Das Landgericht Berlin, Bannwellen von World of Warcraft Bots und das Wettbewerbsrecht

Wie das Landgericht Berlin mit Urteil vom 24.8.2010 entschieden hat, ist das Behaupten der Existenz von Bannwellen eines Bots für World of Warcraft, ohne dass diese Tatsache bewiesen werden kann, wettbewerbswidrig. Ein Verweis auf Internetforen, in denen über einzelne Bans berichtet wird, sei zum einen nicht als Beweis geeignet und zum anderen keine Grundlage dafür dass es nicht nur vereinzelte Bans, sondern ganze “Bannwellen” gegeben hat.

Das Urteil, womit die einstweilige Verfügung, die unsere Mandantin erstritt, bestätigt wurde, ist eines der wenigen, die sich mit der spezifischen Botproblematik in Onlinespielen überhaupt auseinandersetzen, auch wenn es im Kern um standardisierte Rechtsprobleme aus dem UWG geht.

Auch in einem Wirtschaftsbereich, der von vielen noch als “Spiel” bezeichnet wird, muss sich an die juristischen “Spielregeln” in Deutschland gehalten werden.

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  • Geschrieben von: Marian Härtel

    Botprogramm für Free-To-Play Onlinespiel = Wettbewerbsverstoß?

    Das Landgericht Hamburg hat im Wege einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass das Anbieten eines Botprogrammes, das Aktionen automatisiert, in Free-To-Play Onlinespielen einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

    Den UWG Verstoß leiten den Richter aus §§ 8,3,4 Nr. 9b und 10 UWG her. Die Rufausbeutung folge gerade aus dem Free-To-Play Charakter des Spieles, da der Anbieter überhaupt nur dadurch Geld verdiene, dass beim Spieler der Wunsch nach kostenpflichtigen Erweiterungen geweckt würde und dieses Geschäftskonzept durch die Antragsgegnerin unlauter untergraben werde.

    Eine gewagte Rechtsauffassung, man darf gespannt sein, ob es zu einem Hauptsacheverfahren kommt, denn zum einen stützt sich der Beschluss auch auf Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen auf der Webseite des Botanbieters, zum anderen ist bisher natürlich die Antragsgegnerin nicht anwaltlich vertreten bzw. beraten gewesen.

    Zum anonymen Beschluss vom 09.07.2009

    Geschrieben von: Marian Härtel

    Blizzard vs. Glider: Erneuter (fragwürdiger) Sieg

    Blizzard hat gegen den World of Warcraft – Bot “Glider” und dessen Entwickler Michael Donnelly auch im zweiten Schritt des Verfahrens vor einem US-Gericht gewonnen und von den geforderten 6,8 Millionen Dollar Schadensersatz immerhin 6 Millionen Dollar zugesprochen bekommen. Grundlage für den Schadensersatz ist, dass das Gericht der Argumentation von Blizzard folgte, dass die Verwendung des Bots, der zudem gegen die Nutzungsbedingungen des Spieles verstößt, dazu führen würde, dass die Spieler weniger lange World of Warcraft spielen würden und Blizzard daher Einnahmeausfälle durch entgangene Abogebühren zugefügt werden würden.

    Aus meiner Sicht ist die Entscheidung schon in zweifacher Hinsicht sehr fragwürdig. Zum einen dürften die Beweise für eben jene Behauptung sehr dürftig und unvollständig gewesen sein, obwohl ich den Volltext der Entscheidung noch nicht kenne, denn Blizzard kann gar nicht wissen, wie lange jeweils ein invidueller Spieler normalerweise World of Warcraft spielen würde. Durchschnittszeiten sind für einen derartigen Beweis untauglich. Aber auch schon aus eigener Erfahrung läßt sich sagen, dass die Argumentation stark hinken dürfte, denn die allermeisten Nutzer von Bots benutzen diese nicht, um World of Warcraft “durchzuspielen”, was sowieso nicht möglich ist, sondern um sich lästige Routineaufgaben zu erleichtern und damit, weil beispielsweise Gold gewonnen wurde, sogar noch länger zu spielen, als dies ohne die Benutzung eines Bots der Fall gewesen wäre.

    Im Januar 2009 wird der Prozess gegen MDY Industries weitergehen und Richter David Campbel zu entscheiden haben, ob der Botentwickler zusätzlich gegen den Digital Millennium Copyright Act verstoßen hat.

    Wie ist die Meinung der Leser? Ist ein Schadensanspruch gegen den Entwickler wirklich berechtigt oder müsste sich Blizzard vielmehr nur auf Handlungen gegen die Nutzer beschränken, da diese unter Umständen den Lizenzvertrag, den sie mit Blizzard eingegangen sind, verletzen?

    Geschrieben von: Marian Härtel

    Blizzard triumphiert gegen World of Warcraft Botentwickler

    Auch wenn so mancher der Meinung sein mag, dass Blizzard nicht genug gegen Bots in World of Warcraft unternimmt, so zeigen doch große Bannwellen das Gegenteil. Auch auf juristischen Wegen ist der erfolgreiche Spielepublisher unterwegs und triumphierte vor Gericht jetzt gegen den Botentwickler MDY Industries.

    Aufgrund des Verstosses gegen die Nutzungsbedingungen von World of Warcraft liege bei der Verwendung des Bots, durch den Programmcode des MMORPG in den Arbeitsspeicher kopiert wird, eine Urheberrechtsverletzung vor. Eine für die WOW-Community löbliche, aber juristisch eher wacklige Entscheidung, die hierzulande juristisch auf noch schwererem Fuß unterwegs wäre, da die Einbeziehung der AGB von World of Warcraft, und somit die Beschränkung des Nutzungsrechtes der Spieler, ein große Hürde darstellen würde.

    Geschrieben von: Marian Härtel

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