürlich ein heftiges Stechen im Kopf, nicht nur weil ich selber gerade mit E-Plus im Streit liege. Nein, heute Vormittag waren Mandanten hier, die von der Firma VR Com erst eine Rechnung, dann Mahnungen und jetzt Schreiben von Rechtsanwälten bekommen haben. Das Seltsame dabei ist, dass die Mandanten vorher die Firma nicht kannten und schon gar nicht einen Preselection-Tarif für einen zweistelligen Monatsbetrag abgeschlossen haben. Auf Nachfrage der Mandanten, schickte das Unternehmen sogar einen Vertrag zu, auf dem eine unleserliche Unterschrift ist, die jedoch in keinster Weise mit der des Mandanten übereinstimmt.

Listiger Weise wollte das Unternehmen, auf eine telefonische Beschwerde hin, eine Kopie des Personalausweises von den Mandanten und das Geburtsdatum wissen, welches natürlich auf dem angeblichen Auftrag fehlte. Die Kundennot und der Wettbewerbszwang im Telekommunikationsbereich muss schon sehr groß sein inzwischen: Strafanzeige ist erstattet und Androhung einer Feststellungsklage wird folgen. Mal sehen, was dann als Antwort kommt.

Geschrieben von: Marian Härtel

Filesharing-Abmahnung erhalten – und jetzt?

Da anscheinend gerade wieder eine neue Welle an Abmahnungen wegen urheberrechtswidrigem Filesharing auf dem Weg ist und diese sowohl das Forum von Abmahn Wahn oder von Netzwelt aufbläht, sei hier eine kurz prägnante Zusammenfassung der Handlungsalternativen aufgezählt, ohne die Informationen aus den Foren zu wiederholen oder sämtliche Gerichtsentscheidungen und Problemkreise aufzählen zu wollen.

1. Die erste Alternative ist, sich seiner eventuellen Schuld bewusst zu sein, sich der eventuell vorhandenen Verantwortung zu stellen und auf die Forderungen der Abmahner einzugehen. Das Problem ist dabei zum einen, dass dies teuer sein kann und gleichzeitig gefährlich, wenn die Unterlassungserklärung eventuell zu eng formuliert ist und weitere Abmahnungen für andere Fälle drohen.

2. Die zweite Alternative ist, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ich ein Muster hier aus Haftungsgründen und weil eventuell individuelle Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, nicht anbiete. Google ist hier ein guter Freund. Ob man der Quelle dann vertraut, bleibt jedem selbst überlassen. Das Geld zahlt man in diesem Fall nicht, darf sich dann aber mit Unternehmen wie der Infoscore Forderungsmanagement GmbH rumärgern und riskiert auch ein Gerichtsverfahren. Ob man ein solches riskieren sollte, ist, entgegen vielen generalisierenden Behauptungen in oben genannten Foren, individuel unterschiedlich und sollte entweder von einem Anwalt oder nur nach reiflicher Überlegung entschieden werden.

3. Die dritte Alternative ist, die Schreiben zu ignorieren. Die Möglichkeit besteht, dass in diesem Fall, eine einstweilige Verfügung durch die Rechteinhaber beantragt wird. Allerdings kenne ich auch genügend Fälle, wo, wahrscheinlich aufgrund der schieren Masse an Abmahnungen, die bei einigen Kanzleien jeden Tag durch den Drucker rauschen, nach einer Weile nur über die Kosten der Abmahnung gestritten wird. Die Gefahr einer einstweiligen Verfügung ist aber auf jeden Fall gegeben, denn nach ordnungsgemäßer Abmahnung besteht kaum noch das Risiko eines Kostenwiderspruches.

4. Die vierte Alternative ist, die Finger in Zukunft von Dingen wie Bittorrent und Emule zu lassen und sich in Zukunft nicht mehr über Schreiben dieser Art zu ärgern. Das Thema ist aber, mir ist das schon klar, vielfälltig. Auch eine anwaltliche Beratung ist schwer. Es stellt sich eine Kostenfrage, da Rechtschutzversicherungen in aller Regel die Kosten nicht übernehmen werden, es stellen sich juristische Fragen über Beweisbarkeit von Urheberrechtsverletzungen oder ob die abmahnenden Unternehmen wirklich die vollen Rechtsinhaber sind, ob die mandatierten Rechtsanwälte Originalvollmachten hätten mitschicken müssen und vieles mehr. Eine Menge Fragen davon werden auch in diesem Blog thematisiert. Die Suchfunktion ist hier der beste Freund, denn alles stumpf zu verlinken, führt auch nicht zum Ziel.

Eines ist aber klar, man sollte nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern man sollte handeln, man sollte aufpassen, nicht zu viele Halbwahrheiten über Google aufzuschnappen und man sollte sich genau überlegen, ob die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für einen selber Sinn macht.

Geschrieben von: Marian Härtel

Anonyme Umfrage zur Examensangst

Per Email wurde ich gebeten auf eine wissenschaftliche Umfrage zur Examensangst hinzuweisen. Da ich das Problem nur zur Güte kannte und wahrscheinlich bei den Fachanwaltsklauseren wieder kennen lernen werde, will ich dem natürlich gerne nachkommen.

Laut Paul Rieger, der die Untersuchung durchführt, interessiert vor allem, wie die Prüfungen und speziell die Examensprüfung erlebt wurden. Die Beantwortung des Fragebogens ist einfach, bedarf keinerlei Vorwissens und dauert ca. 10 Minuten.

Die Umfrage richtet sich in erster Linie an Studenten der Rechtswissenschaften, Referendare und Volljuristen, da diese die besondere Situation einer Staatsexamensprüfung erfahren (haben). Jedoch sind auch derzeitige und ehemalige Studenten anderer Fachrichtungen, die als Abschlussziel das Staatsexamen ablegen, aufgerufen, sich an dieser Umfrage zu beteiligen.

Als Dankeschön für Deine Unterstützung kann man an einem Gewinnspiel teilnehmen, bei dem drei Amazon.de-Gutscheine verlost werden.

  • —> Zur Umfrage
  • Geschrieben von: Marian Härtel

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