Berliner Spieleentwickler erhalten umfangreiche Prototypenförderungen

Irgendwann mussten die Interventionen meines Kollegen Dr. Behrmann Früchte tragen. Junge Entwickler, die wir teilweise schon aus der Games Academy kennen, erhalten jetzt die Chance, am Markt bestehen zu können.

Der Geschäftsbereich Standortmarketing der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH hat im letzten Quartal insgesamt 19 Projekte und Standortmarketing-Maßnahmen mit 889.600 Euro gefördert. Im Zentrum der aktuellen Sitzung stand die Förderung interaktiver und innovativer Inhalte für neue Plattformen. Im Rahmen des Pilotprogramms wurden zwölf Projekte mit 687.600 Euro gefördert.

Die Pilotförderung unterstützt Unternehmen vor allem in der kostenintensiven Anfangsphase der Prototypen-Entwicklung. Die zwölf aktuell geförderten Projekte decken mit unterschiedlichen Plattformen, Genres und Technologien eine große Bandbreite innovativer Inhalte ab und spiegeln damit die Vielfalt der kreativen neuen Medienbranchen in der Hauptstadtregion wider.

Unter den geförderten Projekten sind sieben Games-Protoypen: Die Sportspiel-Simulation „Handball Challenge“ (85.000 Euro) der neugegründeten Berliner Neutron Games ist das weltweit erste Handball-Actionspiel für PC und Konsole. Das browserbasierte Onlinespiel „Fame2u“ (73.200 Euro) ist ein innovativer Mix aus Casual und MMG-Spiel, das die aus Bielefeld nach Hennigsdorf gezogene Xybris Interactive für 12-18jährige Frauen entwickelt. Die Berliner Entwickler Enter-Brain-Ment, die bereits mit ihrem Vorgängerspiel „Sommersault“ einen ganz eigenen Look geschaffen haben, kreieren nun mit dem Actionspiel „REM“ (60.000 Euro) ein neues Rennspielgenre. Die Berliner Firma kunst-stoff erhält eine Paketförderung von 120.000 Euro für drei Games-Prototypen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Deine Festplatte ist meine Festplatte

Die Kollegen Dr. Damm & Partner haben heute ein witzige Abmahnung im Angebot, die eine Forderung aufweist, die ich selber noch nicht kannte. Während wir selber in normalen Abmahnungen logischer Weise auch fordern, die Informationen über die Quelle zu offenbahren bzw. die rechtswidrigen Vervielfältigungsstücke zu zerstören, wurde hier gefordert:

Darüber hinaus bestehen Ansprüche unserer Mandantin auf Vernichtung bzw. Überlassung der Vorrichtungen, mit denen die rechtswidrigen Kopien hergestellt worden sind, gemäß § 98 UrhG. Unsere Mandantin hat daher grundsätzlich Anspruch auf Überlassung Ihrer Festplatte.

Wie die Kollegen richtig erkannt haben, ist dieser Anspruch wirklich nur grundsätzlicher Natur und in Fällen, in denen eine Festplatte ganz regulär für den Betrieb eines PC’s genutzt wird, sicher nicht vorhanden. Sollte eine Abmahnung mit einer solchen Formulierung daher im Postkasten landen, heißt es vor allem, sich nicht einschüchtern zu lassen und einen Anwalt aufsuchen.

Aber Glückwunsch liebe Kollegen: Versuchen kann man es ja einmal mit der Formulierung ;)

Geschrieben von: Marian Härtel

Wie man Mahnverfahren auch verzögern kann

Es gibt genug Beispiele, wie man gerichtliche Verfahren verzögern kann. In den letzten Tagen habe ich aber das Gefühl, dass Gerichte in Bayern hierbei behilflich sind. Konkret get es hier um das Amtsgericht Coburg, zentrales Mahngericht in Bayern. Unseren Mahnbescheid haben wir mit einer fehlenden Seite und ohne Zahlungsaufforderung über die bekannten 23,00 Euro zurück bekommen.

Ungünstig ist, dass man auf Faxe wohl nicht reagiert und telefonisch niemand erreichbar ist. Vormittags nimmt keiner das Telefon ab und pünktlich um 12:00 vermeldet der Anrufbeantworter, dass man nur Vormittag erreichbar sei. Sehr witzig!

Ich würde ja gerne einen Vollstreckungsbescheid beantragen, aber die Kosten konnte ich bislang nicht einzahlen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Verbraucherzentrale mahnt soziale Netzwerke wegen AGB ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband nimmt die Anbieter Sozialer Netzwerke ins Visier. Gegen die Plattformen MySpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing leitete der Verband Unterlassungsverfahren ein.

In der Kritik stehen Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen. Gegenstand der aktuellen Verfahren sind insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung. Diese erfolgen oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus.

Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen. Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen – zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wissen oder Profildaten Dritten zugänglich machen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob sie möchten, dass ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind. Auch beim Urheberrecht liegt hier einiges im Argen: einige Anbieter lassen sich laut AGB vom Nutzer umfängliche Rechte an von ihnen erstellten Inhalten übertragen. Daraufhin können sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren, etwa könnte ein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen. Außerdem behalten sich einige Anbieter das Recht vor, „aus beliebigen Gründen“ Inhalte zu löschen oder gar „ohne vorherige Mitteilung“ und „ohne Angabe von Gründen“ den Zugang für Mitglieder zu sperren.

Soziale Netzwerke sind für Millionen Menschen weltweit attraktiv: Der Weltmarktführer Facebook zählt weltweit mehr als 200 Millionen Nutzer, davon in Deutschland 3,25 Millionen. Bei Wer-Kennt-Wen sind laut Betreiber derzeit 6,5 Millionen Nutzer angemeldet, bei Lokalisten laut Betreiber mehr als 3 Millionen Nutzer. Xing nennt knapp 2,7 Millionen Mitglieder in Deutschland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zusammen mit mehr als 80 internationalen Verbraucherschutzverbänden im Mai 2009 ein Papier mit Forderungen an die Betreiber Sozialer Netzwerke und die Politik erarbeitet. Es ist in englischer Sprache auf der Webseite des Trans Atlantic Consumer Dialogue abrufbar.

Seit 2009 hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband mit dem Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ den Schutz der Internetnutzer auf die Fahnen geschrieben. Finanziert vom Bundesverbraucherministerium ist es Aufgabe des Projektteams, regelwidrige Praktiken oder Vertragsbedingungen von Unternehmen zu identifizieren und dagegen rechtlich vorzugehen. Außerdem klärt das Projekt Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten, Gefahren und Fallen im Internet auf. Informationen hierzu liefert ab August 2009 eine eigene Website.

Geschrieben von: Marian Härtel

Landgericht Saarbrücken ändert Rechtsprechung zu Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen

NAch einem Beschluss des Landgericht Saarbrücken vom 2. Juli hat die Musikindustrie einen Anspruch auf Akteneinsicht in Akten der Staatsanwaltschaft bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Damit ändert das Landgericht seine Rechtsprechnung vom letzten Jahr.

Während die Richter letztes Jahr noch argumentierten, dass – nur anhand der IP-Adresse – es unklar wäre, wer der Täter sei und dass schützwürdige Interesse der beschuldigten Person daher überwiege, hatte jetzt das Argument, dass bei einer Verweigerung der Akteneinsicht der gesetzlich gewollte urheberrechtliche Schutz vollständig ins Leere laufe, wohl größere Bedeutung.

Zu beachten ist aber, dass es im vorliegenden Fall um eine Person ging, die ingesamt 3000 Musikdateien zum Tausch angeboten hatte.

Geschrieben von: Marian Härtel

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