<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Dr. Behrmann &#38; Härtel - Kanzlei für Computerspielrecht &#187; Browserspiele</title>
	<atom:link href="http://www.behrmannhaertel.de/tag/browserspiele/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.behrmannhaertel.de</link>
	<description>Rechtsanwälte</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:22:20 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Gameforge übernimmt Frogster</title>
		<link>http://www.behrmannhaertel.de/2010/08/03/gameforge-ubernimmt-frogster/</link>
		<comments>http://www.behrmannhaertel.de/2010/08/03/gameforge-ubernimmt-frogster/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 09:09:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Phillip Keydel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein/Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Browserspiele]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtmedial.de/?p=2154</guid>
		<description><![CDATA[Die Karlsruher Spieleschmiede Gameforge will die Berlinische Frogster Interactive Pictures AG vollständig übernehmen. In heute dazu veröffentlichten Erklärungen beider Unternehmen wurde angekündigt, den Frogster-Aktionären bis September mit € 25 je Aktie ca. 25 % mehr als den durchschnittlichen Börsenwert der Papiere in den letzten drei Monate zu bieten. Die Gameforge AG hält des Weiteren selbst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Karlsruher Spieleschmiede Gameforge will die Berlinische Frogster Interactive Pictures AG vollständig übernehmen. In heute dazu veröffentlichten Erklärungen beider Unternehmen wurde angekündigt, den Frogster-Aktionären bis September mit € 25 je Aktie ca. 25 % mehr als den durchschnittlichen Börsenwert der Papiere in den letzten drei Monate zu bieten.</p>
<p>Die Gameforge AG hält des Weiteren selbst und über Tochterunternehmen bereits ca. 60 % an Frogster und ist damit deren Hauptaktionärin. Der Berliner Publisher von Online-Spielen hat gemeinsam mit seinen internationalen Tochterunternehmen im vergangenen Jahr ca. € 14 Mio. umgesetzt und beschäftigt über 200 Mitarbeiter. Nach Angaben von Frogster hat Gameforge angekündigt, Frogster als eigenständiges Unternehmen erhalten zu wollen.</p>
<p>Das nordbadische Unternehmen baut damit seine Position auf dem Markt der Online-Spiele erheblich aus und eröffnet neue Tätigkeitsfelder, beispielsweise den US-amerikanischen Markt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.behrmannhaertel.de/2010/08/03/gameforge-ubernimmt-frogster/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Neues Juristenverständnis im Umgang mit virtuellen Gütern und geänderter Jugendkultur benötigt</title>
		<link>http://www.behrmannhaertel.de/2009/06/06/neues-juristenverstandnis-umgang-virtuellen-guetern/</link>
		<comments>http://www.behrmannhaertel.de/2009/06/06/neues-juristenverstandnis-umgang-virtuellen-guetern/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 06 Jun 2009 18:36:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Computerspiele]]></category>
		<category><![CDATA[Spielebranche]]></category>
		<category><![CDATA[Browserspiele]]></category>
		<category><![CDATA[Computerspiele]]></category>
		<category><![CDATA[Glider]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendkultur]]></category>
		<category><![CDATA[Killerspiel]]></category>
		<category><![CDATA[Neue Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinespiele]]></category>
		<category><![CDATA[Virtuelle Güter]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtmedial.de/?p=1414</guid>
