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	<title>Dr. Behrmann &#38; Härtel - Kanzlei für Computerspielrecht &#187; Killerspiel</title>
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		<title>Mal wieder: „problematische“ Computerspiele in der Diskussion</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Apr 2010 11:49:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Phillip Keydel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Jugendschutzrecht]]></category>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Meiner Meinung nach sollte ein Computerspiel nicht nur deshalb verboten werden können, weil es jemandem nicht gefällt. Persönlich bedauere ich es zuweilen zwar, dass das Angebot an Actionspielen von Titeln dominiert wird, in denen das simulierte Töten von Menschen im Mittelpunkt steht. Da ich aber davon überzeugt bin, dass das Klicken auf Pixel niemanden dazu bringt, in der Realität auf seine Mitmenschen, loszugehen halte ich diese Titel allenfalls ihres Suchtpotentials wegen für gefährlich.</p>
<p>Jetzt aber bin ich über einen <a href="http://edition.cnn.com/2010/WORLD/asiapcf/03/30/japan.video.game.rape/index.html?hpt=C2">Artikel</a> über ein (zugegebenermaßen schon älteres) Spiel gestolpert, das die Simulation von sexueller Belästigung bis hin zur wiederholten Vergewaltigungen zum Gegenstand hat. Und auf einmal muss ich über die Frage, ob manche Spiele verboten werden sollten, neu nachdenken. Zwar dürfte ein solches Spiel unter das in Deutschland bereits existierende Verbot der Verbreitung gewaltpornographischer Schriften gem. § 184a StGB fallen. Um zu untersuchen, was für mich der Unterschied zwischen der Simulation physischer und der Simulation sexueller Gewalt ist, möchte ich die Frage eines Verbots dennoch diskutieren.</p>
<p>Mein Bauch sagt sofort: Ja, solche Spiele muss man aus dem Verkehr ziehen. Das ist etwas anderes als Herumballern; das hier ist böse und gefährlich. Wenn ich darüber nachdenke, finde ich auch Argumente für diese Ansicht. Das Schießen im Ego-Shooter ist für mich nicht das virtuelle Auslöschen eines Lebens. Es geht dort um schnelle Reaktionen und das Adrenalin, das ausgeschüttet wird, weil die eigene Spielfigur in Gefahr ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das, was der Spieler dabei empfindet, in irgendeiner Weise mit einer realen Tötungshandlung vergleichbar ist. Schließlich scheint es auch paradox, dass der Staat Kriegssimulationen verbieten soll, wenn gleichzeitig Staatsbürger gezwungen werden, im Grundwehrdienst (auch) das Töten zu lernen.</p>
<p>Auch zeigen zahllose Filme, dass viele Menschen (meist Jugendliche männlichen Geschlechts) sich vom Anblick und von der Geräuschkulisse eines Schlachtfeldes faszinieren lassen – zumindest solange dessen wahrer Horror nicht allzu wahrhaftig spürbar wird. Im Gegensatz dazu wird Vergewaltigung im Film fast ausnahmslos als zutiefst abstoßend empfunden. Diese gesteigerte Sensibilität mag daher kommen, dass wir gegenüber dieser Art von Gewalt nicht so abgestumpft sind, wie wir es gegenüber physischer Gewalt aufgrund deren ständiger Präsenz in den Medien sind. Die Ablehnung mag auch daher kommen, dass eine Vergewaltigung nicht einfach harmlos und ästhetisch dargestellt werden kann.</p>
<p>Darüber hinaus denke ich aber auch, dass der Zuschauer auf sexuelle Gewalt anders reagiert als auf physische: weniger als das Gesehene wirkt das, was man mit dem Opfer fühlt.</p>
<p>Stellt man sich nun den Konsumenten eines solchen Computerspiels vor, so muss man davon ausgehen, dass er nicht wie die meisten Menschen mit dem Opfer fühlt und ihn das Spielgeschehen abstößt. Andernfalls würde er ja nicht spielen. Gleichzeitig wird durch die visuelle Stimulation sein Sexualtrieb direkt angesprochen. Ob dies sich tatsächlich in irgendeiner Weise auf das Verhalten eines Menschen auswirken kann weiß ich nicht (zum Thema auch <a href="http://www.rechtmedial.de/2009/11/18/spiele-gegen-padophile/">hier</a>). Jedenfalls bin ich davon überzeugt, dass eine solche Gewaltdarstellung auf den Konsumenten erheblich anders wirken als ein Ballerspiel, und aufgrund der Stimulation dessen Instinkts auch wesentlich geeigneter ist, sich auf sein Verhalten auszuwirken.</p>
