Die Aufklärung des Mandanten durch den Rechtsanwalt – Normalfall oder Seltenheit?

Ich möchte einmal einen Kommentar aus meinem letzten Beitrag zum Anlass nehmen, um in den Raum zu stellen, wie gut die Aufklärung von Mandanten durch den eigenen Rechtsanwalt, insbesondere auch bei Kostenproblemen ist? Ich hatte ein ähnliches Problem schon einmal bei dem Beitrag Abmahnmissbrauch oder “Wie erklärt man Mandanten die Kosten?” angedeutet, möchte heute aber einmal rhetorisch die Frage ausweiten.

Da ich nicht weiß, ob der Kommentator hier ein Kollege oder ein Mandant eines Kollegen ist, gibt es für etwas provokante Frage mehrere Alternativen.

1) Er ist ein Kollege und hat die Erfahrung gemacht, dass viele Kollegen nicht besonders gut aufklären, dass Mandanten oft in sinnlose Verfahren gedrängt werden und über die Kosten und Erfolgschancen nicht aufgeklärt werden. Ein wenig deckt dies auch meine eigene Erfahrung.

2) Er ist ein Mandant eines Kollegen und hat die leidvolle Erfahrung gemacht, nicht aufgeklärt worden zu sein und am Ende mehr Geld und Stress gehabt zu haben, als es die Sache wert war. Dann ist es bedauerlich und vielleicht hilft es ihm in Zukunft, nicht einfach den erstbesten Rechtsanwalt aus den Gelben Seiten zu nehmen?

oder

3) Er ist ein Kollege und nutzt die Chance so viele Mandate zu akquirieren wie möglich. Schließlich haben wir ja eine Wirtschaftskrise ;-)

Bei uns in der Kanzlei ist es eigentlich normal, dass Mandanten vollkommen über Risiken aufgeklärt werden, auch wenn dies bedeutet, dass dann andere Kollegen sich den Mandanten einverleiben, die in Wettbewerbssachen und bei Abmahnungen eventuell weniger genau aufklären. Für mich gehört es zu einem normalen Juristenverständnis, den Mandanten auch einmal von einem Verfahren abzuraten, weil ich die Erfolgschancen als gering erachte – auch wenn mir dies mitunter dann Ärger mit dem Mandanten einbringt.

Aber ist dies der Normalfall? Oder hat man im Regelfall schlechtere Erfahrungen? Oder bin ich selber zu dumm und gebe dem Mandanten bereits viel zu viele Informationen bevor ich auch nur einen Cent auf dem Konto verbuchen konnte? Sollte ich Mandanten nur das nötigste sagen und mich freuen, wenn diese eben klagen wollen und die Kosten dann nur Nebenbei erklären?

Ich denke für die meisten Kollegen sollte man hier doch eine Lanze brechen und annehmen, dass sie sich in der modernen Zeit bewusst sind, im Wettbewerb mit anderen Kollegen zu stehen, aber ihrer Rolle als Organ der Rechtspflege entsprechend handeln, der?

Geschrieben von: Marian Härtel

Reisekostenabrechnung – Dumm gelaufen, wenn die Belege nicht gelesen werden können

Reisekostenabrechnungen gehören bei meinem Kollegen Dr. Malte Behrmann, der ständig für die Interessen der Computerspieleindustrie durch die Welt jettet, zum alltäglichen Spiel. Manchmal verzweifelt aber nicht nur er, sondern auch unsere Auszubildene. So beispielsweise bei Belegen von seiner Reise für die EU nach China. Die Belege haben nur chinesische Schriftzeichen abgedruckt und nachdem die Auszubildene lamentierte, dass sie nicht wüsste, was auf den Belegen steht, gab wohl auch der Kollege auf und legte eine Sache mit dem viel sagenden Spruch

Das lassen wir ‘mal weg, könnte auch nur ein Garderobenschein sein.

in den Papierkorb.

Ein kleines Lächeln konnte ich mir da im Nebenraum nicht verdrücken ;-)

Geschrieben von: Marian Härtel

Abmahnmissbrauch oder “Wie erklärt man Mandanten die Kosten?”

Ich hatte eigentlich schon einige Tage lang vor, zu dem Thema Abmahnmissbrauch und Gebühren des Anwaltes einen Eintrag zu verfassen. Das Gebührenthema, und wer die Gebühren trägt, ist leider immer wieder ein Thema zwischen mir und (potentiellen) Mandanten. Die Situation ist immer wieder ähnlich.

Ein Konkurrent soll abgemahnt werden.