		<description><![CDATA[Einer unserer Mandanten vertreibt über das Internet diverse Dienstleistungen rund um Computerspiele und bietet auch virtuelle Güter an. Interessant sind bei diesen Mandanten zwar auch die diversen Probleme, beispielsweise ob ein Banklizenz notwendig ist, ob Abtretungsverbote wirksam sind oder welche rechtliche Charakterisierung virtuelle Güter überhaupt haben und wie diese unter Umständen beispielsweise steuerrechtlich zu beurteilen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einer unserer Mandanten vertreibt über das Internet diverse Dienstleistungen rund um Computerspiele und bietet auch virtuelle Güter an. Interessant sind bei diesen Mandanten zwar auch die diversen Probleme, beispielsweise ob ein Banklizenz notwendig ist, ob Abtretungsverbote wirksam sind oder welche rechtliche Charakterisierung virtuelle Güter überhaupt haben und wie diese unter Umständen beispielsweise steuerrechtlich zu beurteilen sind. Mindestens genauso spannend sind aber die Reaktion von, ich nenne sie einmal &#8220;allgedienten&#8221; Kollegen.</p>
<p>Als ich gestern mit einem Steuerberater über die Themenkomplexe gesprochen haben, fiel es diesem bereits schon sichtlich schwer, überhaupt zu verstehen, warum Menschen sich virtuelle Dienstleistungen kaufen, warum man Geld dafür ausgibt, um vom Anbieter eines Onlinespieles einen bestimmten Datenbankeintrag zu erhalten &#8211; denn &#8211; soweit muss ich ihm zustimmen, mehr &#8220;kauft&#8221; man ja wirklich nicht. Ich wollte diesem dann auch gar nicht einen Standpunkt klar machen, denn jeder mag über das &#8220;Internetzeitalter&#8221; denken wie er mag, das Problem ist doch aber, ob solche Personen die rechtlichen Probleme, die Wertungsgesichtspunkte, die sich beispielsweise in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen ergeben, überhaupt zufriedenstellend beantworten können. Ob diese negative Einflüsse durch Medien beiseite legen und sachlich entscheiden können.</p>
<p>Als internetaffiner Rechtsanwalt ist man schon oft genug mit dem Problem beschäftigt, dass Gerichte von meinen Rechtsgebieten allerhöchstens marginal Kenntnisse habe, als direkter Vertreter des Mandanten sollte der Anwalt doch aber wenigstens wissen, wie, warum und womit der Mandant sein Geld verdient. Sachliche Betrachtung von rechtlichen Fragestellungen können nicht immer das Problem lösen. Zum Glück gibt es in Deutschland schon ein paar Kollegen, die sich im Bereich Computerspiele auskennen, aber, was ist mit den besagten Gerichten?</p>
<p>Eine richtige Antwort gab mir nämlich besagter, steuerberatender Kollege von gestern: &#8220;Der Richter, dem du da alles erzählen willst, kapiert dies doch erste recht nicht! Deine Argumente sind für diesem doch überhaupt nicht nachvollziehbar&#8221;. Und da hat er wahrscheinlich Recht. Der Mandant, über den ich gestern mich austauschen wollte, wird sich &#8211; mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit &#8211; bald rechtlichen Problemen ausgesetzt sehen, Problemen, bei denen wir ihm sicher sehr gut helfen können, Probleme aber auch, die in Deutschland bisher kaum vor Gerichten zur Sprache kamen und die beispielsweise in den USA gerade sehr heiß diskutiert werden.</p>
<p>Unsere Aufgabe als Anwälte macht das Mandat daher nicht nur von der juristischen Seite her spannend, sondern auch von der faktischen. Wir werden in den wahrscheinlich bald für den Mandanten unvermeidlichen Gerichtsverfahren, die er aber, um seine wirtschaftliche Existenz zu sichern, bestreiten will, nicht nur juristisch gegenüber Gerichten argumentieren müssen, eine vielleicht viel herausfordernde Aufgabe wird es wohl sein, Schriftsätze derart aufzubereiten, dass wir Richtern &#8211; im Stile eines Geschichtenerzählers &#8211; die Welt der Computerspiele, die Welt virtuelle Güter, ja die Veränderungen in der modernen Jugendkultur überhaupt klar machen, damit diese Richter überhaupt Abwägungen vornehmen können und beispielsweise nicht von den aktuellen Beschlüssen der Innenministerkonferenz oder von hetzenden Medien (Stichwort Killerspieldiskussion) beeinflusst werden und diese Gesichtspunkte &#8211; vielleicht unabsichtlich &#8211; in ihren Entscheidungen berücksichtigen.</p>
