Der Referendar stellt sich vor

Liebe Leser,

mit meinem ersten Beitrag in diesem Blog möchte ich mich erst einmal vorstellen: ich bin Philipp Keydel, 27 Jahre alt, seit Februar 2009 Referendar in Berlin und seit dem 25. Januar diesen Jahres in meiner Anwaltsstation bei der Kanzlei Dr. Behrmann und Härtel.

Hierher verschlagen hat es mich aufgrund meines großen Interesses an der Medienwirtschaft und damit auch am Medienrecht, insbesondere dem Computerspiel- und Filmrecht.

Um die Frequenz der Beiträge in diesem Blog zu erhöhen und gleichzeitig etwas für meine Ausbildung zu tun, indem ich aktuelle Entscheidungen aufbereite, werde ich Herrn Härtel in der nächsten Zeit hier etwas unter die Arme greifen.

Daher wünsche ich Ihnen nun viel Spaß beim Lesen meiner Beiträge,

mit herzlichen Grüßen

Philipp Keydel

Geschrieben von:

Kundenfreundliche Kreissparkasse

Auch wenn ich für meine ironischen Aussagen bekannt sein möge, den Titel dieses Posts meine ich durchaus ernst.

Bei uns ruft eine Beraterin einer Kreissparkasse an: Sie habe meinen Blog wegen dem Stichwort Infoscore bei Google gefunden und frage wegen einer ältern Kundin, die wohl eine falsche Überweisung getätigt habe, die extrem verunsichert ist von Infoscore-Briefen, Hotline-Nummern in England und vielem weiteren. So ganz habe ich es nicht verstanden, wollte ich ehrlich gesagt auch nicht, weil es ja nicht meine Mandantin ist, es hat mir aber zwei Dinge gezeigt:

1. Zumindest manche Kreissparkassen haben nette Mitarbeiterinnnen, die älteren Kundinnen, die “verängstigt bei dem Eis auf der Straße” zu ihnen kommen, zu helfen versuchen.
2. Irgendwie taucht der Name Infoscore stets und immer im Zusammenhang mit Drohschreiben, verängstigten Bürgern oder seltsamen Geschäftspraktiken auf. Ein Eindruck, der natürlich täuchen kann, der sich bei mir aber langsam manifestiert.

Geschrieben von: Marian Härtel

So leicht ist man nicht gerührt, aber manchmal darf man schon!

Zugegeben: In Deutschland gibt es viele exzellente Juristen, die sich mit IT- und Internetrecht auskennen, und eigentlich bin ich, mit meinen 33 Jahren, ja auch noch ein Jungspund, was die Anwaltstätigkeit angeht.

Aber, dass letzte Woche zwei Mandanten zu uns gekommen ist, die am Telefon angaben, dass die Rechtsanwaltskammer unsere Kanzlei für Internetrecht empfohlen hätte, finde ich dann doch schon spannend, zumal ich gar nicht gedacht hätte, dass die Kammer so etwas macht, sondern einfach nur eine Liste mit Kollegen in Berlin führt.

Das hat letzte Woche, während ich eine Angina auskurieren musste, doch ein wenig zur Gesundung beigetragen ;-)

Geschrieben von: Marian Härtel

Rechtsanwalts-GmbH: Eintragung erst nach Zulassung?

Wie bereits mitgeteilt, befinden wir uns mitten im Zuge der Etablierung einer Rechtsanwalts-GmbH und neben dem alltäglichen Stress, bleibt einem dabei nicht einmal erspart, auch hier über juristische Probleme nachzudenken.

So haben wir am Montag ein Schreiben von der IHK in Berlin bekommen, dass wir doch bitte die Zulassung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen sollen, bevor die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden könne. Die Nachricht hat mich sehr erstaunt, insbesondere, da der § 8 I Nr. 6 GmbHG seit der letzten Änderung des GmbH-Gesetzes vollständig entfallen ist und somit eine Genehmigung nicht mehr Voraussetzung für die Anmeldung einer GmbH ist.

Meiner bescheidenen Meinung nach haben sowohl Kammer, IHK als auch der zuständige Handelsrichter diese Änderung einfach nicht auf dem Plan gehabt. Zwar wollte mir der Vertreter einreden, dass es durch die Firmierung der Gesellschaft als Rechtsanwalts GmbH ein Problem mit § 18 HGB geben könne, wenn – noch – keine Zulassung vorliege. Das finde ich aber ein sehr schwaches Argument, wenn man bedenkt, dass es nun einmal eine Rechtsanwalts GmbH und kein Gemüsehändler ist, und die Frage, ob man mit der GmbH als Anwalt auftreten kann eine andere ist, als die, ob die GmBH im Handelsregister eingetragen ist.

Nur was soll man machen? Sich mit dem Handelsrichter anlegen, damit dieser jetzt aus Versehen vergisst, die Akte zu bearbeiten? Auch keine zufrieden stellende Lösung, weswegen wir also hoffen müssen, dass es doch keine 6-8 Wochen werden, bis die Kammer in Berlin die Zulassung bearbeitet und wir das Stammkapital anrühren können…Deutschland deine Justiz.

Geschrieben von: Marian Härtel

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