Neu auf Twitter: Linkhaftung

Dass für Twitter-Tweets hinsichtlich Link-Haftung nichts anderes gilt als für andere Veröffentlichungen im Internet hat nun das Landgericht Frankfurt am Main bestätigt, worüber Herr Rechtsanwalt Henning Krieg auf seinem Blog berichtet. Es erließ eine einstweilige Verfügung gegen einen Nutzer, der per Tweet Links veröffentlicht hatte, auf denen nach Angaben der Antragstellerin wahrheitswidrige Behauptungen über ein Unternehmen zu finden waren.

Das Urteil überrascht nicht wirklich – warum sollte bei Twitter etwas anderes gelten als im Rest des Internets? Auch hinsichtlich belästigender Werbung in Tweets wurde schon abgemahnt, wie Rechtsanwalt Krieg ebenfalls berichtet.

Es genügt mir allerdings als Anlass, wieder einmal über die Link-Haftung nachzudenken. Wenn ich meinem Kollegen sage, „geh‘ mal in die Kneipe neben an“ und er wird dort beleidigt, soll ich dann dafür auch haften? Unabhängig davon, ob ich von den Gepflogenheit dort weiss?

Oder sollte man nicht ein zusätzliches tatbestandliches Element für eine Haftung fordern, in der sich das sich-zu-eigen-Machen manifestiert? Denkbar wäre es, ein solches bei einem konkreten Bezug auf den rechtswidrigen Inhalt im Zusammenhang mit dem Link anzunehmen, bei wiederholtem Veröffentlichen des Links oder wenn sich das zu-eigen-Machen im konkreten Fall aus dem Kontext ergibt. Damit könnte man Problemen beikommen, die sich etwa dadurch ergeben, dass sich der Inhalt einer Seite nach deren Verlinken ändert. Und man würde dem durchschnittlichen Surfer nicht unterstellen, dass er zu wahrnehmungsbeschränkt ist um zu wissen, auf wessen Internetauftritt er sich gerade befindet.

Geschrieben von:

Mehr als 80 Gesetze und Verordnungen aufgehoben

Ich kopiere einfach einmal eine Pressemeldung des Bundesjustizministeriums und überlasse die Meinungsbildung jedem Leser selber.

Zum heutigen Kabinettbeschluss zur Bereinigung von Bundesrecht erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

Wir brauchen nur so viel Recht wie nötig, nicht so viel Recht wie möglich. Heute haben wir ein Gesetz auf den Weg gebracht, das mehr als 80 Gesetze und Verordnungen aufhebt. Immer wieder werden Gesetze und Rechtsverordnungen bedeutungslos, die wir daher guten Gewissens aufheben können. Verstreute Regelungen müssen zusammengeführt werden, damit Rechtsuchende die Regelung wirklich dort finden, wo sie am ehesten zu vermuten ist. Bei 1.716 Gesetzen und 2.644 Rechtsverordnungen ist die Pflege des Bundesrechts eine aufwendige und wichtige Aufgabe. Wir müssen sorgfältig prüfen, ob Vorschriften wirklich aufgehoben werden können, denn erworbene Rechtspositionen müssen erhalten bleiben und negative Folgen ausgeschlossen werden. Die Aufhebung von mehr als 80 Gesetzen und Verordnungen ist daher ein großer Erfolg.

Hintergrund:
Rechtsbereinigung ist eine wichtige Daueraufgabe, die sich im Interesse einer gut funktionierenden Rechtsordnung immer wieder lohnt. Der heute verabschiedete Regierungsentwurf will vor allem alte Vorschriften aufheben, insbesondere aus der Zeit vor und kurz nach der Gründung der Bundesrepublik. Ein Beispiel ist das Gesetz über Postkleiderkassen aus dem Jahr 1937. Außerdem ist vorgesehen, rund 900 noch vorhandene reichsrechtliche Begriffe aus dem Bundesrecht zu entfernen. Darüber hinaus wird in großem Umfang gegenstandslos gewordenes Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag bereinigt.

Geschrieben von: Marian Härtel

Manchmal helfen starke Worte

Mandantin hatte einen Publishingvertrag über ihr Softwareprodukt mit einem Publisher. Leider gab dieser Vertrag dem Publisher keine direkte Pflicht, das Produkt zu einem bestimmten Zeitpunkt zu veröffentlichen und der Mandantin auch keine Opt-Out Klausel. Da die fehlende Veröffentlichung für den Publisher kein Risiko darstellte, erfolgte dies bisher auch nicht, sondern es wurden markige Worte im Stil von “Ihr habt doch sowie keine rechtliche Handhabe” an unsere Mandantin geschmettert.

Das sahen wir anders, teilten dies der Mandantin mit und das erneute Drohen der Mandantin, einen Anwalt einzuschalten, zeigte anscheinend Wirkung. Das Produkt kommt jetzt endlich in den Handel und die Mandantin hat einen Eintrag mehr in ihrem Track Record und verdient auch endlich Geld mit dem Produkt.

Warum ging das nicht auch ohne starke Worte?

Geschrieben von: Marian Härtel

Powered by WordPress