Clever, Clever liebe Rechtsanwälte Waldorf und Kollegen

Zwar sind in letzter Zeit die Anfragen wegen Filesharingabmahnungen zurückgegangen, aber es trudeln immer wieder welche ein. Ob das nun an diesem Umstand bzw. an den Weiterentwicklungen liegt, vermag ich jedoch nicht zu beurteilen.

Für einen Bekannten aus der Industrie liegt mir gerade eine Abmahnung von den Rechtanwälten Waldorf & Kollegen auf dem Tisch.

Neben dem üblichen Blabla auf massenweise Papier folgt am Ende eine interessante Stelle. Die Kollegen haben sich nämlich eine, soviel ich weiß, neue Methode ausgedacht, um verängstigte Abgemahnte unter Druck zu setzen, bzw. den eigenen Arbeitsaufwand zu minimieren.

Zunächst führen die Kollegen nämlich aus, dass unser Mandant eine 1,3 RVG Gebühr schulde, woran nichts Ungewöhnliches ist. Neben den Erklärungen, warum der Streitwert nicht noch viel höher sei und warum 97a UrhG nicht greife, führen die Kollegen aber weiter aus, dass man diese Gebühr auf 1,0 senken könne. Voraussetzung dabei sei aber, dass man den Kollegen keine weitere Arbeit machen und daher weder Gegenargumente in eine Antwort schreibe, noch die beigefügte Unterlassungserklärung abändere.

Zum einen sind also die Papierberge für Normalsterbliche kaum überblickbar und dienen damit sicher auch dazu, dass eine Menge Empfänger resignieren und zum anderen ist das Raffinierte daran natürlich, dass die Unterlassungserklärung kein Wort darüber verliert, dass man sie unter Umständen nur ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage abgegeben möchte und sie auch nicht auf sämtliche Titel des Rechtinhabers ausdehnen möchte.

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Geschrieben von: Marian Härtel

One Response to “Clever, Clever liebe Rechtsanwälte Waldorf und Kollegen”

  1. Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber - Seite 482 - netzwelt.de Forum Says:

    [...] [...]

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