Abmahnkosten als Kriegskasse in der Spielebranche

Letztens habe ich mit einem Mandanten über eine sehr lustige Werbekampagne für sein neues Spiel gesprochen und ob diese nicht gegen Wettbewerbsrecht oder Markenrechten verstößt. Das Problem an der Sache ist, dass meine Antwort sein muss, dass es unter Umständen kritisch zu bewerten ist und man mit einer Abmahnung rechnen müsse, da in diesen Bereichen noch keine klare Rechtsprechung existiert bzw. die Entscheidung im Instanzenweg nur schwer zu prognostizieren ist.

Interessant ist, worauf man sich dann verständigt hat, nämlich dass es unter Umständen wert sein kann, es auch zu riskieren und eventuell eine Abmahnung zu kassieren, die Kosten dafür jedoch als “Kriegskasse” zu verbuchen.

Das ist ein Verfahren, welche man sonst nur von großen Unternehmen mit riesigen Werbebudgets gewohnt ist, das aber mit in der Spielebranche aber neu ist.

Geschrieben von: Marian Härtel

Blizzard vs. Bossland, die nächste Runde

Es gibt wieder eine neue Runde in der Sache Blizzard Entertainment Inc. gegen die Bossland GmbH wegen Bots in World of Warcraft.

- Die Duplik (also die Antwort auf die Replik von Blizzard) wurde heute fertiggestellt und an das Landgericht Hamburg geschickt. So langsam dürfte auch dem Vorsitzenden Richter klar sein, dass der Tatsachenstoff und die rechtlichen Erwägungen alles andere als trivial und gelöst sind. Man darf auf das Urteil (vor allem den Umfang) gespannt sein.

- Erster Termin für die Sache ist terminiert auf den 28. Februar 2012 in Hamburg. Leider wurde auf merkwürdige 15:00 terminiert, was mich wiederum zweifeln lässt, ob dem Richter tatsächlich klar, wie unklar und umfangreich der Tatsachenstoff aber auch die Rechtsfragen sind

- Gleichzeitig wird die Bossland GmbH ein weiteres, separates Verfahren anstrengen, um feststellen zu lassen, dass die AGB von Blizzard, zumindest in großen Teilen, nicht wirksam in die Verträge mit den Nutzern eingebunden wurden bzw. aufgrund der massiven Rechtsverstöße keine Rechtswirkungen entfalten. Das Verfahren wird aber nicht in Hamburg geführt werden.

- Es wird ein wissenschaftliches Gutachten von uns vorgelegt werden, ob, und wenn wie, die Wirtschaft im Spiel von Botnutzern beeinträchtigt wird und ob andere Effekte, beispielsweise Patches, Foren etc. nicht wesentlich größere Auswirkungen haben.

Mit Zustimmung der Bossland GmbH findet man hier die Duplik.

Geschrieben von: Marian Härtel

Bots und Onlinespiele: Eine Sache für den BGH?

Nach langer Zeit soll es nun endlich wieder weitergehen auf dem Blog, den ich inzwischen mit der Kanzleiseite zusammengelegt habe.

Einer der Gründe für die lange Abwesenheit war sicherlich einer unserer sicherlich größten Fälle bisher, in dem unser Mandant vom Onlinespielehersteller Blizzard auf eine 6stellige Summe sowie Unterlassung verklärt worden ist. Unsere Mandantin veröffentlicht und verkauft nämlich Zusatzprogramme für das Onlinerollenspiel “World of Warcraft”, ein Spiel bei dem monatliche Gebühren für die Nutzung fällig werden.

Da die Akte, nach nur der Klageschrift und der Klageerwiderung samt Anlagen bereit einen ganzen Leitzordner füllt, kann der Umfang der Streitpunkte erahnt werden. Der Fall beinhaltet zum großen Teil unentschiedene Rechtsprobleme des Internet und des Wettbewerbsrechte im Zusammenhang mit den Problemkreisen “Anstiftung zum Vertragsbruch”, “Wirksamkeit von EULA bei offline gekauften Computerspielen”, “Klarheit von AGB/überraschende Klauseln” und “Gleichheitsgrundsätze in AGB, Verträgen, UWG”.

Es ist anzunehmen, dass die Rechtsthematik derart kompliziert ist und gleichzeitig wegweisend für eine gesamte Branche sein dürfte, dass wir uns mit diesem Problem wohl in einigen Jahren in Karlsruhe wiederfinden werden. Bis dahin dürfte die Akte wohl auf 5-6 Leitzordner angewachsen sein, aber ich muss es dann ja nicht von Anfang an lesen ;)

Einer Zusammenfassung der Rechtsprobleme und des Streitstandes wird es voraussichtlich morgen geben.