<p>Eine große Aufgabe wie ich finde, aber auch eine Herausforderung für unsere Justiz, ob diese in Zeiten sich ändernder Jugendkultur und globaler sozialer Entwicklungen bestehen kann.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.behrmannhaertel.de/2009/06/06/neues-juristenverstandnis-umgang-virtuellen-guetern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>9</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der gute Menschenverstand und das Internet: Fehlanzeige!</title>
		<link>http://www.behrmannhaertel.de/2009/06/05/der-gute-menschenverstand-und-das-internet-fehlanzeige/</link>
		<comments>http://www.behrmannhaertel.de/2009/06/05/der-gute-menschenverstand-und-das-internet-fehlanzeige/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2009 10:17:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Browsergame]]></category>
		<category><![CDATA[Browserspiele]]></category>
		<category><![CDATA[Scriptmafia]]></category>
		<category><![CDATA[Scriptmafia.org]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberechte]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtmedial.de/?p=1394</guid>
		<description><![CDATA[Ein Mandant entwickelte und betreibt ein Browserspiel. Er hat damit Erfolg und so gibt es wohl auch Neider. Einer dieser Neider fand wohl eine Sicherheitslücke auf dem Server und eignete sich vor einiger Zeit den Quellcode an. Soweit zwar eine nette Geschichte, aber nicht besonders aufregend. Lustig wird das Ganze in Bezug auf denjenigen, den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Mandant entwickelte und betreibt ein Browserspiel. Er hat damit Erfolg und so gibt es wohl auch Neider. Einer dieser Neider fand wohl eine Sicherheitslücke auf dem Server und eignete sich vor einiger Zeit den Quellcode an. Soweit zwar eine nette Geschichte, aber nicht besonders aufregend.</p>
<p>Lustig wird das Ganze in Bezug auf denjenigen, den wir für die Verwendung des Skriptes abmahnen mussten (leider nicht der Neider, denn Staatsanwaltschaften brauchen schon einmal ein wenig länger *sigh*). Neben der Unterlassungserklärung forderten wir selbstverständlich auch die Informationen, woher derjenige sich das Skript besorgte. Auch dieses Schreiben erhielten wir heute fristgerecht, die Information amüsiert mich aber schon den ganzen Tag.</p>
<p>Quelle des Skriptes war/ist die Seite <a href="http://www.scriptmafia.org">Scriptmafia.org</a>. Wie man sich tatsächlich von einer Webseite mit diesem Namen etwas herunterladen, es dann öffentlich auf einem deutschen Server installieren und anbieten kann und dann auch noch  behaupten will, dass man nicht wußte, dass dies gegen Urheberrechte verstößt, ist mir eigentlich noch unerklärlicher, als die Tatsache, dass jemand Zweifel haben kann, wofür der Dienst &#8220;The Pirate Bay&#8221; gedacht sei.</p>
<p>Der gute Menschenverstand funktioniert wohl nicht bei allen Menschen&#8230;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.behrmannhaertel.de/2009/06/05/der-gute-menschenverstand-und-das-internet-fehlanzeige/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Und regelmäßig grüßt das Murmeltier äh die Widerrufsbelehrung &#8211; Achtung bei Dauerschuldverhältnissen bei Onlinespielen</title>
		<link>http://www.behrmannhaertel.de/2009/05/28/und-regelmasig-grust-das-murmeltier-ah-die-widerrufsbelehrung-achtung-bei-dauerschuldverhaltnissen-bei-onlinespielen/</link>
		<comments>http://www.behrmannhaertel.de/2009/05/28/und-regelmasig-grust-das-murmeltier-ah-die-widerrufsbelehrung-achtung-bei-dauerschuldverhaltnissen-bei-onlinespielen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 28 May 2009 09:30:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Computerspiele]]></category>
		<category><![CDATA[312d]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Browserspiele]]></category>
		<category><![CDATA[Dauerschuldverhältnisse]]></category>
		<category><![CDATA[Fernabsatz]]></category>
