abcload.de, eine alte Masche aber Katja Günther hat jetzt eine GmbH

Die neueste Methode, Internetsurfern windige Rechnungen zukommen zu lassen, heißt wohl abcload.de. Gerade saßen zwei Mandanten hier, mit einer Rechnung für die Nutzung von abcload.de und der endgültigen Androhung der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH.

Wir lassen es jetzt erneut auf einen Mahnbescheid ankommen, was nicht nur an den dubiosen Umständen der Seite liegt, sondern auch daran, dass ständig andere Unternehmen als Gläubiger auftauchen und andere Konten als Zahlungsziel angegeben werden.

Interessant ist jedoch, dass die außergerichtliche Aufforderung, natürlich von der umtriebigen Katja Günther, offiziell von der der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH gekommen ist. Da scheint wohl jemand Angst zu haben, in Zukunft doch Probleme mit der Kammer zu bekommen oder Gegenwind von entzürnten Bürgern zu erhalten? Allerdings bin ich mir über ersteres nicht mehr so sicher, denn die Rechtsanwaltskammer in München scheint der neuen GmbH ja eine Zulassung erteilt zu haben, auch wenn diese wohl keine Wahl mehr hatte, da die Pflicht in 59k BRAO, den Namen eines der Gesellschafter in der Firma zu führen, wohl weggefallen ist. Gut für Katja Günther, denn den eigenen Namen muss sie jetzt nicht ganz so offensichtlich präsentieren.

Um hier aber noch einmal den Hinweis zu bekräftigen:

Außer man ist sich absolut sicher, dass eine Seite seriös ist, gibt es keinen Bedarf, sich bei einem Downloadportal anzumelden und schon gar nicht seine vollständigen Daten zu hinterlegen. Dabei sollte man sich der Seriösität auch absolut sicher sein, denn die Mandanten sind sich auch absolut sicher, dass auf der Unterseite, über der sie abcload.de betreten haben, keinerlei Angaben über eine Kostenpflicht vorhanden war!

Geschrieben von: Marian Härtel

Katja Günther vs. Stadtsparkasse München – 0:1

Fast so spannend, wie die Bundesliga, ist auch der Rechtsstreit der Stadtsparkasse München gegen Fr. Katja Günther. Erstere mag nämlich nicht mehr das Rechtsanwaltsanderkonto der Abmahnanwältin führen, auf welches laut Informationen der Fernsehsendung Akte 09 vom gestrigen Tage täglich ca. 250 Zahlungen abgemahnter Internetnutzer im Wert von 15.000-20.000 Euro eingehen. Ob es tatsächlich der öffentliche Druck ist oder vielmehr die ständigen Beschwerden und Briefe von Rechtsanwälten, das wird wohl das Geheimnis der Stadtsparkasse München bleiben.

Jedenfalls wollte die Stadtsparkasse das Konto kündigen, kassierte von Fr. Günther jedoch einen Widerspruch und auch eine einstweilige Verfügung. Die Klage auf Kontofortführung schmetterte das Landgericht München I gestern jedoch ab. Neben der Tatsache, dass Katja Günther somit vor kurzem die ca. 1000 Schreiben am Tag abändern musste, weil die Schufa den Vertrag mit ihr kündigte, jetzt muss sie auch noch ein anderes Geldinstitut finden, um die Gelder einzutreiben.

Ein leidiges Thema und an den Google-Suchbegriffen, die täglich Besucher auf dieses Blog führen, merke ich auch, wie weit verbreitet das Problem ist. Darum einfach den allerbesten Tipp, den ich jeden geben kann:

Einfach Augen auf im Internet und bevor vorschnell persönliche Daten eingeben werden, die Seite nach Zahlungsinformationen absuchen.

Denn, auch wenn kein Anspruch enstehen sollte, Ärger und Stress macht es trotzdem, wenn man den Tricks eines eines “Abofallen-Unternehmens” aufgesessen ist.

Geschrieben von: Marian Härtel

Katja Günther: Jetzt kommen Mahnbescheide?

Geht Katja Günther jetzt sogar den Schritt, dass für unberechtigte Forderungen doch Mahnbescheide beantragt werden? Ein Umstand, den ich, schon wegen den Kosten für den Antragsteller, immer für ausgeschlossen gehalten habe. Aber die Masche scheint einfach zu gut zu funktionieren.

Beantragt werden die Bescheide gegen Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Online Content Ltd. für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen.

Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liegt darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird.

Daher sei allen, die einen solchen Bescheid bekommen, ausdrücklich mitgeteilt: Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Danach ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht.

