Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß!

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgegber abgestraft und erwartungsgemäß geurteilt, dass zumindest die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß sei.

Zur Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes

Geschrieben von: Marian Härtel

Powered by WordPress