		<category><![CDATA[Games]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinespiele]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtmedial.de/?p=1344</guid>
		<description><![CDATA[Eine unausrottbare Unsitte scheint die Widerrufsbelehrung im deutschen Recht zu sein und auch wenn ich meist nicht gerne mit den Wölfe heule, wenn es um die Frage geht, ob der Gesetzgeber überhaupt noch &#8220;für den Bürger&#8221; Gesetze verabschiedet, in diesem Fall, ticken einige Leute in unserer Volksvertretung anscheinend nicht ganz richtig. Nicht nur, dass inzwischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine unausrottbare Unsitte scheint die Widerrufsbelehrung im deutschen Recht zu sein und auch wenn ich meist nicht gerne mit den Wölfe heule, wenn es um die Frage geht, ob der Gesetzgeber überhaupt noch &#8220;für den Bürger&#8221; Gesetze verabschiedet, in diesem Fall, ticken einige Leute in unserer Volksvertretung anscheinend nicht ganz richtig. Nicht nur, dass inzwischen schon kaum noch ein Jurist, geschweige denn ein &#8220;normaler&#8221; Mensch weiß, wie er eine solche Widerrufsbelehrung formuliert, ohne am nächsten Tag abgemahnt zu werden, nein, der Gesetzgeber ändert die Rechtslage auch noch in munterer Regelmäßigkeit.</p>
<p>Anbieter von Dienstleistungen über das Internet sollten sich, eine andere Wahl hat man nicht, schon sehr bald mit dem neu formulierten § 312 d BGB auseinandersetzen, der in Zukunft wie folgt lautet:</p>
<blockquote><p>(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.</p></blockquote>
<p>und damit folgenden Absatz ersetzt:</p>
<blockquote><p>(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:<br />
1. 	bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,<br />
2. 	bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.</p></blockquote>
<p>Aber nicht nur wegen Abmahnproblemen, auch um nicht in eine Kostenfalle gegenüber den eigenen Kunden zu geraten, sollten beispielsweise Anbieter von Onlinespielen oder sonstigen Communities, ihre AGBs anpassen und die Kunden entsprechend belehren. Kauft nämlich beispielsweise ein Spieler in einem Onlinespiel für reale Euro eine virtuelle Währung, die dazu dient, Gegenstände in einem Onlinespiel zu erwerben, so steht dem Vebraucher, nach dem Wegfall der bisherigen Regelung, dass bei einer sonstigen Dienstleistung das Widerrufsrecht auch erlischt, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat, ein Widerrufsrecht zu, solange er nicht die gesamte virtuelle Währung aufgebraucht hat.</p>
<p>Er kann ansonsten wohl in Zukunft ein Teil ausgeben, die virtuellen Gegenstände nutzen und nach der Nutzung den Vertrag widerufen. Er schuldet dann nur ein Nutzungsentgelt für diese Zeit: Viel Spaß bei der Bestimmung der Höhe dieses Entgeltes, wenn ansonsten der virtuelle Gegenstand auf Lebenszeit &#8220;gekauft&#8221; wurde ;) Anpassen der Widerrufsbelehrung ist daher angesagt, da die Musterbelehrung nach nur einem Jahr Gültigkeit, nicht mehr in Ordnung ist, damit die Widerrufsfrist zu laufen beginnt und das eigene finanzielle Risiko sich in Grenzen hält.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.behrmannhaertel.de/2009/05/28/und-regelmasig-grust-das-murmeltier-ah-die-widerrufsbelehrung-achtung-bei-dauerschuldverhaltnissen-bei-onlinespielen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Datenschutz bei Onlinespieleanbietern</title>
		<link>http://www.behrmannhaertel.de/2008/10/27/datenschutz-bei-onlinespieleanbietern/</link>
		<comments>http://www.behrmannhaertel.de/2008/10/27/datenschutz-bei-onlinespieleanbietern/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 27 Oct 2008 08:43:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Computerspiele]]></category>
		<category><![CDATA[Adresshandel]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[BDSG]]></category>
		<category><![CDATA[Browsergames]]></category>
		<category><![CDATA[Browserspiele]]></category>
