Neue Vertragsmuster wegen § 11 BDSG

Wie man diesem Link entnehmen kann, brachte §11 BDSG ein Reihe von neuen Verpflichtungen mit sich, die seit dem 1. September zu beachten sind. Dort sind jetzt neue Kriterien für die Auftragsdatenverarbeitung und entsprechende Verträge vorgeschrieben.

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit sowie die hessische Aufsichtsbehörde für Datenschutz haben laut Fr. Dr. Hoeren jetzt Musterverträge ins Netz gestelllt, die man sich genau ansehen sollte, denn alte Version sollte ungeprüft nicht mehr verwendet werden – jedenfalls nicht wenn man Bußgelder vermeiden will.

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Geschrieben von: Marian Härtel

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