Hat man keine Anmeldung vorgenommen oder waren Preise unerkennbar in AGB versteckt, sollte man sich auch nicht durch einen Mahnbescheid einschüchtern lassen. Im Zweifel ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Auf keinen Fall darf jetzt mehr der gerne gegebene Hinweis: “Einfach nicht reagieren” beachtet werden, da die Gegner sonst bald einen gerichtlichen Titel in der Hand haben, mit dem auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden können.

Geschrieben von: Marian Härtel

Katja Günther und Online Content Ltd? Was tun gegen Internetfallen?

In der CT, aus dem Verlagshaus Heise, der Ausgabe 20/2007 gibt es eine schöne Zusammenfassung der meisten Antworten, die man auf Fragen von unerfahrenen Internetnutzern zum Thema Katja Günther, Online Content Ltd. oder sonstige Internet-Vertragsfallen geben kann.

Den Artikel gibt es hier auch online zu lesen. Wenn ansonsten noch Fragen vorhanden sind, kann man sich natürlich auch an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden, wobei einem klar sein sollte, dass man ohne Rechtschutzversicherung wohl Probleme bekommen wird, dessen Kosten erstattet zu bekommen.

Geschrieben von: Marian Härtel

Katja Günther, das Amtsgericht Wiesbaden und verunsicherte Internetnutzer

Rechtsanwältin Katja Günther aus München verschickt aktuell weitere Einschüchterungsversuche an Personen, die sich bei Internetvertragsfallen der Firma Online Service Ltd. mit Sitz in Hanau wie zum Beispiel lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de oder routenplaner-server.com arngemeldet haben. Die rechtliche Bewertung bleibt, wie schön von zahlreichen Seiten dargestellt, weiterhin die gleiche. Die Online Service Ltd. hat keinen wirksam durchsetzbaren Anspruch gegen einen Anmelder. Daran ändert auch das Urteil des Amtsgerichtes Wiesbaden vom 04.08.2008 (Az.: 93 C 619/08 “ 41) nichts, welches durch Katja Günther als zum Zwecke der Einschüchterung verschickt wird.

Dazu nahm das Amtsgericht Wiesbaden jetzt sogar in einer Pressemeldung Stellung:

In dem o.g. Zivilverfahren klagte ein Internetnutzer gegen einen Online-Dienst auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten, die ihm entstanden waren, da er sich gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Rechnung des Online-Dienstes zur Wehr gesetzt hatte.

In diesem Verfahren gelangte der zuständige Richter beim Amtsgericht Wiesbaden zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten besteht, da der Internetnutzer dem Online-Dienst letztendlich keine sittenwidrige Schädigung nachweisen konnte, also keine vorsätzliche Täuschung über die Kostenpflicht der besuchten Internetseiten. Mit keinem Wort ist das AG Wiesbaden in diesem Urteil darauf eingegangen, ob tatsächlich wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist, vielmehr wurde ausdrücklich ausgeführt, dass dies im konkreten Fall dahin stehen kann.
Gleichwohl wird das AG Wiesbaden nun mit einer Vielzahl von Anfragen überhäuft. Es melden sich immer wieder Internetnutzer, die ebenfalls von der besagten Firma eine Zahlungsaufforderung für angebliche Online-Dienste erhalten haben und von anwaltlicher Seite unter Berufung auf das Urteil des AG Wiesbaden aufgefordert werden, diese Rechnungen zu zahlen, wobei sogar eine anonymisierte Ausfertigung des Urteils beigefügt ist.

Um es noch einmal klarzustellen: Das hier verkündete Urteil macht keinerlei Aussagen zur Wirksamkeit eines möglichen Vertrages zwischen dem Internetnutzer und dem Online-Dienst. Das Urteil verneint lediglich Ansprüche des Internetnutzers, der sich sogleich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gegen die aus seiner Sich ungerechtfertigten Forderungen zur Wehr setzt, da der Nutzer dann u.U. nachweisen müsste, dass der Online-Dienst vorsätzlich gehandelt und seine Kostenpflicht in betrügerischer Absicht verschleiert hat.

Geschrieben von: Marian Härtel

Wie man sich gegen Verbraucherfallen wehrt

Bei den Kollegen von Spiegel Online findet sich ein schöner Artikel der sich mit der unrühmlich bekannten Rechtsanwaltskollegin Katja Günther beschäftigt, die munter weiter Zahlungsaufforderungen im Namen ihrer Mandantin, der Online Content Ltd., verlangt.

Der beste Weg sich dagegen zu wehren, ist einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Nach einem Schreiben von diesen wird nach der Erfahrung in den aller meisten Fällen Ruhe sein, weil ein Interesse am Streit sowie nicht besteht und juristisch auch wenig erfolgsverbrechend ist.

Wer trotzdem einmal bei den Kollegen von SpOn reinschnuppern will, surft hier entlang.

Geschrieben von: Marian Härtel

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