		<category><![CDATA[Computerspiele]]></category>
		<category><![CDATA[Daten]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinegames]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinespiele]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinespieleanbieter]]></category>
		<category><![CDATA[Startup]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://rechtmedial.de/?p=721</guid>
		<description><![CDATA[Während in anderen Ländern der Datenschutz weniger stark reguliert ist, gibt es in Deutschland mit dem Bundesdatenschutzgesetz klare Vorgaben, wie mit persönlichen Daten umzugehen ist. An diese Vorgaben sind nicht nur Webseitenbetreiber gebunden, sondern natürlich auch Anbieter von Computerspielen, die auf irgendeine Weise Daten ihrer Nutzer erheben. Ein kleiner Exkurs soll in diesem Artikel vorgenommen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Während in anderen Ländern der Datenschutz weniger stark reguliert ist, gibt es in Deutschland mit dem Bundesdatenschutzgesetz klare Vorgaben, wie mit persönlichen Daten umzugehen ist. An diese Vorgaben sind nicht nur Webseitenbetreiber gebunden, sondern natürlich auch Anbieter von Computerspielen, die auf irgendeine Weise Daten ihrer Nutzer erheben. Ein kleiner Exkurs soll in diesem Artikel vorgenommen werden.</p>
<p>Datenschutz greift immer dann, wenn Daten erhoben werden. Dies kann wissentlich, durch Registrierung von Offlinespielen  oder bei Browserspielen/Onlinespielen der Fall sein, oder unwissentlich, beispielsweise wenn der Server IP-Adressen und Zeiten mit loggt oder wenn der Werbevermarktungspartner während der Auslieferung der Werbemittel Statistiken erhebt. Nicht in jedem Fall greift dabei das Bundesdatenschutzgesetz, welches grundsätzlich zunächst nur personenbezogene Daten schützt. Eine Definition liefert das Gesetz gleich mit und drückt sich dabei wie folgt aus: žEinzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Personœ. In den meisten Fällen dürften IP-Adressen nicht unter diese Definition fallen, sobald in einem Internetforum ein Nutzer aber eingeloggt, und damit bestimmbar ist, sieht die Sache schon anders aus. Auch bei Spielzugängen zu Browser- und Onlinespielen ist der Nutzer natürlich zumindest identifizierbar und damit durch das Bundesdatenschutzgesetz geschützt.</p>
<p>Der Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes wird durch die Rechtsprechung stets weit ausgelegt, auch wenn die Voraussetzungen einzeln zu betrachten sind. Das BDSG ist nämlich nur dann anwendbar, wenn es sich um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse handelt, die betreffende Person  bestimmt oder bestimmbar ist und wenn es sich dabei um natürliche Personen handelt. Geschäftspartner, die in Form einer Gesellschaft mit dem Spieleanbieter kooperieren, können somit schon einmal generell vom Anwendungsbereich zumindest des BDSG ausgeschlossen werden. Anwendung können natürlich Verträge mit dem Geschäftspartner finden, die oftmals den Schutz von Geschäftsdaten direkt regeln und deren Verletzung hohe Schadensersatzansprüche begründen könnten. Auch das Wettbewerbsrecht setzt gewisse Grenzen im Umgang mit Geschäftsgeheimnissen. Die Tatbestandsmerkmale des Anwendungsbereiches des BDSG können somit natürlich ausgereizt werden, beispielsweise auch indem Datensätze in unterschiedlichen Unternehmen gespeichert werden, zu bedenken ist aber auch, dass zum einen die Gerichte in verschiedenen Fällen einen Schutz auch über das allgemeine Persönlichkeitsrecht konstruieren, zum anderen die Rechtsprechung in der nächsten Zeit, aufgrund des erst jüngst zurückliegenden Skandals rund um Adresshandel, Verschärfungen des Datenschutzes beschließen wird.</p>
