Und bei der Staatsanwaltschaft bewegt sich doch jemand – man darf es nur nicht eilig haben

Nachdem in einer Sache bzgl. Urheberrechtsverletzungen bei Onlinespielen unserer Mandanten, der Antrag auf Akteneinsicht zwischen diversen Staatsanwaltschaften in Deutschland Pingpong spielte, kam jetzt doch von einer der Staatsanwaltschaften ein Feedback. Zwar hilft uns dies nicht weiter, denn die Akte sei erneut im Versendungsstatus, diesesmal aber wohl auf dem Weg zur Polizei.

Ob damit der Einsatz des Bundestrojaners oder oder nur der Besuch von zwei Uniformierten, die die Computer von Mama und Papa abtransportieren gemeint ist, weiß ich nicht genau, aber vielleicht gibt es doch noch irgendwann dieses Jahr Informationen bzgl. der Indentität des Täters und unsere Mandanten können ihre Schadensersatzforderungen durchsetzen.

Gelernt habe ich aber auf jedenfall, dass man im Umgang mit der Staatsanwaltschaft Geduld braucht, verdammt viel Geduld. Eilig dürfen es Mandanten in solchen Fällen nicht haben ;-)

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Geschrieben von: Marian Härtel

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