Blizzard hat gegen den World of Warcraft – Bot “Glider” und dessen Entwickler Michael Donnelly auch im zweiten Schritt des Verfahrens vor einem US-Gericht gewonnen und von den geforderten 6,8 Millionen Dollar Schadensersatz immerhin 6 Millionen Dollar zugesprochen bekommen. Grundlage für den Schadensersatz ist, dass das Gericht der Argumentation von Blizzard folgte, dass die Verwendung des Bots, der zudem gegen die Nutzungsbedingungen des Spieles verstößt, dazu führen würde, dass die Spieler weniger lange World of Warcraft spielen würden und Blizzard daher Einnahmeausfälle durch entgangene Abogebühren zugefügt werden würden.
Aus meiner Sicht ist die Entscheidung schon in zweifacher Hinsicht sehr fragwürdig. Zum einen dürften die Beweise für eben jene Behauptung sehr dürftig und unvollständig gewesen sein, obwohl ich den Volltext der Entscheidung noch nicht kenne, denn Blizzard kann gar nicht wissen, wie lange jeweils ein invidueller Spieler normalerweise World of Warcraft spielen würde. Durchschnittszeiten sind für einen derartigen Beweis untauglich. Aber auch schon aus eigener Erfahrung läßt sich sagen, dass die Argumentation stark hinken dürfte, denn die allermeisten Nutzer von Bots benutzen diese nicht, um World of Warcraft “durchzuspielen”, was sowieso nicht möglich ist, sondern um sich lästige Routineaufgaben zu erleichtern und damit, weil beispielsweise Gold gewonnen wurde, sogar noch länger zu spielen, als dies ohne die Benutzung eines Bots der Fall gewesen wäre.
Im Januar 2009 wird der Prozess gegen MDY Industries weitergehen und Richter David Campbel zu entscheiden haben, ob der Botentwickler zusätzlich gegen den Digital Millennium Copyright Act verstoßen hat.
Wie ist die Meinung der Leser? Ist ein Schadensanspruch gegen den Entwickler wirklich berechtigt oder müsste sich Blizzard vielmehr nur auf Handlungen gegen die Nutzer beschränken, da diese unter Umständen den Lizenzvertrag, den sie mit Blizzard eingegangen sind, verletzen?
Geschrieben von: Marian Härtel