<p>Eine Verletzung von Rechten kann natürlich “ jedenfalls bevor die aktuell in der Diskussion stehenden Änderungen die Gesetzgebung passiert haben “ ausgeschlossen werden, indem derjenige, auf den sich die Daten beziehen, der Weitergabe zustimmt, was beispielsweise durch Teilnahmebedingungen geschehen kann. Hierbei ist natürlich in allen Fällen darauf zu achten, dass diese Bedingungen wirksam dem Nutzer bekannt geworden sind, nicht gegen allgemeine Grundsätze des Rechtes verstoßen, nicht überraschend im Sinne der AGB-Regelungen sind und beispielsweise auch von demjenigen wirksam akzeptiert werden können, was unter Umständen bei Jugendlichen ein Problem darstellen könnte.Die Überprüfung eines Angebotes, wie aber bei  einem potentiellen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, kann/wird ein Datenschutzbeauftragter übernehmen. Die Möglichkeit eine entsprechende Institution zu kontaktieren, sollen man daher in Erwägung ziehen.<br />
Datenschutz wird in Deutschland als wichtiges Gut angesehen und es kann natürlich für Anbieter, die den Datenschutz missachten, auch ein nicht geringes Prozessrisiko darstellen, genauso wie sich, wenn man Adresshandel im Rahmen des BDSG oder mit Zustimmung der betreffenden Personen durchführt, durch gewonnene Daten lukrative Nebeneinnahmen erzielen lassen.  Entsprechend dem jeweiligen Businessplan sollten von Anfang an die eigenen AGB durch einen versierten Rechtsanwalt formuliert werden.</p>
<p>Zu beachten ist der Datenschutz und somit die Aufklärung und Zustimmung der Nutzer aber auch mit Blick auf die Zukunft. Will man beispielsweise nach dem Startup des eigenen Unternehmens einen Partner beteiligen oder entsprechende Geschäftszweige sogar ganz veräußern, sollte die Verwendungsmöglichkeit von vorher gewonnenen Daten genau geklärt werden, denn oftmals sind Investoren vor allem an einer Sache interessiert: Die bereits beim Startup registrierten Nutzer!</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.behrmannhaertel.de/2008/10/27/datenschutz-bei-onlinespieleanbietern/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>1. Antipiraterie Forum; GVU spricht sich gegen Massenabmahnungen aus; Rapidshare contra OLG Hamburg!</title>
		<link>http://www.behrmannhaertel.de/2008/10/21/1-antipiraterie-forum-gvu-spricht-sich-gegen-massenabmahnungen-aus/</link>
		<comments>http://www.behrmannhaertel.de/2008/10/21/1-antipiraterie-forum-gvu-spricht-sich-gegen-massenabmahnungen-aus/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 21 Oct 2008 12:41:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Computerspiele]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Filme]]></category>
		<category><![CDATA[Recht und Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bobby Chang]]></category>
		<category><![CDATA[Browserspiele]]></category>
		<category><![CDATA[Christian Sommer]]></category>
		<category><![CDATA[Computerspiele]]></category>
		<category><![CDATA[GAME]]></category>
		<category><![CDATA[GVU]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinespiele]]></category>
		<category><![CDATA[Piraterie]]></category>
		<category><![CDATA[Piraterieforum]]></category>
		<category><![CDATA[Rapidshare]]></category>
		<category><![CDATA[Raubkopien]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://rechtmedial.de/?p=698</guid>
		<description><![CDATA[Gestern fand in Berlin das erste gemeinsame Antipiraterie Forum in Berlin als Kooperation zwischen dem GVU und dem G.A.M.E Bundesverband statt, welches sich zu einer sehr interessante Veranstaltung entwickelte und viele interessante Gespräche zu Tage förderte. Die Veranstaltung in der Homebase-Lounge begann mit einem Kurzvortrag von GVU-Geschäftsführer Christian Sommer, der mit einem Kurzvortrag einen Einblick [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern fand in Berlin das erste gemeinsame Antipiraterie Forum in Berlin als Kooperation zwischen dem GVU und dem G.A.M.E Bundesverband statt, welches sich zu einer sehr interessante Veranstaltung entwickelte und viele interessante Gespräche zu Tage förderte.</p>
