Landgericht Frankfurt zur Erschöpfung bei Software

Ein neues Urteil vom Landgericht Frankfurt, welches sich aber letztendlich nur dem OLG Frankfurt, dem OLG Düsseldorf und dem OLG München anschließt, erreicht mich gerade über Prof. Dr. Hoerens Mailingliste.

Danach werden mit der Übergabe eines gebrannten Datenträgers keine Lizenzrechte an der sich darauf befindlichen Software übertragen werden, selbst bei einer Sicherungskopie (§ 69d Abs. 2 UrhG). Der Erschöpfungsgrundsatz des § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG umfasse ausschließlich mit Zustimmung des Rechteinhabers in den Verkehr gebrachte Vervielfältigungsstücke und ist einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich.

Ebenfalls betont das Gericht dass ein Copyright-Vermerk auf den Produktbestandteilen gemäß § 10 Abs. 3 UrhG die Vermutung der Rechtsinhaberschaft begründe.

Geschrieben von: Marian Härtel

Der Job und der Blog

Das reimt sich zwar, sollte aber gar nicht.

Den Blog habe ich in letzter Zeit leider sträflichst vernachlässigt, versuche es jetzt aber wieder aufzuholen. Das Problem, oder eigentlich nicht Problem, ist, dass im Moment viele Reisen anstehen, neue Mandanten hinzugekommen sind und das Team bei uns auch gewachsen ist, eingearbeitet werden will und Büroabläufe optimiert werden müssen.

Ich kann mich über Arbeit daher nicht beschweren, was natürlich gut ist, aber sich auch auf die Updatefrequenz dieses Blogs auswirkt. Manchmal, und das ohne natürlich einen der Kollegen schlecht darstehen zu lassen, frage ich mich, wie es einige schaffen, 1-2 fachliche Beiträge pro Tag zu veröffentlichen und dabei noch die Arbeit zu erledigen, die sich doch sicher auch auf deren Schreibtischen auftürmt. Will man nicht nur Anekdoten niederschrieben, von denen ich durch meine Reisen genug hätte, dauert ein gut geschriebener Beitrag doch auch 30 bis 60 Minuten, oder?

Eine Hochachtung an diejenigen, die dies hinbekommen!

Geschrieben von: Marian Härtel

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