Nachdem dieser Eintrag im Internet gerade die Runde macht, bekam ich auch einige Rückmeldungen via Email bzw. in einem anderen Forum. Eine Diskussion betraf betrifft dabei die Frage, wie fehlerfrei wirklich die Raubkopie-Erkennsoftware beispielsweise von Logistep arbeitet.
In der Folge erhielt ich die Information zu einer Abmahnung. Der Fall stammt zwar bereits aus dem letzten Jahr und dürfte Einigen schon bekannt sein, ist dann aber doch zu lustig, als dass ich ihn nicht noch einmal erwähnen möchte. Es geht um eine Abmahnung im Dunstkreis des Computerspieles “Die Römer”, welches hierzulande von CDV vertrieben wird/wurde.
Abgemahnt wurde dabei der Tausch der Datei Glory.Of.The.Roman.Empire-RELOADED.nfo. Die abmahnende Kanzlei verlangte erst eine Zahlung von 250,- Euro an sich selbst sowie 100,- Euro an den Publisher, merkte dann aber wohl, dass die Datei doch nicht urheberrechtlich geschützt ist und lies dieses Schreiben mit einer Entschuldigung und Erledigterklärung folgen. Eine wirklich herzerfrischende Panne.
Im Übrigen, weil ich zu dem Thema auch ein Feedback erhalten habe:
Ich bin zu 100% für den Schutz von Urheberrechten. Ich komme/bin selbst in der Spieleindustrie und Raubkopien schaden sowohl Unternehmen, Spieleentwicklern als auch den Spielern selbst (durch eine u.U. sinkende Qualität der Spiele), auch wenn Zahlen zu Umsatzeinbußen ebenfalls übertrieben sind, denn das Argument, dass nicht jeder Raubkopierer das Original gekauft hätte, stimmt nun einmal auch zum Teil.
Was ich jedoch nicht gutheißen kann, sind Massenabmahnungen, die unreflektiert und ohne großartige Einzelprüfung aus den Großdruckern einiger Kanzleien rauschen, woran diese auch noch sehr gut verdienen.
Geschrieben von: Marian Härtel