<p>Die Veranstaltung in der Homebase-Lounge begann mit einem Kurzvortrag von GVU-Geschäftsführer Christian Sommer, der mit einem Kurzvortrag einen Einblick in die Rahmenbedingungen und den aktuellen Stand bei Raubkopien von Games gab und die Möglichkeit bot, im Rahmen einer Diskussion Lösungsmöglichkeiten, Strategien und die verschiedenen strategischen Ansätze zum branchenübergreifenden Umgehen mit diesem Problem aufzuzeigen.</p>
<p>Sehr interessant dürfte dabei der Umstand gewesen sein, dass der GVU sich im Rahmen der Veranstaltung deutlich und energisch gegen Massenabmahnungen und vor allem die Tätigkeiten von Pro-Media und Co. aussprach. Laut Christian Sommer würde diese Art des Vorgehens gegen Raubkopierer für die Interessen der Industrie oftmals kontraproduktiv sein und beispielsweise die Akzeptanz von Internetnutzern verringern legale Downloadinhalte zu akzeptieren anstatt auf illegale Wege auszuweichen.</p>
<p>Der GVU will sich auch in Zukunft auf die Veröffentlicher von Raubkopien konzentrieren und vor allem, in Zusammenarbeit mit mit Contentanbietern, an legalen Alternativen für Raubkopien arbeiten sowie in Zusammenarbeit mit Internetprovidern versuchen, das bereits in Frankreich und Großbritannien angewandte System der Warnung von Internetnutzern, wenn diese urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen, auch in Deutschland durchzusetzen. Nutzer von Tauschbörsen könnte dann Emails ihrer Provider erreichen, die bei Ignorierung derselben mit der Sperrung des Zugangs bedroht sein könnten.</p>
<p>An der anschließenden Paneldiskussion nahm auch Bobby Chang, Geschäftsführer von Rapidshare teil, der auf meine Frage bzgl. des <a href="http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/992.html" target="_blank">aktuellen Urteils des OLG Hamburg</a>, welches Rapidshare vermehrt in die Pflicht nimmt, etwas mit Unverständnis reagierte und versuchte mir den Unterschied zwischen Urheberrecht und dem Telemediengesetz zu erklären, um dann aber schließlich zu resümieren, dass es eben keinen &#8220;Wunderfilter&#8221; gäbe und Rapidshare auf <strong>keinen Fall in Zukunft die hochgeladenen Dateien anhand des Inhaltes filtern wolle.</strong>.</p>
<p>Bzgl. Computerspiele war der Tenor übrigens auch eindeutig und im Ergebnis wird da Heil in Onlinespielen wie World of Warcraft oder Browserspielen gesucht, denn diese haben auch ohne Bevormundung der Nutzer faktisch einen eingebauten Kopierschutz ;-)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.behrmannhaertel.de/2008/10/21/1-antipiraterie-forum-gvu-spricht-sich-gegen-massenabmahnungen-aus/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Vorwurf: Browsergames umgehen Jugendschutz &#8211; Online-Magazin sieht Verstöße</title>
		<link>http://www.behrmannhaertel.de/2008/09/01/vorwurf-browsergames-umgehen-jugendschutz-online-magazin-sieht-verstose/</link>
		<comments>http://www.behrmannhaertel.de/2008/09/01/vorwurf-browsergames-umgehen-jugendschutz-online-magazin-sieht-verstose/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 01 Sep 2008 07:18:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein/Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Browsergames]]></category>
		<category><![CDATA[Browserspiele]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendmedienschutzstaatsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendschutz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://rechtmedial.de/2008/09/01/vorwurf-browsergames-umgehen-jugendschutz-online-magazin-sieht-verstose/</guid>
		<description><![CDATA[Harter Tobak für die Browsergame-Branche: Das Onlinemagazin Teltarif wirft Browsergames die Umgehung des Jugendschutzes vor. Diese Unterstellung basiert einerseits auf der Tatsache, dass bei Rollenspielen eine endlose Handlung vorliege, zum anderen durch die Möglichkeit sich als 8 Jähriger bei jedem Spiel anzumelden. Für das Branchenmagazin Gamesdynamite habe ich die Situation ein wenig analysiert und aufbereitet.Â  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Harter Tobak für die Browsergame-Branche: Das Onlinemagazin Teltarif<a href="http://www.teltarif.de/arch/2008/kw34/s31026.html" target="_blank"> wirft Browsergames die Umgehung des Jugendschutzes vor</a>.</p>
