Infoscore und die Portokosten

Es ist schon Wahnsinn was von Infoscore ständig für verschiedene Mandanten an Post bei uns eintrifft und immer wieder das X-te Schreiben im Stil von “Wir erinnern an unsere Zahlungsaufforderung” oder “Hier noch einmal eine Zahlungsaufstellung”. Heute schon wieder. Schreiben die nicht einmal mehr die Mandanten bekommen, sondern einfach nur in der Akte vergammeln.

Ich will mich ungern wiederholen, aber irgendwann müssen die doch einmal klagen oder? Allein die Portokosten müssen die langsam auffressen ;-)

Geschrieben von: Marian Härtel

Stoppschilder im Internet: Jetzt entscheiden Studenten

…naja, jedenfalls im Rahmen einer Übung an der Universität Leipzig.

Prof. Dr. Degenhart dürften jeden, der sich mit Jura an einer deutschen Universität beschäftigt hat, wegen seiner Lehrbücher ein Begriff sein. Seine neueste Hausarbeit beginnt jetzt mit folgenden Sätzen:

Um den sinkenden Umfragewerten der eigenen Partei mit Hilfe eines aufmerksamkeitsträchtigen, konsensfähigen Themas entgegenzuwirken und um „auch mal an die Kinder zu denken“ beabsichtigt Bundesfamilienministerin F, gegen die ihrer Meinung nach extreme Zunahme kinderpornographischer Internet-Inhalte vorzugehen.[...]

Die kontrovers diskutierte, sicher aber nicht ganz einfach Aufgabenstellung der Hausarbeit: Prüfung einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung von Artikel 5 und/oder Artikel 10 Grundgesetz.

Mal sehen, ob wir die Ergebnisse erfahren.

Geschrieben von: Marian Härtel

Rechte an Accounts und virtuellen Gütern

Das Thema “Rechte an Accounts und virtuellen Gütern” beschäftigt nicht nur ein Großteil unserer Kanzlei, es gibt auch noch ein paar Kollegen in Deutschland, die sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigen. Einer davon ist der geschätzte Kollege Dr. Tobias Gräber, der soeben seine Dissertation zu dem Thema veröffentlicht hat.

“Oft hemdsärmelig und in der juristischen Grauzone vorgenommene Verkäufe von Accounts und virtuellen Gütern sind aus Sicht der Betreiber und Spieler von Onlinespielen Alltag. Die juristische Literatur setzt sich bisher jedoch nur oberflächlich und weitestgehend unbemerkt mit dieser Thematik auseinander.Dieses Buch vermittelt Lesern mit und ohne Onlinespielerfahrung, juristischen Laien und Juristen einen verständlichen und strukturierten Einstieg in die Materie. Der letzte Teil des Buches, Regelungsmöglichkeiten durch AGB, wird zudem Betreibern von Onlinespielen lohnende Anhaltspunkte zur Ausgestaltung der eigenen Nutzungsbedingungen liefern.”

Käufliche erworben werden kann das Buch hier, eine Buchbesprechung wird folgen, sobald ich mein Exemplar zugeschickt bekommen habe.

Geschrieben von: Marian Härtel

Wenn Behörden zu viel Langeweile zu haben scheinen…

Nun dachte ich doch tatsächlich, dass in dieser Sache das Problem mit Rücksendung des Ummeldeformulars erledigt ist. Tatsächlich kam auch die Ummeldebestätigung, per Nachname mit PIN (würden die überhaupt noch Geld machen, wenn der Staat sie nicht nutzen würde?).

Fünf Tage später kam jedoch an die Privatadresse ein weiteres Schreiben des Wirtschafts- und Ordnungsamtes Charlottenburg mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 Euro nach § 51 OWiG.

Obwohl also die wenigen Daten einer GmbH, die innerhalb Berlins umgezogen ist, schon eine ganze Weile formlos dem Wirtschaftsamt vorliegen und nach Aufforderung des selben auch das Formular entsprechend § 15 GewO ausgefüllt wurde, wird also noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und dabei nicht etwa eine kostenlose Verwarnung nach § 51 OWiG genutzt, sondern noch der höchst mögliche Betrag gewählt, den das Gesetz zuläßt. Wenn das nicht von Langeweile bei den Sachbearbeiterinnne zeugt, dann weiß ich ehrlich gesagt nicht weiter.

Bei so etwas werde ich aber auch stinkig und jetzt soll das Wirtschaftsamt erst einmal nachweisen, wo in dem Verhalten, nicht gleich ein Formular zu verwenden, Vorsatz oder Fahrlässigkeit für eine Ordnungswidrigkeit vorlag bzw. warum deren Ermessen, nachdem alle Daten des Unternehmens vorlagen, immer noch ergeben haben soll, das höchst mögliche Bußgeld auszuwählen.

Argh!

Geschrieben von: Marian Härtel

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