To be Verbraucher or not to be Verbraucher…
…das war hier bzw. in Hamburg die entscheidene Frage. Über das Urteil betreffend eine Hamburger Rechtsanwältin habe ich bereits hier berichtet.
Jetzt liegt das Urteil des Bundesgerichtshofes auch im Volltext veröffentlicht und da dieses eben auch für das Internetrecht interessant ist, sei darauf hingewiesen ;)
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Geschrieben von: Marian Härtel
November 23rd, 2009 at 16:04
Also ich habe mir das Urteil mal durchgelesen. Bin kein Jurist, daher die Frage:
Liefert die Dame mit Ihrem Handeln nicht gerade den Beweis das sie zumindest versucht hat das Finanzamt zu betrügen?
Denn eine Privatbestellung mit Lieferanschrift der eigenen Firma kann eigenlich nur bedeuten das man vorhatte die Ausgaben auch entsprechend zu verbuchen (UmSt., eventl. Gewerbesteuer, etc.) oder sehe ich das verkehrt?
November 24th, 2009 at 23:49
Quark, ich lasse alles an meine Büroadresse liefern, denn zu der Zeit, in der die Post ausliefert, bin ich doch nie zu Hause, sondern im Büro.
November 25th, 2009 at 09:20
Sry habe mich falsch ausgedrückt Rechnungs- und Lieferadresse.