Yasni und die deutsche Justiz

Nach diesem Blogeintrag habe ich eine Email von von Steffen Rühl, Geschäftsführer bei Yasni, bekommen. Da ich eigentlich neutral bleiben will, lasse ich Herrn Rühl gerne zu Wort kommen und gebe seine Email unverändert weiter:

Sie haben in der Vergangenheit bereits – durchaus kritisch – zu Personensuchmaschinen berichtet. Unser Anliegen ist es, Personensuche rechtskonform anzubieten. Deshalb haben wir unseren Sitz in Deutschland und nicht in Nassau oder San Francisco.

Natürlich gibt es durchaus kritische Stimmen zu unserem Geschäfts-Gegenstand aber es gab bisher KEINE rechtskräftigen Urteile!

Die in der bisherigen Berichterstattung genannten Urteile sind nicht rechtskräftig (insbesondere das Verfahren vor dem OLG Hamm betrifft nicht einmal ein Hauptverfahren), haben Themen zur Grundlage, die mit Personensuche an sich nichts zu tun haben (angebliche Manipulation von Suchmaschinen nach „Anscheins-Beweis“) oder werden uns teilweise sogar fälschlicherweise zugeschrieben (Urteil LG Köln, das wir auch nur aus der Presse kennen).

Ca. 10 Mio. Menschen monatlich nutzen Yasni (zum großen Teil regelmäßig), um sich über Veröffentlichungen zu sich selbst oder Verwandten und Bekannten „auf dem Laufenden zu halten“. Genau dies ist Zweck der Funktion „Infos zum Namen“ bei Yasni: nur was man weiß kann man auch ändern (auch wenn manche Mitmenschen offenbar lieber „was ich nicht weiß macht mich nicht heiß“ haben). Jegliche Zensur bzgl. Inhalten würde den Sinn einer Suchmaschine konterkarieren, entsprechende Klagen gegen Google führten u.W. bisher nur in Argentinien zum Erfolg.

Anbei finden Sie nun ein Urteil (anonymisiert und in 2 Instanzen bestätigt), bei dem der Rechtsweg in der Tat erschöpft ist und in dem vor dem – wohlgemerkt – Hanseatischen Oberlandesgericht bereits der Prozesskostenhilfeantrag bzgl. angeblicher Verlinkung auf persönlichkeitsverletzende Inhalte durch yasni.de abgelehnt wurde.

In der Begründung wird auf die Eigenschaft von yasni.de als Suchmaschine eingegangen und darauf hingewiesen, dass Yasni allenfalls nach konkreter Benennung einer Beanstandung prüfpflichtig ist und entsprechende Links ggf. entfernen müsste. Dies ist gängige Rechtsprechung bei Suchmaschinen und wird durch unseren sehr professionellen Support zumeist tagesaktuell sogar an Wochenenden und Feiertagen gewährleistet. Auch Bilder – obgleich bereits durch andere Suchmaschinen „zweitveröffentlicht“, bei denen uns ggü. Rechte benannt werden oder die den Beschwerdeinhaber abbilden werden durch yasni sehr zeitnah entfernt.

Es würde mich persönlich sehr freuen, wenn Sie auch dieses, den Kerngegenstand von Yasni tatsächlich betreffende, Urteil besprechen würden.

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Geschrieben von: Marian Härtel

4 Responses to “Yasni und die deutsche Justiz”

  1. Stadler Says:

    Ein wortgleiche Mail habe ich auch erhalten. Herr Rühl hat die offenbar an jeden Blogger geschickt, der was zum Thema Yasni und Datenschutz zum Besten gegeben hat.

  2. Dennis Says:

    Hm… und ich dachte in den beiden Urteil wurde lediglich darüber entschieden, ob der Kläger Prozesskostenhilfe bekommt oder nicht. Vermutlich hat das Gericht tatsächlich geglaubt Yasni sei eine Suchmaschine. Ich frage mich dann warum Yasni 20 Millionen Webseiten ins Netz stellt, wie z.B. die über Nicole Bühre: http://www.yasni.de/person/buehre/nicole/nicole-buehre.htm, auf der dann einfach mal die Bankverbindung von Frau Bühre gespeichert wird.

  3. presse kostenlos Says:

    Auch unsere bitte auf Unterlassung wurde seitens der Yasni GmbH nicht entsprochen, obwohl die Yasni GmbH weiterhin und unerlaubt persönliche Bilder von Personen über sogenannte > über unsere Bildergalerie bei Yasni anzeigen.

    Dies führt dazu, dass wir nun gezwungen sind über den Rechtsweg eine Unterlassung zu erwirken. Den gesamten Beitrag über dieses Geschehen finden Sie über die URL http://www.presse-kostenlos.de/internet/yasni-gmbh-entfernung-webseiteninhalten_2783648.htm (Yasni GmbH verweigert die Entfernung von bestimmten Webseiteninhalten).

  4. Dennis Says:

    Die waren sogar so nett und haben extra eine Seite ins Internet gestellt auf der Ihre Telefonnummer, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre USt-ID gespeichert wird. http://www.yasni.de/person/heilos/robin/robin-heilos.htm

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