Landgericht München: Nintendo DS und § 95a UrhG

Das Landgericht München I hat am 14. Oktober 2009 (21 O 22196/08) über § 95a UrhG und den Nintendo DS entschieden.

1. Ein proprietäres Format eines Datenträgers (Nintendo DS Karte) ist eine technische Schutzmaßnahme im Sinne von § 95a UrhG.

2. Der Begriff der “technischen Maßnahme” ist im weitesten Sinne zu verstehen und umfaßt alle tedchnischen Maßnahmen, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken.

Bislang sind mir nur diese beiden Leitsätze durch die Maillingliste von Prof. Dr. Thomas Hoeren bekannt. Eine Pressemeldung scheint es noch nicht zu geben. Wer die vollständige Begründung nachliefern kann, kann dies einfach in den Kommentaren tuen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Bundesgerichtshof stemmt sich gegen Affiliate-Haftung

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 24.05.2006 – Az.: 6 U 200/05) aufgehoben, wonach ein Merchant für die von seinem Affiliate begangenen Markenverletzungen als Mitstörer mit verantwortlich sei.

Der BGH (I ZR 109/06, Urteil vom 07. Oktober 2009) widerspricht dem und urteilte, dass der Anbieter einer Affiliate-Werbepartnerschaft nicht für Rechtsverletzungen haftet, die ohne seine Kenntnis auf den Webseiten seiner Werbepartner geschehen.

Leider gibt es noch keine Urteilsgründe dazu, eventuell folgen diese in den nächsten Tagen.

Geschrieben von: Marian Härtel

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