<p>Schließlich sehe ich aber das Entscheidende Problem nicht im Verbot der Titel. Vielmehr zeigt ein Blick auf die aktuellen Bemühungen um den Jugendschutz-Staatsvertrag, wie kompliziert eine effektive Durchsetzung eines Verbots wäre. Den Nutzer eines solchen Spiels zu belangen (ähnlich wie bei der Kinderpornographie, dazu <a href="http://www.rechtmedial.de/2010/02/16/vorsatzliches-betrachten-von-kinderpornographie-ist-strafbar/">hier</a>) läge fast genauso nahe wie die Bestrafung der Hersteller. Müsste man aber auch die Netzbetreiber dazu verpflichten, gegen die Nutzung und den Vertrieb von solchen Spielen über das Internet vorzugehen? Eine solche Pflicht würde zwar die Durchsetzung eines Verbotes erheblich erleichtern, zugleich aber die Tür zur Internetzensur weiter aufdrücken. An dieser Stelle steht wieder die Frage der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit, die die Entwicklung des Internets noch auf etliche Jahrzehnte begleiten wird. Tendenziell sehe ich aber die Pflicht, den Rechtsstaat auch im Internet zu verteidigen, beim Staat und nicht bei den Netzbetreibern.</p>
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		<title>Neues Juristenverständnis im Umgang mit virtuellen Gütern und geänderter Jugendkultur benötigt</title>
		<link>http://www.behrmannhaertel.de/2009/06/06/neues-juristenverstandnis-umgang-virtuellen-guetern/</link>
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		<pubDate>Sat, 06 Jun 2009 18:36:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Einer unserer Mandanten vertreibt über das Internet diverse Dienstleistungen rund um Computerspiele und bietet auch virtuelle Güter an. Interessant sind bei diesen Mandanten zwar auch die diversen Probleme, beispielsweise ob ein Banklizenz notwendig ist, ob Abtretungsverbote wirksam sind oder welche rechtliche Charakterisierung virtuelle Güter überhaupt haben und wie diese unter Umständen beispielsweise steuerrechtlich zu beurteilen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einer unserer Mandanten vertreibt über das Internet diverse Dienstleistungen rund um Computerspiele und bietet auch virtuelle Güter an. Interessant sind bei diesen Mandanten zwar auch die diversen Probleme, beispielsweise ob ein Banklizenz notwendig ist, ob Abtretungsverbote wirksam sind oder welche rechtliche Charakterisierung virtuelle Güter überhaupt haben und wie diese unter Umständen beispielsweise steuerrechtlich zu beurteilen sind. Mindestens genauso spannend sind aber die Reaktion von, ich nenne sie einmal &#8220;allgedienten&#8221; Kollegen.</p>
<p>Als ich gestern mit einem Steuerberater über die Themenkomplexe gesprochen haben, fiel es diesem bereits schon sichtlich schwer, überhaupt zu verstehen, warum Menschen sich virtuelle Dienstleistungen kaufen, warum man Geld dafür ausgibt, um vom Anbieter eines Onlinespieles einen bestimmten Datenbankeintrag zu erhalten &#8211; denn &#8211; soweit muss ich ihm zustimmen, mehr &#8220;kauft&#8221; man ja wirklich nicht. Ich wollte diesem dann auch gar nicht einen Standpunkt klar machen, denn jeder mag über das &#8220;Internetzeitalter&#8221; denken wie er mag, das Problem ist doch aber, ob solche Personen die rechtlichen Probleme, die Wertungsgesichtspunkte, die sich beispielsweise in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen ergeben, überhaupt zufriedenstellend beantworten können. Ob diese negative Einflüsse durch Medien beiseite legen und sachlich entscheiden können.</p>
<p>Als internetaffiner Rechtsanwalt ist man schon oft genug mit dem Problem beschäftigt, dass Gerichte von meinen Rechtsgebieten allerhöchstens marginal Kenntnisse habe, als direkter Vertreter des Mandanten sollte der Anwalt doch aber wenigstens wissen, wie, warum und womit der Mandant sein Geld verdient. Sachliche Betrachtung von rechtlichen Fragestellungen können nicht immer das Problem lösen. Zum Glück gibt es in Deutschland schon ein paar Kollegen, die sich im Bereich Computerspiele auskennen, aber, was ist mit den besagten Gerichten?</p>
<p>Eine richtige Antwort gab mir nämlich besagter, steuerberatender Kollege von gestern: &#8220;Der Richter, dem du da alles erzählen willst, kapiert dies doch erste recht nicht! Deine Argumente sind für diesem doch überhaupt nicht nachvollziehbar&#8221;. Und da hat er wahrscheinlich Recht. Der Mandant, über den ich gestern mich austauschen wollte, wird sich &#8211; mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit &#8211; bald rechtlichen Problemen ausgesetzt sehen, Problemen, bei denen wir ihm sicher sehr gut helfen können, Probleme aber auch, die in Deutschland bisher kaum vor Gerichten zur Sprache kamen und die beispielsweise in den USA gerade sehr heiß diskutiert werden.</p>
