Wenn Behörden zu viel Langeweile zu haben scheinen…

Nun dachte ich doch tatsächlich, dass in dieser Sache das Problem mit Rücksendung des Ummeldeformulars erledigt ist. Tatsächlich kam auch die Ummeldebestätigung, per Nachname mit PIN (würden die überhaupt noch Geld machen, wenn der Staat sie nicht nutzen würde?).

Fünf Tage später kam jedoch an die Privatadresse ein weiteres Schreiben des Wirtschafts- und Ordnungsamtes Charlottenburg mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 Euro nach § 51 OWiG.

Obwohl also die wenigen Daten einer GmbH, die innerhalb Berlins umgezogen ist, schon eine ganze Weile formlos dem Wirtschaftsamt vorliegen und nach Aufforderung des selben auch das Formular entsprechend § 15 GewO ausgefüllt wurde, wird also noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und dabei nicht etwa eine kostenlose Verwarnung nach § 51 OWiG genutzt, sondern noch der höchst mögliche Betrag gewählt, den das Gesetz zuläßt. Wenn das nicht von Langeweile bei den Sachbearbeiterinnne zeugt, dann weiß ich ehrlich gesagt nicht weiter.

Bei so etwas werde ich aber auch stinkig und jetzt soll das Wirtschaftsamt erst einmal nachweisen, wo in dem Verhalten, nicht gleich ein Formular zu verwenden, Vorsatz oder Fahrlässigkeit für eine Ordnungswidrigkeit vorlag bzw. warum deren Ermessen, nachdem alle Daten des Unternehmens vorlagen, immer noch ergeben haben soll, das höchst mögliche Bußgeld auszuwählen.

Argh!

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Geschrieben von: Marian Härtel

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