Schutzschriften – nur ein Mittel die Mandanten zu beruhigen?

Heute haben wir für eine Mandantin eine Schutzschrift zu mehreren deutschen Landgerichten geschickt, in der Hoffnung, dass diese überhaupt jemanden dort interessiert, wenn der Gegner unserer Mandantin, ein Querulant vor dem Herren, nächste Woche vielleicht doch gedenkt weiter Ärger zu machen, und den Erlass einer einstweilige Verfügung beantragt.

Wir haben dem Gegner zwar auch mitgeteilt, dass die Schadensersatzklagen unserer Mandantin, sollte es zu einer einstweiligen Verfügung kommen, die wir erst aus der Welt schaffen müssen, ihn ruinieren könnten und er sich doch gefälligst mit unserer Mandantin einigen solle, aber wer weiß schon, was die nächsten Schritte eines Menschen sind, der sich etwas in den Kopf gesetzt hat und auch noch von Kollegen vertreten wird, die vom gewerblichen Rechtsschutz so weit entfernt sind, wie Michael Ballack vom Job des Kapitäns in der Nationalmannschaft.

Jetzt bin ich nur einmal gespannt, ob alle Gerichte wirklich ein Register führen und sich somit auch für unsere Schutzschriften interessieren bzw diese sinnvoll bearbeitet werden. Ausgelöst wurden die bei mir noch nicht, bisher konnte ich noch fast alles gütlich regeln, was zwar schlecht ist, um seine Fälle für die Fachanwaltschaft zu sammeln, aber meistens doch eher im Interesse des Mandanten liegen dürfte ;)

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Geschrieben von: Marian Härtel

2 Responses to “Schutzschriften – nur ein Mittel die Mandanten zu beruhigen?”

  1. investigator Says:

    Die von uns eingereichten Schutzschriften der letzten beiden Jahre wurden mehrheitlich ignoriert. Berlin war da ein Totalausfall. Keine einzige Schutzschrift wurde gelesen. Noch schlimmer: Sie wurden teilweise nach Erlass der Verfügung auch noch dem Gegner zugestellt nach dem Motto “Da lag noch was zu ihrem Fall rum – falls es sie interessiert”

    Es zeigt sich auch immer mehr, dass sich Gegner einfach den maximalen Unsinn zusammenlügen und damit auch noch Erfolg haben. Immer öfter wird der Gang durch die Instanzen notwendig und die einstweilige Verfügung zum Erfolgsmodell.

    Eine Gesetzesänderung in diesem Bereich ist dringend zu empfehlen

  2. ElGraf Says:

    @investigator: Wie könnte eine Gesetzesänderung in diesem Bereich denn aussehen?

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