Landgericht Saarbrücken ändert Rechtsprechung zu Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen

NAch einem Beschluss des Landgericht Saarbrücken vom 2. Juli hat die Musikindustrie einen Anspruch auf Akteneinsicht in Akten der Staatsanwaltschaft bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Damit ändert das Landgericht seine Rechtsprechnung vom letzten Jahr.

Während die Richter letztes Jahr noch argumentierten, dass – nur anhand der IP-Adresse – es unklar wäre, wer der Täter sei und dass schützwürdige Interesse der beschuldigten Person daher überwiege, hatte jetzt das Argument, dass bei einer Verweigerung der Akteneinsicht der gesetzlich gewollte urheberrechtliche Schutz vollständig ins Leere laufe, wohl größere Bedeutung.

Zu beachten ist aber, dass es im vorliegenden Fall um eine Person ging, die ingesamt 3000 Musikdateien zum Tausch angeboten hatte.

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Geschrieben von: Marian Härtel

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