Deine Festplatte ist meine Festplatte
Die Kollegen Dr. Damm & Partner haben heute ein witzige Abmahnung im Angebot, die eine Forderung aufweist, die ich selber noch nicht kannte. Während wir selber in normalen Abmahnungen logischer Weise auch fordern, die Informationen über die Quelle zu offenbahren bzw. die rechtswidrigen Vervielfältigungsstücke zu zerstören, wurde hier gefordert:
Darüber hinaus bestehen Ansprüche unserer Mandantin auf Vernichtung bzw. Überlassung der Vorrichtungen, mit denen die rechtswidrigen Kopien hergestellt worden sind, gemäß § 98 UrhG. Unsere Mandantin hat daher grundsätzlich Anspruch auf Überlassung Ihrer Festplatte.
Wie die Kollegen richtig erkannt haben, ist dieser Anspruch wirklich nur grundsätzlicher Natur und in Fällen, in denen eine Festplatte ganz regulär für den Betrieb eines PC’s genutzt wird, sicher nicht vorhanden. Sollte eine Abmahnung mit einer solchen Formulierung daher im Postkasten landen, heißt es vor allem, sich nicht einschüchtern zu lassen und einen Anwalt aufsuchen.
Aber Glückwunsch liebe Kollegen: Versuchen kann man es ja einmal mit der Formulierung ;)
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Geschrieben von: Marian Härtel
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