Geschrieben von: Marian Härtel

Sich mit fremden Federn schmücken

Mandantin schickt uns eine Werbung zu, auf der sich wunderbar ausgebreitet eine Liste befindet, wer zu den Kunden des Werbetreibenden gehört. Mitten dabei: Unser eMandantin.

Das ist insofern seltsam, als dass unsere Mandantin noch nie von dem Werbenden gehört hat und von dem Flyer sehr überrascht war, als dieser im Briefkasten Einzug fand.

Ob es sich dabei nun um eine raffinierte Masche handelt, um neue Kunden anzulockebn oder um einen Fehler, kann uns eigentlich egal sein, auch wenn ich auf das Antwortschreiben auf unsere Abmahnung hin gespannt bin. Der Wettbewerb in der Gebäudereinigungsbranche scheint aber groß zu sein, da bin ich ja fast froh, dass uns Anwälten eine ähnliche Werbung reichlich erschwert ist.

Geschrieben von: Marian Härtel

Antrag auf einst(lang)weilige Verfügung *grml*

Vor über zwei Wochen haben wir für eine Mandantin einem Antrag auf einstweilige Verfügung bei einen Landgericht in der eher nördlichen Hemisphäre eingereicht. Nach einer Woche fragten wir nach, was denn aus dem Antrag geworden sei und stellten zunächst fest, dass dieser bereits durch drei verschiedene Kammern “gewandert” sein muss. Es kosteet einer unserer ReFas jedenfalls 30 Minuten um überhaupt das Aktenzeichen herauszufinden.

Einen Tag später bekam ich einen Anruf von dem nun wohl zuständigen Richter, dass er Bedenke habe, die Verfügung zu erlassen und was ich nun mache wolle. Ich musste mich natürlich mit der Mandantin absprechen und die entschied sich, die Sache weiterzuverfolgen, weswegen wir 2 Tage später einige Erläuterungen und Klarstellungen nachschickten und um rechtsmittelfähige Entscheidung baten.

Inzwischen warten wir schon wieder über eine Woche auf eine Antwort des Landgerichts. Wenn ich jetzt etwas von fehlender Eilbedürftigkeit in einen zurückweisenden Beschluss lese, werde ich mich wohl zusammenreißen müssen. Ich verstehe ja die Überlastung der Gerichte, aber unsere Mandantin kann sicher nichts dafür und die diffamierenden Inhalte stehen weiterhin fröhlich im Internet.

Geschrieben von: Marian Härtel

Das Landgericht Berlin, Bannwellen von World of Warcraft Bots und das Wettbewerbsrecht

Wie das Landgericht Berlin mit Urteil vom 24.8.2010 entschieden hat, ist das Behaupten der Existenz von Bannwellen eines Bots für World of Warcraft, ohne dass diese Tatsache bewiesen werden kann, wettbewerbswidrig. Ein Verweis auf Internetforen, in denen über einzelne Bans berichtet wird, sei zum einen nicht als Beweis geeignet und zum anderen keine Grundlage dafür dass es nicht nur vereinzelte Bans, sondern ganze “Bannwellen” gegeben hat.

Das Urteil, womit die einstweilige Verfügung, die unsere Mandantin erstritt, bestätigt wurde, ist eines der wenigen, die sich mit der spezifischen Botproblematik in Onlinespielen überhaupt auseinandersetzen, auch wenn es im Kern um standardisierte Rechtsprobleme aus dem UWG geht.

Auch in einem Wirtschaftsbereich, der von vielen noch als “Spiel” bezeichnet wird, muss sich an die juristischen “Spielregeln” in Deutschland gehalten werden.

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  • Geschrieben von: Marian Härtel

    Positives Urteil, aber Bots für WoW sind für die Richter trotzdem seltsam

    Das Landgericht Berlin hat ein eine einstweilige Verfügung von uns bestätigt, die es einen Konkurrenten unserer Mandantin untersagt zu behaupten, dass der Bot unserer Mandanten, für World of Warcraft, Bannwellen gehabt habe.

    Trotz des für uns positiven Ausganges des einstweiligen Verfügungsverfahrens, haben die Richter jedoch ihr, geschickt unterschwellig, ihr Unverständnis Spieler von Onlinespielen, die Bots benutzen, ausgedrückt.

    [...] Die – unzutreffende – Behauptung Nutzer des Programmes XXXX seien in der Vergangenheit mit Sperren belegt worden, ist schließlich auch geeignet, die Wertschätzung, die die angesprochenen Verkehrskreise der Anstragsstellerin bzw. den von ihr vertriebenen Produkten entgegenbringen, zu beeinträchtigen, da naheliegt, dass Nutzer, die sich in einem Maße für das Spiel “World of Warcraft” interessieren, dass sie dazu bereit sind, Geld in die von den Parteien vertriebenen Programme zu investieren, eine – drohende – Sperrung ihres Accounts als ernstzunehmende Beeinträchtigung ihres Freizeitvergnügens empfinden.

