Das Landgericht Köln und die Personensuchmaschinen

Persönlich bin ich der Meinung, dass wir schon gläserner Mensch genug sind, auch wenn ich lange nicht so weit gehen würde, wie viele Verschwörungstheoretiker. Aber gerade Personensuchmachinen, wie Yasni oder 123people sind nicht ohne, denn anders als ein Google, welches nur eine Art Katalogbestand des Internets auflistet, stellen diese Dienste Informationen neu zusammen.

Vor dem Landgericht Köln gab es dafür jetzt eine erste Niederlage. Am 17. Juni 2009 (AZ 28 O 662/08) hat das Gericht entschieden, dass eine Personensuchmaschine, die Informationen zu gesuchten Personen im Internet aufspürt, sich nicht darauf berufen könne, dass ein bestimmtes Foto im Internet vorhanden und dessen Nutzung daher von einer mutmaßlichen Einwilligung des Abgebildeten gedeckt sei.

Eigentlich sollte jeder diese Seiten nach seinem eigenen Namen durchsuchen und überprüfen, ob dort nicht Informatione falsch dargestellt oder Verwechslungen beispielsweise mit Namensvettern für die eigene Identität zum Problem werden.

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Geschrieben von: Marian Härtel

One Response to “Das Landgericht Köln und die Personensuchmaschinen”

  1. Yasni und die deutsche Justiz | Rechtmedial - von Rechtsanwalt Marian Härtel Says:

    [...] den Kerngegenstand von Yasni tatsächlich betreffende, Urteil besprechen würden. Verwandte Themen:Das Landgericht Köln und die PersonensuchmaschinenGoogle Suche auf eigener Webseite? Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung [...]

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