Landgericht München und der fliegende Gerichtsstand

Das Landgericht München hat sich zum Problem des fliegenden Gerichtsstandes geäußert. Anlaß war einmal wieder die unsäglichen Stadtplanausschnitte, von denen einfach niemand zu verstehen scheint, dass diese urheberrechtlich geschützt sind.

In dem Urteil vom 30.07.2009 äußert sich das Gericht dahingehend, dass der bestimmungsgemäße Abruf einer Internetseite dort sei, wo sich nach vernünftigen Maßstäben gemessen, Kunden befinden. Nach diesem Grundsatz hat das LG München I seine internationale und örtliche Zuständigkeit wegen unberechtigter Nutzung einer Stadtplankarte eines deutschen kartografischen Verlages auf der Website eines österreichischen Anbieters begründet.

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Geschrieben von: Marian Härtel

3 Responses to “Landgericht München und der fliegende Gerichtsstand”

  1. Adrian Says:

    Aktenzeichen?

  2. Marian Härtel Says:

    AZ: 7 O 13895/08

  3. Negele NZKG Abmahnung - Sexfilm/Actionfilm - Seite 43 - netzwelt.de Forum Says:

    [...] [...]

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