    Da da Urteil des Landgerichts Berlin sehr gut geworden ist und endlich einmal Richter sich mit Computerspielen beschäftigt haben, veröffentliche ich das ganze Urteil so schnell wie möglich.

    Geschrieben von: Marian Härtel

    Polternde Anwälte vor Gericht und ihre Niederlagen

    Am Dienstag war Termin beim Landgericht Berlin, wegen eines Widerspruches gegen eine einstweilige Verfügung, die wir erstritten hatten. Ein Blick vorher auf die Kanzleiwebseite des Kollegen offenbarte, dass dieser mit Wettbewerbsrecht nicht viel am Hut hatte und eigentlich befürchtete ich das Schlimmste. Nachdem auch der erste Schriftsatz des Kollegen eher zum Schmunzeln anregte, war ich auf den Termin gespannt. Der Richter erläuterte dem Kollegen schulbuchmäßig, warum der Widerspruch keine Chance habe, dass bei einer Behauptung im Internet über einen Konkurrenten der Behauptende die Wahrheit beweisen müsste und stellte ihm sogar anheim, den Widerspruch zurückzunehmen und eine Abschlusserklärung abzugeben.

    Der dachte aber, dass es besser wäre, den Richter ständig ins Wort zu fallen, wild zu gestikulieren und von Waffengleichheit zu sprechen und brachte danach sogar noch Unwahrheiten ins Spiel. Nachdem der Richter nicht einmal den Geschäftsführer unserer Mandantin mehr aussagen lassen wollte, war mir klar, dass die Entscheidung eigentlich gefallen war. Das bekam ich jetzt zum Glück auch schriftlich, nämlich dass die einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

    Richter wollen meist nicht nur erhöht sitzen, sondern – und ich meine meist zu Recht – auch zumindest den Anschein wahren, dass sie der Herr im Saal sind. Das war kein Glanzstück Herr Kollege, aber zum am Ende sind wir noch lange nicht, denn ich befürchte, dass der Gegner, der sogar Strafanzeige wegen der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung androhte, seinen Mandanten auch noch ins Hauptsacheverfahren treibt.

    Geschrieben von: Marian Härtel

    Privatserver in World of Warcraft – Verurteilung eines Betreiber in den USA

    Regelmäßig bekomme ich auch Anfragen, ob denn der Betrieb von Privatserver für World of Warcraft legal ist. Auch wenn dieses Rechtsproblem in Deutschland durchaus viele Facetten hat, großteils noch ungeklärt ist und es natürlich auch auf Details ankommt, z.b. ob Programmbestandteile vom Hersteller Blizzard verwendet werden oder nicht, in den USA gab es jetzt ein erstes Urteil

    Der California Central District Court verurteilte Alyson Reeves von Scapegaming auf satte 88 Millionen US Dollar.

    Diese horrende Summe entstand aus den 63.000 Dollar Anwaltskosten, sowie den circa 3 Millionen nicht erlangten Gewinn und der stolzen Summe von 85.478.600 US Dollar sonstigen Schadensersatz.

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  • Geschrieben von: Marian Härtel

    Wenn der Gegner im Büro erscheint

    Für eine Mandantin haben wir einen Webseitenbetreiber abgemahnt, da dieser die Rechte unsere Mandantin verletzte. Oft ist man es ja gewohnt, dass eine Reaktion nur schleppend erfolgt, dieser Gegner aber stand am nächsten Tag vor unserer Kanzleitür und wollte ein Gespräch.

    Da ich erst gar nicht wußte wer da ein Termin wollte, man erwartet ja nicht oft den Gegner in den eigenen Räumen, gewährte ich ihm 5 Minuten, in der er mir erzählte, dass er kaum Geld habe, in einer WG wohnen würde, die Rechtslage in Großbritannien doch ganz anders wäre und so weiter. Das ganze in einer verwirrenden Mischung aus Englisch und Deutsch.

    Immerhin unterschrieb er die Unterlassungserklärung gleich vor Ort, das Geld traf für unsere Arbeit traf am nächsten Tag zum Teil von ihm, zum Teil von einem Freund ein. Auch wenn ich daher über diesen “Besuch” überrascht war, es war eines der am schnellsten erledigten Mandate, denn die Webseite hat er auch gleich noch komplett gelöscht ;)

    Geschrieben von: Marian Härtel

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