Vorratsdatenspeicherung

Der Erste Senat des  Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009 am

Dienstag, den 2. März 2010 um 10Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil verkünden.

Der Senat hatte bereits mit zwei einstweiligen Anordnungen die Anwendbarkeit des Gesetzes eingeschränkt. Eine Speicherung ist grundsätzlich erlaubt, allerdings nur zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person.

Das Urteil wird mit Spannung erwarten, denn es geht um grundlegende Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit.

Ähnliche Beiträge:

  1. Kippt die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht? Der Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung ist im einstweiligen Verfahren als...
  2. Verwaltungsgericht Berlin stoppt Vorratsdatenspeicherung für British Telecom Wie das Handelsblatt berichtet hat die British Telecom vor dem...
  3. Europäische Kommission gegen Schweden – Vorratsdatenspeicherung Der Europäische Gerichtshof hat am vergangenen Donnerstag, den 04. Februar...
  4. Der Bayerntrojaner ist da… … und damit ist nicht Edmund Stoiber gemeint, der versucht...

Geschrieben von:

Leave a Reply

Powered by WordPress