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	<title>Dr. Behrmann &#38; Härtel - Kanzlei für Computerspielrecht &#187; Computerspiel</title>
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		<title>Crack Download aus Emule &#8211; und die unendliche Geschichte?</title>
		<link>http://www.behrmannhaertel.de/2008/12/05/crack-download-aus-emule-und-die-unendliche-geschichte/</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Dec 2008 14:10:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Anscheinend hat diese Geschichte immer noch kein Ende gefunden, denn fast täglich finden sich Besucher auf diesem Post ein und hin und wieder gibt es Anrufe und Mandantenanfragen diesbezüglich. Wirklich viel Neues kann ich zu dem Sachverhalt jedoch noch nicht sagen, denn der abmahnneden Kanzlei war es bislang wohl noch nicht allzu wichtig, mir auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anscheinend hat <a href="http://rechtmedial.de/2008/09/11/crack-fur-ein-computerspiel-und-die-tauschborse/">diese Geschichte</a> immer noch kein Ende gefunden, denn fast täglich finden sich Besucher auf diesem Post ein und hin und wieder gibt es Anrufe und Mandantenanfragen diesbezüglich.</p>
<p>Wirklich viel Neues kann ich zu dem Sachverhalt jedoch noch nicht sagen, denn der abmahnneden Kanzlei war es bislang wohl noch nicht allzu wichtig, mir auf mein Schreiben zu antworten. Schade eigentlich, mich würden die Antworten immer noch interessieren.</p>
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		<title>Eher unbekanntes Computerspiel &amp; Tauschbörsen = kein Drittauskunftsanspruch; Gericht &#8220;fördert&#8221; DRM-Systeme</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Nov 2008 09:06:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Gerichtsentscheidungen zum Drittauskunftsanspruch und das dafür erforderliche gewerbliche Ausmaß sind inzwischen vielfältig und können hier im Blog nachgelesen werden. Abweicherentscheidungen gibt es kaum, heute folgt jedoch eine Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 27.10.2008 , die den Problemkreis etwas konkretisiert und auch für mich als Computerspieler von besonderer Relevanz ist. Nach dem Beschluss soll beim [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gerichtsentscheidungen zum Drittauskunftsanspruch und das dafür erforderliche gewerbliche Ausmaß sind inzwischen vielfältig und können hier im Blog nachgelesen werden. Abweicherentscheidungen gibt es kaum, heute folgt jedoch eine Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 27.10.2008 , die den Problemkreis etwas konkretisiert und auch für mich als Computerspieler von besonderer Relevanz ist.</p>
<p>Nach dem Beschluss soll beim Tauschen eines knapp drei Monate alten Computerspieles, welches nicht besonders erfolgreich am Markt funktioniert hat, $ 101 Abs. 1 UrhG nicht anzunehmen sein. Die für das Tatbestandsmerkmal &#8220;gewerbliches Ausmaß&#8221; nach dem OLG Zweibrücken erforderliche Anzahl der Rechtsverletzungen und die Schwere der Rechtsverletzungen seien demnach nicht erreicht.</p>
<p>Die ganze Entscheidung kann man <a href="http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_328.pdf">hier</a> nachlesen.</p>
<p>Insgesamt eine nachvollziehbare Entscheidung. Problematisch finde ich in dem Urteil eine andere, fast unscheinbare, Passage. Das OLG Zweibrücken war der Meinung, dass seine Argumentation umso mehr gelte, <em>wenn der Hersteller bzw. Rechteinhaber sein Produkt bewusst nicht mit einem Kopierschutz versehen habe und damit in gewissem Maße Raubkopien seines Produkts erheblich vereinfacht und gewisser Maßen auch in Kauf genommen hat.</em> </p>
<p>Ein Urteil wie es nur von einem OLG Senat kommen kann, der sich selber mal wieder nicht mit der Branche bzw. mit den aktuellen Entwicklungen und Problemen der digitalen Branche auskennt. Die Folge des Satzes ist einfach: Hersteller, die ihre eigenen ehrlichen Kunden nicht gängeln und mit nervigen Kopierschutzmaßnahmen bedrängen, werden durch dieses Urteil &#8220;bestraft&#8221; und daran gehindert, ihr Rechte genauso zu verfolgen, wie dies bei Herstellern der Fall ist, die Kopierschutzmaßnahmen wie &#8220;Securom&#8221; einsetzen.</p>
<p>Ein Schlag ins Gesicht für eine positive Entwicklung in der Unterhaltungsbranche, ehrliche Kunden nicht mit DRM Systemen zu belasten. Danke liebes OLG Zweibrücken für diesen Bärendienst!</p>
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		<title>Michael &#8220;Bully&#8221; Herbig unterliegt im Rechtsstreit gegen das Computerspiel &#8220;Bully&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Oct 2008 11:44:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der bekannte Komiker Michael &#8220;Bully&#8221; Herbig hat in dem von ihm angestrengten Verfahren vor dem Landgericht München I eine Niederlage hinnehmen müssen. Die 33.Â  Zivilkammer hat gestern entschieden, dass das Wort &#8220;Bully&#8221; zur Bezeichnung eines Computerspiels keine Rechte vom Schöpfer der Bullyparade verletzte, da das Wort &#8220;Bully&#8221; als Homonym mehere völlig unterschiedliche Bedeutungen habe. Michael [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der bekannte Komiker Michael &#8220;Bully&#8221; Herbig hat <a href="http://rechtmedial.de/2008/07/23/bullyparaden-bully-vs-bully-das-computerspiel/" target="_blank">in dem von ihm angestrengten Verfahren</a> vor dem Landgericht München I eine Niederlage hinnehmen müssen. Die 33.Â  Zivilkammer hat gestern entschieden, dass das Wort &#8220;Bully&#8221; zur Bezeichnung eines Computerspiels keine Rechte vom Schöpfer der Bullyparade verletzte, da das Wort &#8220;Bully&#8221; als Homonym mehere völlig unterschiedliche Bedeutungen habe.</p>
