AGB von Onlinespielen und die fehlende Trennung von entgeltlichen und unentgeltlichen Abtretungsverboten
Aus der Natur der Kanzlei haben wir mit dem Thema Abtretung und Accounts in Onlinespielen natürlich viel zu tun.
Kurz bevor es für mich in einer Stunde nach Ankara geht, um an einem Panel zum Thema “Online Gaming in Turkey and Europe” teilzunehmen, fliegen mir gerade – für ein Mandat, das eine Stunde alt ist, Gedanken durch den Kopf.
Verstößt das Verbot von unentgeltlichen Abtretungen (also der Verkauf von Accounts in Onlinespielen) gegen § 307 BGB?
Wäre ein solches Verbot nicht eine nicht hinnehmbare Benachteiligung des Verbrauchers?
Und wäre eine Klausel, die keine Unterscheidung bzgl. entgeltlicher (Verkauf von Accounts) und unentgeltlicher Abtretung (Überlassung von Accounts) macht, dann – mangels geltungserhaltender Reduktion – nicht insgesamt unwirksam?
Wenn das so ist, wären dann Anbieter ohne einer solchen – unterscheidenden Klausel – nicht vollkommen ohne Regelung ausgestattet und könnten mangels Vereinbarung i.S. von § 399 Alt. 2 BGB auch nicht einen Accountverkauf verhindern?
Ich muss mal schauen, ob es dazu schon Rechtsprechung gibt. Jetzt aber erstmal den Reisepass wiederfinden.
Hat einer der Kollegen dazu eine Meinung?
Geschrieben von: Marian Härtel