Das Landgericht Köln und Rollenspiele

Das Landgericht Köln hat sich letztens auch mit Spielen beschäftigt, wenn auch mit der nicht digitalen Variante.

Herausgekommen ist eine nicht wirklich überraschende Entscheidung vom 29.07.2009 (Az. 28 O 180/08)

Danach können Spielregeln eines Rollenspieles in ihrer konkreten Ausgestaltung oder die Handlung beziehungsweise die Charaktere des Rollenspiels urheberrechtlich schutzfähig sein. Die detaillierte Ausarbeitung einer Spielgestaltung könne urheberrechtlich geschützter Werkbestanteil sein, sofern sie nicht bereits vorbekannt ist, da es dann den Elementen an der für den Werkschutz notwendigen Individualität ermangele.

Diese wahnsinnige Erkenntnis, die die Kölner Richter da entdeckt haben, war allerdings auch vorbekannt und demnach ist auch die Schlussfolgerung des Gerichts, dass einzelnen Elementen, wie zum Beispiel Namen, Fertigkeiten oder Attributen keine Werkeigenschaft zukomme, folgerichtig, aber ebenfalls wenig überraschend.

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Geschrieben von: Marian Härtel

One Response to “Das Landgericht Köln und Rollenspiele”

  1. Felix Says:

    Manchmal muss man das Recht halt nur anwenden – dafür dass in dem Fall kein Neuland zu betreten war kann doch das Gericht nichts!

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