Offenes W-LAN und schon hat man eine Haustür weniger
Als Anwälte, die mit dem Internet und dessen Rechtsproblemen jeden Tag Berührung haben, hat man in der aktuellen Zeit so einige Erfahrungen mit W-LANs gemacht. Und ja, ich tendiere inzwischen sogar dazu, einen gut gemeinten Rat loszuwerden, wenn ich beispielsweise an einem Restaurant Dinge wie “kostenloser Hotspot” lese. Die doch noch sehr wage Rechtsprechung rund um diesen Themenbereich macht einen solchen Betrieb zu einem Glücksspiel.
Dass es aber noch schlimmer kommen kann, musste jetzt ein 38 jähriger Mann aus Recklinghausen erkennen. Auf eine Amoklaufwarnung hin wurde sein Appartment von einem SEK-Team der dortigen Polizei gestürmt, die dabei nicht zimperlich vorging und auch gleich bei der Wohnungstür der Sperrmüllabfuhr einen Auftrag einbrachte. Dass die Amoklaufwarnung gar nicht von ihm stammte, sondern von einem Nachbarn, der das ungesicherte W-Lan des Mannes nutzte, dürfte diesen nur wenig trösten. Er darf sich jetzt jedenfalls mit mit der Polizei um die Ersattung der Kosten streiten, die nämlich die Meinung vertritt, dass der Mann den Einsatz, aufgrund des Betriebes eines offenen W-LANs. selber verschuldet habe.
Da ist man doch schon fast froh, wenn man NUR eine Abmahnung wegen Filesharings bekommt, oder?
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Geschrieben von: Marian Härtel
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