<p>Unsere Aufgabe als Anwälte macht das Mandat daher nicht nur von der juristischen Seite her spannend, sondern auch von der faktischen. Wir werden in den wahrscheinlich bald für den Mandanten unvermeidlichen Gerichtsverfahren, die er aber, um seine wirtschaftliche Existenz zu sichern, bestreiten will, nicht nur juristisch gegenüber Gerichten argumentieren müssen, eine vielleicht viel herausfordernde Aufgabe wird es wohl sein, Schriftsätze derart aufzubereiten, dass wir Richtern &#8211; im Stile eines Geschichtenerzählers &#8211; die Welt der Computerspiele, die Welt virtuelle Güter, ja die Veränderungen in der modernen Jugendkultur überhaupt klar machen, damit diese Richter überhaupt Abwägungen vornehmen können und beispielsweise nicht von den aktuellen Beschlüssen der Innenministerkonferenz oder von hetzenden Medien (Stichwort Killerspieldiskussion) beeinflusst werden und diese Gesichtspunkte &#8211; vielleicht unabsichtlich &#8211; in ihren Entscheidungen berücksichtigen.</p>
<p>Eine große Aufgabe wie ich finde, aber auch eine Herausforderung für unsere Justiz, ob diese in Zeiten sich ändernder Jugendkultur und globaler sozialer Entwicklungen bestehen kann.</p>
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		<title>Generation Internet und die Europawahl: Wählt nicht die CDU!</title>
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		<pubDate>Thu, 28 May 2009 11:29:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein/Verschiedenes]]></category>
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		<description><![CDATA[Persönlich bin ich, anders als der Kollege Dr. Malte Behrmann, politisch ein unbeschriebenes Blatt und auch mein Interesse an Politik ist eigentlich marginal. Trotzdem ist die regelmäßige Lektüre von Netzpolitik.org, des geschätzten Mitberliners Markus Beckedahl, Pflichtlektüre und wenn man seinen aktuellen Eintrag zur Europawahl durchliest, kommt man wirklich zum Ergebnis, dass man als internetaffiner Mensch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Persönlich bin ich, anders als der Kollege Dr. Malte Behrmann, politisch ein unbeschriebenes Blatt und auch mein Interesse an Politik ist eigentlich marginal. Trotzdem ist die regelmäßige Lektüre von Netzpolitik.org, des geschätzten Mitberliners Markus Beckedahl, Pflichtlektüre und wenn man seinen <a href="http://netzpolitik.org/2009/keine-wahlempfehlung-cducsu/">aktuellen Eintrag zur Europawahl</a> durchliest, kommt man wirklich zum Ergebnis, dass man als internetaffiner Mensch bei der anstehenden Europawahl auf keinen Fall die CDU wählen sollte.</p>
<p>Als Gegner der Killerspieldiskussion ist mir natürlich Punkt 10 in seiner Liste besonders aufgefallen:</p>
<blockquote><p>Hier und in vielen weiteren Punkten – zum Beispiel beim Killerspielverbot (E-Sport wie Counterstrike ist “mit dem Werteverständnis der CDU nicht vereinbar” &#8211; großkalibrige Waffen schon) – hat die Union unter Beweis gestellt, dass sie sich nicht um die Interessen der Internetgeneration schert. Sie macht Klientelpolitik für die Alten, Ängstlichen, Ahnungslosen und überholte Geschäftsmodelle. Leider sind das noch ganz schön viele. Ob „Killerspiele“, Urheberrecht, Internetsperren, Zensursula oder Netzneutralität: diese Union nicht zu wählen, ist definitiv die beste mögliche Wahl.</p></blockquote>
<p>Jeder möge sich sein eigenes Bild machen, die Fakten sollte man aber schon kennen.</p>
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		<title>Bayrischer Philologenverband befürwortet Killerspiel-Verbot</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Sep 2008 17:17:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bayern]]></category>
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		<description><![CDATA[Die angekündigte Bundesrats-Initiative Bayerns für ein gesetzliches Verbot zur Herstellung und zum Vertrieb sogenannter žKillerspieleœ wird vom Bayerischen Philologenverband unterstützt. Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Kultusstaatssekretär Sibler zur Problematik der PC-Spiele sagte Verbandsvorsitzender Max Schmidt: žNatürlich ist der Computer mit seinen vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten ein höchst attraktives Gerät für Kinder und Jugendliche. Wir beobachten, dass er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die angekündigte Bundesrats-Initiative Bayerns für ein gesetzliches Verbot zur Herstellung und zum Vertrieb sogenannter žKillerspieleœ wird vom Bayerischen Philologenverband unterstützt.</p>
