Jungen Teams aus der Spielebranche auf die Beine helfen…

finde ich den Teil der Arbeit, der mich am meisten befriedigt. Auch heute war wieder junge Unternehmer bei uns im Büro, den ein interessantes Produkt, eine überzeugende Idee und viel Durchhaltewillen haben.

Man konnte den beiden ansehen, dass sie vor den Augen haben, etwas aufzubauen, jetzt nur noch gefestigte Kontakte in die Spieleindustrie brauchen, alles auf juristisch sichere Füße setzen möchten und wirtschaftlich nichts riskieren wollen, das die Verwirklichung ihrer kreativen Idee und den Aufbau einer Lebensgrundlage verhindert.
Ein doch eigentlich lobenswertes vorhaben, denn zu viele junge Teams scheitern daran, vorher keinen Rat in Sachen, Steuern, Recht oder Finanzierung einzuholen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Anwälte und Steuerrecht / Sponsoringerlass und Computerspiele

Organisationen spenden. Das ganze ist ein völlig neues Konzept. Dabei ergeben sich natürlich diverse Probleme, z.B. wie man sich gegenüber dem Werbenden zu einer solchen “Spende” (und ja die Anführungszeichen sind Absicht) verpflichten kann und daher mehr Einnahmen ermöglicht? Wie kann man dafür sorgen, dass die eigenen “Spenden” dann wirklich als Betriebsausgaben zählen und schließlich, wie kann man dafür sorgen, dass die gemeinnützigen Organisationen diese Summe dann auch behalten und nicht noch massig versteuern müssen?.

Neben der Tatsache dass wir alle Verträge anpassen und “Spende” u.a. mit “Sponsoring” anpassen mussten, um dem Sponsoringerlass” genüge zu tun, war ich am Ende überrascht wie viel bürokratische Hürden wir gehen müssen, um den Mandanten zu ermöglichen, am Ende “Gutes zu tun”, ohne sich selbst it ein finanzielles Chaos zu stürzen. Das ganze den Mandanten auch noch zu erklären, war aber fast noch schwerer, wobei ich dann einfach das Prinzip der “Prominente-Shows” im Fernsehen z.B. bei “Wer wird Millionär” als Beispiel genommen haben, die, auch wenn ich es nicht genau weiß, sich wohl ebenfalls mit dem BMF Schreiben IV B 2 – S 2144 – 40/98, IV B 7 – S 0183 – 62/98, v. 18.2.1998 herumschlagen mussten.

Geschrieben von: Marian Härtel

Landgericht Frankfurt per eMail

Man ist doch immer wieder erstaunt. In einer Sache einer Auslandszustellung nach Frankreich hören wir eine ganze Weile nichts aus Hessen und plötzlich bekommen wir eine Email mit einer Nachfrage, ob die Klägerin der deutschen Sprache mächtig sei.

Ohne jetzt spitzfinding zu sein, dass eine juristische Person allgemein keine Sprache spricht, finde ich es erstaunlich per Email kontaktiert zu werden, wobei ein Schriftsatz nicht etwas per Anhang an der Email war, da sich, trotz Anforderung einer Lesebestätigung, doch durchaus interessante Zustellungs- und Geheimhaltungsfragen ergeben könnten.

Da gilt insbesondere, da im unter der Email ausgeführt wird:

Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen.

Für die Einreichung elektronischer Dokumente ist grundsätzlich das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vorgesehen. Über www.justiz.hessen.de < www.hmdj.hessen.de > können Sie sich über den Stand der Einführung informieren.

Zumindest in Hessen scheint aber langsam das IT-Zeitalter Einzug zu halten.

Geschrieben von: Marian Härtel

Sich mit fremden Federn schmücken

Mandantin schickt uns eine Werbung zu, auf der sich wunderbar ausgebreitet eine Liste befindet, wer zu den Kunden des Werbetreibenden gehört. Mitten dabei: Unser eMandantin.

Das ist insofern seltsam, als dass unsere Mandantin noch nie von dem Werbenden gehört hat und von dem Flyer sehr überrascht war, als dieser im Briefkasten Einzug fand.

Ob es sich dabei nun um eine raffinierte Masche handelt, um neue Kunden anzulockebn oder um einen Fehler, kann uns eigentlich egal sein, auch wenn ich auf das Antwortschreiben auf unsere Abmahnung hin gespannt bin. Der Wettbewerb in der Gebäudereinigungsbranche scheint aber groß zu sein, da bin ich ja fast froh, dass uns Anwälten eine ähnliche Werbung reichlich erschwert ist.