<p>Michael Herbig muss es daher hinnehmen, dass das Computerspiel weiter auf dem deutschen Markt angeboten wird. Laut der 33. Zivilkammer stehe der Begriff neben dem Anstoß beim Eishockey eben auch für einen  VW-TransporterÂ  oder eben &#8211; aus dem Englischen stammend &#8211; für einen Schläger. Auf letzteren Bedeutung beziehe sich auch der Titel des Computerspieles. Für eben diesen beschreibenden Begriff gewährten die Richter somit kein Freihaltebedürfnis zu Gunsten von Michael &#8220;Bully&#8221; Herbig.</p>
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		<title>USA: Sammelklage gegen Spielepublisher EA wegen Spore-Kopierschutz</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Sep 2008 10:47:00 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In den USA wurde gegen Electronic Arts eine Sammelklage wegen des Kopierschutzes, den der Publisher in dem Spiel &#8220;Spore&#8221; nutzt, anhängig gemacht.Â  Die Klage bemängelt, dass bei der Installationv on Spore der Kopierschutz SecuROM installiert wird, obwohl auf der Verpackung und an sonstigen Stellen darauf nicht hingewiesen wird. Gleichzeitig wird SecureRom bei einer Deinstallation jedoch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den USA wurde gegen Electronic Arts eine Sammelklage wegen des Kopierschutzes, den der Publisher in dem Spiel &#8220;Spore&#8221; nutzt, anhängig gemacht.Â  Die Klage bemängelt, dass bei der Installationv on Spore der Kopierschutz SecuROM installiert wird, obwohl auf der Verpackung und an sonstigen Stellen darauf nicht hingewiesen wird. Gleichzeitig wird SecureRom bei einer Deinstallation jedoch nicht wieder entfernt, sondern &#8220;nistet&#8221; sich im System ein.</p>
<p>Sicherlich ist die Klage aufgrund des regiden Kopierschutzes von Spore besonders inspiriert worden. Mangelnde Rechtskenntnisse meinerseits im US-amerikansichen Verbraucherrecht verhindern, dass ich mehr zu den Erfolgschancen sagen kann, aber in der Vergangenheit mussÂ  Ubisoft wg. Starforce und Sony wg. des Audio-CD-Rootkits auch schon bluten.</p>
<p>Mehr Informationen gibt es <a href="http://www.courthousenews.com/2008/09/23/_Spore_Hijacks_Computers_Class_Claims.htm" target="_self">hier</a>.</p>
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		<title>Abmahnung wegen einer .nfo Datei für das Computerspiel &#8220;Die Römer&#8221;</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Sep 2008 10:14:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nachdem dieser Eintrag im Internet gerade die Runde macht, bekam ich auch einige Rückmeldungen via Email bzw. in einem anderen Forum. Eine Diskussion betraf betrifft dabei die Frage, wie fehlerfrei wirklich die Raubkopie-Erkennsoftware beispielsweise von Logistep arbeitet. In der Folge erhielt ich die Information zu einer Abmahnung. Der Fall stammt zwar bereits aus dem letzten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem <a href="http://rechtmedial.de/2008/09/11/crack-fur-ein-computerspiel-und-die-tauschborse/" target="_self">dieser Eintrag</a> im Internet gerade die Runde macht, bekam ich auch einige Rückmeldungen via Email bzw. in einem anderen Forum. Eine Diskussion betraf betrifft dabei die Frage, wie fehlerfrei wirklich die Raubkopie-Erkennsoftware beispielsweise von Logistep arbeitet.</p>
<p>In der Folge erhielt ich die Information zu einer Abmahnung. Der Fall stammt zwar bereits aus dem letzten Jahr und dürfte Einigen schon bekannt sein, ist dann aber doch zu lustig, als dass ich ihn nicht noch einmal erwähnen möchte. Es geht um eine Abmahnung im Dunstkreis des Computerspieles &#8220;Die Römer&#8221;, welches hierzulande von CDV vertrieben wird/wurde.</p>
<p>Abgemahnt wurde dabei der Tausch der Datei Glory.Of.The.Roman.Empire-RELOADED.nfo. Die abmahnende Kanzlei verlangte erst eine Zahlung von 250,- Euro an sich selbst sowie 100,- Euro an den Publisher, merkte dann aber wohl, dass die Datei doch nicht urheberrechtlich geschützt ist und lies dieses <a href="http://www.winfuture-forum.de/index.php?act=attach&amp;type=post&amp;id=18637" target="_blank">Schreiben mit einer Entschuldigung und Erledigterklärung</a> folgen. Eine wirklich herzerfrischende Panne.</p>
<p>Im Übrigen, weil ich zu dem Thema auch ein Feedback erhalten habe:</p>
<p>Ich bin zu 100% für den Schutz von Urheberrechten. Ich komme/bin selbst in der Spieleindustrie und Raubkopien schaden sowohl Unternehmen, Spieleentwicklern als auch den Spielern selbst (durch eine u.U. sinkende Qualität der Spiele), auch wenn Zahlen zu Umsatzeinbußen ebenfalls übertrieben sind, denn das Argument, dass nicht jeder Raubkopierer das Original gekauft hätte, stimmt nun einmal auch zum Teil.</p>
<p>Was ich jedoch nicht gutheißen kann, sind Massenabmahnungen, die unreflektiert und ohne großartige Einzelprüfung aus den Großdruckern einiger Kanzleien rauschen, woran diese auch noch sehr gut verdienen.</p>
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