[...] aus Kulanz und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage [...]

Ach ja, die lieben Damen und Herren von *zensiert*. Sie machen nicht nur diesem Eintrag alle Ehre, nein sie schreiben auch noch witzige Briefe. Nach drei unbeantworteten Briefen und eine Menge Kopfschütteln der Mandantin, folgte dann gestern doch noch eine Antwort von *zensiert*, schön eingeleitet mit

Um die Angelegenheit zum Abschluss zu bringen [..]

Also man muss es dem Bearbeiter lassen. Voll ins Schwarze getroffen, denn die Mandantin versucht schon eine ganze Weile aus dem Vertrag rauszukommen, weil der Telefonanschluss mehr schlecht als recht funktioniert.

Die folgenden Worte sind, ich weiß ja, Standard, sollen aber auch einmal hier veröffentlicht werden.

[...] werden wir aus Kulanz und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage die Vertragsauflösung [...] per sofort akzeptieren.

Ein feiner Zug, nachdem sie ihren Vertragspflichten nicht nachkommen, oder? Der Mandantin ist es zum Glück egal, wie das Schreiben nun formuliert ist.

Nach einem Passus über die Telefonnummer folgt:

Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit somit erledigt ist.

Diese Angelegenheit irgendwie schon, weil die Mandantin keine Lust mehr hat, sich weiter zu streiten. Ob ich dem guten Herren aber frage, wann er die anderen Mandanten, die offene Sachen bei seinem Arbeitgeber haben, bearbeitet?

Geschrieben von: Marian Härtel

Warum liest niemand, was man ihm schreibt?

Viele mögen meinen, dass Inkassounternehmen schon -ohne mit ihnen jemals in Kontakt gekommen zu sein-  eine Plage sind. Wie dem auch sei, leider lesen die guten Damen und Herren auch nicht, was man ihnen schreibt…

Ich schrieb denen nämlich, dass meine Mandantin bestreitet bei einem Umzug in eine andere Wohnung, zwei Häuser weiter, jemals einen neuen Vertrag abgeschlossen zu haben und schon gar nicht, ohne einer überraschenden AGB aufgesessen zu sein, und weitere 24 Monate Mindestvertragslaufzeit akzeptiert zu haben.

Die Antwort des Inkasso-Unternehmens war wenig erhellend, denn sie antworteten, dass sie der Mandantin nach Umschaltung des Anschlusses mitgeteilt hätten, dass weitere 24 Monate begonnen haben – und legten die offenen Rechnung erneut bei. Erst wollte ich mir die Haare ein wenig ausrupfen, aber dann dachte ich an das typische Männerproblem und dass ich auch auf natürlichem Wege bald meine Haare verliere. Also rief ich dort an.

Der gute Herr am Telefon tat erst so, als ob er mein Schriftsatz lesen musste, machte sich sodann aber unglaubwürdig, als er von mir verlangte, dasss ich das, was ich ihm gerade am Telefon sagte, und was in meinem ersten Schreiben stand, doch bitte noch einmal zufaxen solle. Das könne ich auch gerne handschriftlich auf deren Antwortschreiben erledigen.

Also meine handschriftliche Sauklaue könnte niemand entziffern und daher fasste ich den Sachverhalt noch einmal also Ausdruck zusammen und faxte es dem netten Gesprächspartner. Auf die Antwort bin ich einmal gespannt.

Geschrieben von: Marian Härtel

Fristlose Kündigung, um den Telefonanbieter zu wechseln

Mandantengespräche fördern doch immer wieder interessante Ansichten zu Tage oder? Wie wäre es beispielsweise mit der Auffassung, dass man einen Telefonanbietervertrag mit der Deutschen Telekom fristlos kündigen könne, weil man doch zu Alice (Hansenet) wechseln wolle und dies schon beauftragt habe?

Den Zahn musste ich dem Mandanten leider ziehen und noch zahlreiche weitere Rechtsirrtümer (das Internet macht es wohl möglich) zu Verträgen und Erbrecht aufklären. Seinem ersten Satz beim Eintritt in das Zimmer, er wolle aus der Sache kostenneutral herauskommen, konnte ich ihm daher nun leider nicht mehr erfüllen, zufrieden und um ein paar Erkenntnisse reicher war er dann aber trotzdem.

Mission erfüllt. Scotty beam me up!

Geschrieben von: Marian Härtel

Telekommunikationsunternehmen – oder wie man den Glauben an das Gute im Menschen verlieren kann

Abgesehen von der Tatsache, dass ich irgendwann wahrscheinlich nur noch bei der Deutschen Telekom einen Telefonanschluss bekomme – und das auch nur, weil sie mich anschließen müssen, verliert man bei der aktuellen Situation rund um Telekommunikationsanbieter langsam den Glauben an das Gute im Menschen oder in Unternehmen.

Warum scheint es inzwischen Standard zu sein, seine eigenen Kunden an der lange Leine zu halten, sie mit unwirksamen Regelungen zu hintergehen, Gutschriften, die man ihnen selber zugesichert hat, nicht auszuzahlen, trotz nicht funktionierender Telefonanschlüsse Kündigungen nicht zu akzeptieren und auch die Telefonnummern nicht freizugeben oder beispielsweise über Monate nicht fähig zu sein, einen Anrufbeantworter zu deaktivieren?

Schreiben von Mandanten helfen nie und werden wohl schon von der Empfangsdame geschreddert – erst wenn der anwaltliche Brief kommt, dann wird – hin und wieder – reagiert und plötzlich ist eine kulante Lösung denkbar. Seltsames Geschäftsgebahren ist das doch, oder?

Ich hoffe, mich fragt in Zukunft keiner mehr, welchen Telefonanbieter ich empfehlen kann, ich wüßte keine Antwort und könnte im Notfall nur noch zu dem einzigen tendieren, der nicht gleich mit Unterschrift zu 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit nötigt.

Geschrieben von: Marian Härtel

Haftung für Anruf Minderjähriger bei Sex-Telefonnummern

Wie der Kollege von Medien Internet und Recht berichtet, hat das Amtsgericht Bonn am 16.08.2008 entschieden, dass der Inhaber eines Telefonanschlusses für Anrufe eines Minderjährigen bei Sex-Telefonnummern haften muss.

Das Gericht führt dazu aus:

Der Kläger ist auch zu Recht in Anspruch genommen worden, selbst wenn die entsprechenden Dienste von seinem Sohn in Anspruch genommen worden sind. Denn der Kläger haftet für Telefongespräche eines Familienmitgliedes nach den Regeln der Anscheinsvollmacht (vgl. OLG Köln in NJW-RR 1994, Seite 177). Dabei hätte es, wenn der Kläger entsprechende Telefongespräche seines minderjährigen Sohnes nicht gewollt hätte, dem Kläger oblegen, entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, ggfls. auch eine Sperre der Auskunftsrufnummern zu beantragen.

Geschrieben von: Marian Härtel

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