Grundrechte und Onlinespiele
Seit einiger Zeit dachte ich mir schon, einmal einen Artikel zur Frage zu schreiben, wie sich unsere, im Grundgesetz verankerten Grundrechte, auf Onlinespiele auswirken. Zumindest für die USA hat ein Gericht in Kalifornien mir die Arbeit abgenommen.
Danach müsse Sony Computer den Zugang zur Onlinecommunity der Playstation 3 nicht wieder herstellen, wenn dieser wegen Äußerungen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen haben, gesperrt worden ist. Den Originalartikel und das Urteil gibt es hier.
Im Prinzip gilt in Deutschland wohl das Gleiche. Im Verhältnis zwischen einer Onlinecommunity und dem Nutzer gilt nur ein zivilrechtlicher Vertrag, welcher beispielsweise durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgestaltet werden kann. Nur der Staat muss die Grundrechte, und somit beispielsweise die Meinungsfreiheit, direkt achten.
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Geschrieben von: Marian Härtel
Oktober 16th, 2009 at 10:53
Ich denke, dass man mit zunehmender Partizipation am Sozialleben durch rein elektronische Mittel auch eine Pflicht des Staates zur Gewährleistung dieser Partizipation herleiten könnte. In welcher Form das geschieht ist natürlich eine andere Frage.
Oktober 16th, 2009 at 11:00
Wobei man da in schwierige Bereiche beispielsweise der Vertragsfreiheit etc vorrückt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es eventuell im Rahmen von GWB-Regelungen denkbar sein könnte. Sollte eine Onlineplattform marktbeherrschend sein, sollten eventuell andere Entfaltungsmöglichkeiten bestehen, als bei jedem beliebigen Browserspiel.
Oktober 16th, 2009 at 12:47
Indirekt können Grundrechte natürlich Auswirkungen auf das Vertragsrecht bzw. die Auslegung von Verträgen haben (Drittwirkung/Schutzpflichtenlehre). Ich meine allerdings auch, dass es ein Grundrecht auf Teilnahme an einer bestimmten privat betriebenen Onlinecommunity nicht gibt. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Zugang zur Internetkommunikation als solcher (etwa unter dem Stichwort der Partizipation an neuen Kommunikationsformen) grundrechtlich geschützt ist.
Oktober 16th, 2009 at 12:54
Und ich wollte noch schreiben: Hoffentlich kommt mir keiner mit der Drittwirkung von Grundrechten ;)