Geschrieben von: Marian Härtel

Was man nicht mit dem Ipad am Frühstückstisch machen sollte

Da ich erst gestern wieder auf der DMexco in Köln gemerkt habe, wie sinnvoll sich ein Ipad zum einen geschäftlich nutzen läßt und wie gut sich damit Zeit vertreiben lässt, wenn man 2 Stunden am Flughafen sitzt und wieder einmal auf einen verspäteten Air-Berlin Flug wartet, bin ich inzwischen entgültig zu einem App-Junkie verworden. Diese App aber, nun ja, soll man mit Vorsicht benutzen :-)

Geschrieben von: Marian Härtel

Datenschutz bei Onlinespieleunternehmen

Datenschutz ist gerade wieder in aller Munde und heute scheint das Thema besonders im Spielbereich im Gespräch sein. Eine Mandantin rief heute an und will sowohl die Datenschutz, als auch Jugendschutzmaßnahmen auslagern und das “Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)” hat heute seine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Studie „DOS Datenschutz in Online-Spielen“ veröffentlicht.

Der Siegeszug von Online-Spielen auf Konsolen, PCs, Handys und in Sozialen Netzwerken brachte zahlreiche Datenschutzprobleme mit sich. Die Nutzenden wollen eigentlich nur spielen, doch werden im Hintergrund oft umfangreich personenbezogene Daten verarbeitet: Nicht nur Registrierungsdaten wie Name und Passwort werden erfasst, sondern auch Informationen über Spielverhalten, Ausstattung des PCs, Zahlungsdaten, Kommunikationsinhalte bis hin zu Freundeslisten, Adressbüchern und Profildaten, wie sie z. B. in Sozialen Netzwerken oder auf Handys gespeichert sind. Die ULD-Studie weist auf Defizite hin: Daten werden ohne Rechtsgrundlage verarbeitet; Rechte auf anonyme Nutzung sind nicht umgesetzt; viele Vorgänge laufen gesetzeswidrig intransparent für die Spieler ab.

Die Missstände basieren nicht unbedingt auf dem bösen Willen der Spielebetreiber. Im Dialog mit den Firmen zeigte sich für das ULD, dass bei diesen große Unsicherheiten bestehen, welche Regelungen gelten und wie diese in der Praxis umzusetzen sind. Die ULD-Studie zeigt den geltenden Rechtsrahmen je nach Sitz des Spielebetreibers auf. In einem Leitfaden werden praxisgerecht für 27 abgegrenzte typische Funktionalitäten von Online-Spielen – von der Installation über Registrierung und Betrieb bis hin zu Chatsystemen und Implementierung von Webcams – Hinweise gegeben, worauf Hersteller und Betreiber aus Datenschutzsicht achten müssen. Die Studie wertet zudem eine Umfrage bei über 1.200 Spielerinnen und Spielern aus hinsichtlich deren Einstellung zu Datenschutz, sozioökonomischen Rahmenbedingungen und möglichen neuen Geschäftsmodellen.”

Anlässlich der Veröffentlichung der Studie erklärt Dr. Thilo Weichert, Leiter des ULD:

Die Studie und der Leitfaden geben Spieleentwicklern und Betreibern Tipps, Hinweise und Anleitungen, um Online-Spiele datenschutzgerecht zu gestalten und zu betreiben. Niemand kann sich mehr herausreden, er hätte von den datenschutzrechtlichen Vorgaben nichts gewusst. Auch die Spielerinnen und Spieler bekommen einen Überblick, welche Rechte ihnen gegenüber den Anbietern zustehen.

Der Projektleiter von DOS im ULD, Henry Krasemann, ergänzt:

Als wir vor drei Jahren begannen, wurden wir wegen des vermeintlich exotischen Themas von vielen Seiten belächelt. Inzwischen erhalten wir regelmäßig Anfragen und Beschwerden zu Verletzungen von Datenschutzrechten beim Betrieb von Online-Spielen. Uns geht es nicht um das Hinterherhecheln bei Skandalen, sondern vorrangig um die konstruktive Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Firmen. Bei vielen deutschen Unternehmen ist die Bereitschaft zu datenschutzgerechtem Vorgehen erkennbar.

Die Studie und der Leitfaden sind im Internet kostenlos abrufbar.

Geschrieben von: Marian Härtel

Du bist meine letzte Hoffnung

Heute Morgen, ich komme gerade im Büro an, sagt mir die Sekretärin, dass ein befreundeter Rechtsanwaltskollege aus Frankfurt angerufen habe und ich dringend sprechen müsse. Nun ja, ich war gespannt und die Spannung nahm nicht ab, als er mir dann persönlich sagte, dass ich seine letzte Hoffnung wäre.

