Europäische Kommission gegen Schweden – Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof hat am vergangenen Donnerstag, den 04. Februar 2010 im Verfahren C 185/09 der Europäischen Kommission gegen Schweden entschieden, dass Schweden den EU-Vertrag verletzt hat, da es die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung nicht erfüllt hat.

Schweden hat bis jetzt nicht das notwendige nationale Gesetz verabschiedet, mit dem die EU-Richtlinie 2006/24/EC umgesetzt werden soll, oder zumindest nicht mitgeteilt, was es zur Umsetzung der Richtlinie getan hat, so das Gericht. Eine Strafe wurde nicht verhängt.

Nach wie vor hält Schweden jedoch an seinen Zweifeln daran fest, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit nationalem und übrigem EU-Recht vereinbar ist. Die schwedische Justizministerin Beatrice Ask will dementsprechend auch trotz des Urteils noch keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen, bis die Meinungsbildung im Parlament abgeschlossen ist. Auch die designierte schwedische EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat angekündigt, überprüfen zu wollen, ob die Richtlinie mit dem übrigen EU-Recht vereinbar ist. Damit ist Schweden der Applaus der Kritiker der Datenschutzrichtlinie sicher.

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