Das Landgericht Berlin und die Wikipedia

Nein, es gibt keine einstweilige Verfügung gegen Wikipedia! Eigentlich ist mir in einem aktuellen Leitsatz, der mich gerade per Email erreichte, nur etwas Interessantes aufgefallen, nämlich dass das Landgericht Berlin Wikipedia anscheinend als Informationsquelle benutzt. So heißt es in einem Urteil vom 11. August (16 O 752/07).

“Die von Astrid Lindgren geschaffene literarische Figur Pippi Langstrumpf ist aufgrund ihrer Charaktereigenschaften und einer unverwechselbaren Kombination äußerer Merkmale (neunjähriges Mädchen mit zwei abstehenden Zöpfen, roten Haaren und Sommersprossen, vgl. wikipedia.org) eine urheberschutzfähige Gestalt, die als solche Schutz genießt (vgl. BGH, NJW 1993, 2620 Alcolix).”

Nun kann man darüber streiten, ob Wikipedia wirklich eine zuverlässige Quelle ist oder nicht, eine interessante Tendenz zeigt es doch aber auf, oder?

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Geschrieben von: Marian Härtel

One Response to “Das Landgericht Berlin und die Wikipedia”

  1. AlteEgo Says:

    Es zeigt vor allem den unprofessionellen Umgang auf. Urteile sollen für die Ewigkeit doch wohl gelten. Die Haltbarkeitszeit einer wikipedia-Seite ist wohl genau das Gegenteil eines Urteils.

    Warum wird zB nicht die konkrete Seite mit Datumsangabe konkret zitiert? Als einzige Quellenangabe sieht das nicht gut aus sonst. Man hätte ebenso schreiben können “Wie allgemein bekannt ist …”

    Entweder richtig zitieren oder gar nicht.

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