Am Ende stellt es sich zum Glück nicht als so schlimm dar, denn er hatte heute einen Termin am Landgericht, seine Robe aber in Frankfurt vergessen. Ich hätte ihm ja auch gerne geholfen, dumm nur, dass meine noch zu Hause lag, weil ich letzte Woche in München am Landgericht war. Ein Anruf am Anwaltszimmer beim Landgericht versprach aber Besserung und der Kollege konnte seinen Termin hoffentlich wahrnehmen, ohne dass ihn auf dieses hinweisen muss, denn wer weiß, wie der aktuelle Richter zu der Entwicklung steht?

Haben Kollegen aus Berlin Erfahrung, ob Richter sich geäußert haben, wenn man der, eigentlich ja wohl nicht mehr geltenden Pflicht, auch nicht mehr nachkommt in Berlin?

Geschrieben von: Marian Härtel

Antrag auf einst(lang)weilige Verfügung *grml*

Vor über zwei Wochen haben wir für eine Mandantin einem Antrag auf einstweilige Verfügung bei einen Landgericht in der eher nördlichen Hemisphäre eingereicht. Nach einer Woche fragten wir nach, was denn aus dem Antrag geworden sei und stellten zunächst fest, dass dieser bereits durch drei verschiedene Kammern “gewandert” sein muss. Es kosteet einer unserer ReFas jedenfalls 30 Minuten um überhaupt das Aktenzeichen herauszufinden.

Einen Tag später bekam ich einen Anruf von dem nun wohl zuständigen Richter, dass er Bedenke habe, die Verfügung zu erlassen und was ich nun mache wolle. Ich musste mich natürlich mit der Mandantin absprechen und die entschied sich, die Sache weiterzuverfolgen, weswegen wir 2 Tage später einige Erläuterungen und Klarstellungen nachschickten und um rechtsmittelfähige Entscheidung baten.

Inzwischen warten wir schon wieder über eine Woche auf eine Antwort des Landgerichts. Wenn ich jetzt etwas von fehlender Eilbedürftigkeit in einen zurückweisenden Beschluss lese, werde ich mich wohl zusammenreißen müssen. Ich verstehe ja die Überlastung der Gerichte, aber unsere Mandantin kann sicher nichts dafür und die diffamierenden Inhalte stehen weiterhin fröhlich im Internet.

Geschrieben von: Marian Härtel

39 Viren und Trojaner auf dem PC, Verfahren eingestellt, Mandant der Gelackmeierte

Mandant betreibt ein Browserspiel und fand schon bald eine Kopie seines Spieles auf einem ausländischen Marktplatz zum Kauf angeboten. Der Verkäufer hatte sich in den Server gehackt und den gesamten Quelltext “gestohlen”. Das Spiel haben andere gekauft und angeboten.

Der Mandant hat Spuren des Hackers auf seinem Server gefunden und Strafanzeige erstattet, um ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Hacker zu ermöglichen. Das Verfahren wurde eingestellt, zumindest meint die Staatsanwaltschaft, dass derjenige, auf den die IP des Hackers deutete, es nicht gewesen sei bzw. die Zweifel überwiegen würden. Der Hacker habe den PC des “Verdächtigen” missbraucht. Ob das wirklich der Wahrheit entspricht, habe ich ja so meine Zweifel, allerdings sind die Zweifel, wenn man das Ergebnis der Untersuchung des PCs durch die Polizei liest, tatsächlich gegeben.

Das ganze liest sich wie eine Schaudergeschichte für Eltern, die ihre Kinder im Internet allein lassen.

  • Zum Bericht der Polizei
  • Geschrieben von: Marian Härtel

    Und man wird doch immer wieder überrascht, dass

    sich einige Informationen, trotz der Verwendung des Internets noch nicht rumgesprochen haben.

    Mandantin läßt von Designer ihre Webseite neu gestalten. Vorhanden sind alle möglichen Rubriken und natürlich auch eine Webseite “Anfahrt”. Die Herrn Kollegen und Kolleginen aus dem Bereich Internet- bzw. Urheberrecht können sich den Fortgang denken: Verwendet wird ein Kartenausschnitt von “Falk”. Es kommt, was kommen muss. Eine Abmahnung flattert der Mandantin ins Haus und wir dürfen den entstandenen Schaden jetzt beim Designer wieder “einsammeln”.

    Soweit eigentlich eine sehr unspannende Geschichte, wenn es beispielsweise eine private Seite gewesen wäre. Dass ein professioneller Webdesigner allerdings noch nicht den Schuss gehört hat, dass Kartenausschnitte urheberrechtlich geschützt sind, erstaunt mich dann doch. Obwohl, es wird ja auch weiterhin fleißig Musik und Filme über eDonkey getauscht, obwohl die Foren voll sind mit dem Thema Filesharing und Abmahnungen.

    Geschrieben von: Marian Härtel

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