<p>Diese Unterstellung basiert einerseits auf der Tatsache, dass bei Rollenspielen eine endlose Handlung vorliege, zum anderen durch die Möglichkeit sich als 8 Jähriger bei jedem Spiel anzumelden.</p>
<p>Für das Branchenmagazin Gamesdynamite habe ich die Situation ein wenig analysiert und aufbereitet.Â  Den Artikel gibt es <a href="http://bgs.gdynamite.de/specials_1167.html" target="_self">hier</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.behrmannhaertel.de/2008/09/01/vorwurf-browsergames-umgehen-jugendschutz-online-magazin-sieht-verstose/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gameforge expandiert in die USA</title>
		<link>http://www.behrmannhaertel.de/2008/02/20/gameforge-expandiert-in-die-usa/</link>
		<comments>http://www.behrmannhaertel.de/2008/02/20/gameforge-expandiert-in-die-usa/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 20 Feb 2008 19:35:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Spielebranche]]></category>
		<category><![CDATA[Browserspiele]]></category>
		<category><![CDATA[Gameforge]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://rechtmedial.de/index.php/2008/02/20/gameforge-expandiert-in-die-usa/</guid>
		<description><![CDATA[Der Karlsruher Spieleentwickler Gameforge steigt in den amerikanischen Onlinespiele-Markt ein. Über 40 Millionen registrierte Spieler in 30 Ländern machen die Gameforge AG bereits heute zum größten unabhängigen Anbieter von Online-Spielen.Mit der Gründung einer Niederlassung in San Francisco eröffnet das Unternehmen den internationalen Wettbewerb um die US-amerikanischen Online-Gamer. Klaas Kersting, CEO von Gameforge, erläutert: &#8220;Schon jetzt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Der Karlsruher Spieleentwickler Gameforge steigt in den amerikanischen Onlinespiele-Markt ein. Über 40 Millionen registrierte Spieler in 30 Ländern machen die Gameforge AG bereits heute zum größten unabhängigen Anbieter von Online-Spielen.Mit der Gründung einer Niederlassung in San Francisco eröffnet das Unternehmen den internationalen Wettbewerb um die US-amerikanischen Online-Gamer. Klaas Kersting, CEO von Gameforge, erläutert: &#8220;Schon jetzt sind wir deutlich größer als jeder unserer amerikanischen Mitbewerber. Und seit dem ersten Tag wächst unser Unternehmen um jährlich mehr als 350 Prozent. Indem wir Server innerhalb der USA bereitstellen, können wir unseren nordamerikanischen Spielern künftig eine noch bessere technische Performance bieten. Zudem wird es für alle Gameforge-Spiele eine eigene US-Sprachversion geben.&#8221;</em></p>
<p><em>Geschäftsführer der Niederlassung wird Lars Koschin. Der Mitgründer von Gamigo war zuletzt bei Curse Inc. in den USA als CTO tätig. &#8220;Die Gameforge AG hat sich über mehrere Jahre hinweg in Europa als die Nummer Eins im Bereich Browsergames und MMOGs bewiesen. Die Entscheidung, die erfolgreiche Expansionsstratgie konsequent auf andere Kontinente auszudehnen, sehe ich als strategisch wichtigen Schritt an. Ich freue mich darauf, meine langjährige Erfahrung in das Unternehmen einbringen zu können und gemeinsam mit Gameforge den amerikanischen Markt der Online-Spiele zu erobern&#8221;, erklärt Koschin.</em></p>
<p>Nun ja, der logische nächste Schritt, wenn man die Branche ein wenig beobachtet hat. Wer spätestens jetzt noch den Wirtschaftsfaktor Onlinespiele unterschätzt, gehört mit den Hammelbeinen am Türrahmen aufgehangen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.behrmannhaertel.de/2008/02/20/gameforge-expandiert-in-die-usa/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