<p>Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Kultusstaatssekretär Sibler zur Problematik der PC-Spiele sagte Verbandsvorsitzender Max Schmidt: žNatürlich ist der Computer mit seinen vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten ein höchst attraktives Gerät für Kinder und Jugendliche. Wir beobachten, dass er selbst bei jungen Schülern den Fernseher als Leitmedium vielfach schon verdrängt hat. Als Lehrer sind wir aber immer wieder erschrocken darüber, dass viele Kinder und Jugendliche zwar technisch höchst versiert im Umgang mit dem PC sind, dass sie den im Internet lauernden und durch brutale PC-Spiele drohenden Gefahren aber völlig arglos und unbedarft gegenüberstehen.œ  Nach einer jüngst veröffentlichten Studie der Universität Frankfurt etwa spielten erstaunliche 60 Prozent der befragten 13- bis 15-Jährigen mehr als 30 Stunden wöchentlich  Online-Computerspiele. Und eine weitere aktuelle Studie beziffert den Anteil der computerspielsüchtigen Zehn- bis 20-Jährigen auf elf Prozent.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund entwickle sich aufklärende und sensibilisierende Medien-erziehung für Lehrkräfte zu einem immer wichtigeren Bestandteil des schulischen Bildungsauftrages, erklärte Schmidt. Der heute von Staatssekretär Sibler verkündete Weg, in Bayern die Medienerziehung an allen Schularten  zu intensivieren und zu systematisieren, sei, so der bpv-Vorsitzende weiter, žrichtig und wird von uns voll unterstützt. Aber allein die pädagogische Intervention und die Zusammenarbeit mit den Eltern reichten nicht aus: žSchulische Aufklärung kann nicht alle Gefahren šwegpädagogisieren`. Flankierend brauchen wir ein gesetzliches Verbot der Herstellung und des Vertriebs besonders brutaler und menschenverachtender PC-Spiele. Denn sie gefährden die individuelle Entwicklung junger Menschen und erhöhen nachgewiesenermaßen die Gefahr, dass labile Jugendliche auch im realen Leben auf Muster der gewalttätigen Konfliktlösung zurückgreifen.œ Auf die freiwillige Selbstkontrolle der Hersteller zu setzen, greife angesichts der Dimension der  tangierten wirtschaftlichen Interessen der Produzenten zu kurz  &#8211; Schätzungen zufolge werden alleine mit dem beliebten wie aufgrund seiner Brutalität berüchtigten Marktführer žWorld of Warcraftœ jährlich rund eine Milliarde Dollar Umsatz erzielt.</p>
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		<title>ISFE mit neuer Studie über Computerspieler / Gutachten zum geplanten $ 131a StGB</title>
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		<pubDate>Tue, 27 May 2008 15:25:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verfassungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Killerspiel]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der europäische Dachverbaner der Spielepublisher hat eine neue Studie über Computerspieler veröffentlicht, die den europäischen Durchschnitts-Gamer zwischen 16 und 49 in 15 Mitgliedsstaaten untersucht hat. Das Ergebnis wird freiwillig Kritiker der Spielebranche (Stichwort Killerspieldebatte) nicht allzu sehr erfreuen, hat doch Zeit, die mit Videospielen verbracht wird it der von Fernsehen oder Freunden gleichzogen. 40 Prozent [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der europäische Dachverbaner der Spielepublisher hat eine neue Studie über Computerspieler veröffentlicht, die den europäischen Durchschnitts-Gamer zwischen 16 und 49 in 15 Mitgliedsstaaten untersucht hat. Das Ergebnis wird freiwillig Kritiker der Spielebranche (Stichwort Killerspieldebatte) nicht allzu sehr erfreuen, hat doch Zeit, die mit Videospielen verbracht wird it der von Fernsehen oder Freunden gleichzogen. 40 Prozent investierten zwischen sechs und 14 Stunden pro Woche für interaktive Unterhaltung. Über 80 Prozent der Eltern spielten nach der Studie gemeinsam mit ihren Kindern.</p>
<p>Sind Computerspiele also inzwischen gesellschaftlich voll akzeptiert? Zu hoffen wäre es.</p>
<p>In diese Zusammenhang möchte ich gleich noch einmal mit Gutachten zum im letzten Jahr avisierten Killerspielparagraphen, $ 131a StGB, neu veröffentlichen, da dieses auf RechtMedial noch nicht vorhanden ist, der Inhalte aber, trotzdem er aus dem letzten Jahr stammt, aber nicht wirklich veraltet ist.</p>
<ul>
<li><a href="http://rechtmedial.de/wp-content/uploads/gutachten_131astgb_marianhaertel.pdf" title="Gutachten zu $ 131a StGB">Gutachten zu $ 131a StGB</a></li>
</ul>
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