Landgericht München und der fliegende Gerichtsstand
Das Landgericht München hat sich zum Problem des fliegenden Gerichtsstandes geäußert. Anlaß war einmal wieder die unsäglichen Stadtplanausschnitte, von denen einfach niemand zu verstehen scheint, dass diese urheberrechtlich geschützt sind.
In dem Urteil vom 30.07.2009 äußert sich das Gericht dahingehend, dass der bestimmungsgemäße Abruf einer Internetseite dort sei, wo sich nach vernünftigen Maßstäben gemessen, Kunden befinden. Nach diesem Grundsatz hat das LG München I seine internationale und örtliche Zuständigkeit wegen unberechtigter Nutzung einer Stadtplankarte eines deutschen kartografischen Verlages auf der Website eines österreichischen Anbieters begründet.
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Geschrieben von: Marian Härtel
September 4th, 2009 at 15:29
Aktenzeichen?
September 4th, 2009 at 16:42
AZ: 7 O 13895/08
März 23rd, 2010 at 23:07
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