Kornmeier und die Kosten für ihre Abmahnungen
Wie der Kollege Thomas Stadler herausgefunden hat, ist heute wohl ein schlechter Tag für Filesharer und insbesondere für die Kanzlei Kornmeier. Auf WikiLeaks ist nämlich ein Fax von U. Kornmeier an Davenport Lyons / Mr. Brian Miller aufgetaucht, welches recht anschaulich zeigt, dass die Kanzlei in der Vergangenheit wohl unberechtigt Kostenerstattungen für Filesharing-Abgemahnte verlangt hat.
Grund ist nicht eine veränderte Rechtsansicht, sondern vielmehr ein faktischer Grund: Den Rechteinhabern bzw. der Firma Digiprotect scheinen in der Vergangenheit keine Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die Beauftragung von Kornmeier entstanden zu sein, sondern die “Einnahmen” aus den Zahlungen der Abgemahnten werden nach festen Regeln zwischen Kornmeier, den Rechteinhabern und Digiprotect aufgeteilt und der Vergütungsanspruch von Kornmeier gegen die eigenen Mandanten ist – aufgrund der Vergütungsvereinbarung – erloschen. Auf die genaue Problematik hat Kollege Stadler besonders ausführlich hingewiesen, so dass Wiederholungen von mir recht sinnlos sind.
Auf die Problematik, dass man dabei sehr nahe an den Tatbestand des zumindest versuchten Betruges herankommt, habe ich bereits in diesem Beitrag ausführlich hingewiesen.
Das ganze gibt natürlich neue interessante Möglichkeiten die sich stapelnden Akten von Filesharern zu bearbeiten, wenn sich denn mal jemand trauen würde, zu klagen, und nicht nur immer Papierberge generiert.
Natürlich gilt dieses Schreiben nur für die Kanzlei Kornmeier, aber die Vermutung und die eigene Erfahrung aus dem Umgang mit Mandanten, die bei uns anfragen, um selbst abzumahnen, lässt sehr stark vermuten, dass es in vielen großen und bekannten Kanzleien ebenso geregelt ist – und auch wenn Kornmeier in Zukunft die weitere Geltung eines solchen Vertrages bestreitet, einen netten Anschein ergibt das oben verlinkte Dokument mit Sicherheit.
Geschrieben von: Marian Härtel