Wer trägt die Kosten des ursprünglichen Versands, wenn der Käufer sein Widerrufsrecht ausübt?

In seinen Schlussanträgen in dem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westphalen e. V. gegen die Heinrich Heine GmbH, Az. C-511/09, hat der Generalanwalt Paolo Mengozzi am vergangenen Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof seine Auffassung bekräftigt, dass die EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz in Fernabsatzverträgen so zu verstehen sei, dass im Falle seines Widerrufs dem Verbraucher nicht die ursprünglichen Versandkosten der Zusendung der gekauften Ware auferlegt werden dürften.

Dazu betonte er, dass nach dem Zweck der Richtlinie dem Verbraucher die Ausübung seines Rücktrittsrechts nicht erschwert werden dürfe. Dem Verbraucher dürften nach dem Wortlaut der Richtlinie auch insbesondere keine Strafzahlungen auferlegt werden, sondern nur die durch seinen Widerruf entstandenen Kosten. Würden dem Verbraucher die Versandkosten des Hinversandes auferlegt, wäre aber genau das Gegenteil die Folge. Daher würden auch Mitgliedsstaaten gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, wenn sie in nationalen Gesetzen eine umfassende Kostentragungspflicht der Verbraucher normieren würden.

Der Europäische Gerichtshof hat nun über die Vorlage des Bundesgerichtshofes zu entscheiden, der sich mit der Frage an den Europäischen Gerichtshof gewandt hatte.

Es wird nun erwartet, dass sich der Europäische Gerichtshof den Ausführungen des Generalanwaltes anschließen wird.

Geschrieben von:

Stand der Dinge in Sachen Internetsperre

Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass der Bundespräsident das Zugangserschwerungsgesetz noch nicht unterzeichnet hat. Statt dessen habe er die Bundesregierung um eine ergänzende Stellungnahme gebeten; nähere Angaben zum Inhalt der Anfrage des Bundespräsidenten wollte die Bundesregierung nicht machen. Ein Zeitpunkt für die Unterzeichnung des Gesetzes steht noch nicht fest.

Das Gesetz soll die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt ermöglichen und war noch unter der großen Koalition beschlossen worden. Nach intensiver öffentlicher Kritik aus Sorge vor weitergehenden Beschränkungen des Internets durch den Staat ist das Gesetzgebungsverfahren ins Stocken geraten. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung war vereinbart worden, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen bzw. das Gesetz nicht anzuwenden. Bereits im November hatte der Bundespräsident dem Gesetz seine Unterschrift verweigert.

Geschrieben von:

Powered by WordPress