Bei dieser Forderung sind Anfragende oft noch sehr bestimmend in ihren Worten. Wenn es dann aber zum Thema Gebühren kommt, folgt in 90% der Fälle die Frage, wer denn meine Gebühren tragen müsse, wenn der Gegner entweder nicht zahlen will oder, was auch oft genug passieren kann, nicht zahlen kann.

Die geniale Idee vieler Anfragender ist dann, dem Gegner doch die volle RVG Gebühr in Rechnung zu stellen, aber in dem Fall, dass der Gegner nicht zahlt, mir gegenüber nur eine geringe Gebühr zu schulden. Einmal abgesehen von der Tatsache, dass ich auch meine Kosten decken muss, ist dies schon sehr nahe am Betrugstatbestand, wenn nicht sogar die Grenze, in den meisten Fällen, nicht schon überschritten ist. Damit hat sich auch das Landgericht Berlin erneut beschäftigen müssen und juckte es anscheinend den Kollegen Dr. Bahr in den Fingern ein publizistisches Stöhnen zu veröffentlichen, das mir eindrucksvoll zeigt, dass wir nicht die Einzigen sind, bei denen diese Anfragen eingehen.

Gebe ich am Telefon dann nämlich die ehrliche Antwort, dass der Mandant eben das Risiko eingehen müsse, auf einen Gegner zu treffen, der insolvenzgefährdet ist oder sich wehrt oder dass man eben entsprechend geringere Kosten beim Gegner einfordern und damit leben müsse, dass der Abschreckungseffekt geringer ist, ist – leider – der Mandant oft genug verstört und meldet sich nicht erneut. Wie man an dem Beispiel des Kollegen Dr. Bahr erkennen kann, scheint es ja genug Kollegen zu geben, die es entweder trotzdem auf eine andere Weise versuchen (oder sich der rechtlichen Probleme nicht bewusst sind) oder die eben ein Mandat annehmen, ohne den eigenen Mandanten vorher auf das Kostenproblem aufmerksam zu machen.

Insbesondere Letzteres ist aber eigentlich nicht meine Art und Weise, mit Mandanten umzugehen: Will ich doch ehrlich und umfassend beraten. Verführt ist man manchmal aber schon mitzuteilen, dass auch Kollegen eigentlich keine andere Antwort geben können, wenn sie denn seriös beraten…

Haben die mitlesenden Kollegen hier ähnliche Erfahrungen gemacht?

Geschrieben von: Marian Härtel

Rechtsanwaltskosten für Massenabmahnungen trotz Verwendung von Textbausteinen in Ordnung / kritischer Kommentar

Bereits am 17.7.2008 berichtete ich über das Urteil des BGH vom gleichen Tage zur Frage der Abmahnfähigkeit von Software, die der Umgehung von Kopierschutzen dient. Der Kollege Dr. Bahr weist heute auf eine weitere Entscheidung im Urteil, wenn auch kein richtiges obiter dictum, hin, welches in der ursprünglichen Meldung nur indirekt erwähnt wurde.

Es betrifft die Frage der Zulässigkeit der Geltendmachung der vollen Rechtsanwaltskosten für Massenabmahnungen, die zum Großteil mit Hilfe von Textbausteinen erledigt werden. Die Revision hatte genau diesen Umstand vorgebracht und erhielt vom BGH eine Abfuhr:

Die Revision verkennt, dass die Beklagten die Einschaltung eines Rechtsanwalts gerade im Hinblick auf die große Zahl der zu verfolgenden Rechtsverletzungen für erforderlich halten durften (…). Da die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen nicht zu den originären Aufgaben der Beklagten gehört, waren die Beklagten nicht gehalten, die Mitarbeiter ihrer Rechtsabteilungen mit den im Hinblick auf die Vielzahl der Rechtsverstöße be-sonders zeitaufwändigen Abmahnungen zu betrauen, nur um den Verletzern die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu ersparen (…).

Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass dies anders zu beurteilen sein könnte, weil es für die Beklagten weniger Aufwand erfordert hätte, die Abmahnungen abzufassen und die Unterwerfungserklärungen vorzubereiten, als einen Rechtsanwalt zu informieren und zu instruieren

Wenn man die Rechtsanwaltspraxis mitbekommt, finde ich diese Aussage doch eigentlich sehr schade, denn man bekommt als Rechtsanwalt unweigerlich den Eindruck, dass die Gebührenregelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch diese Maßnahmen doch sehr verzehrt werden.

Da gibt es Mandanten, in die man – im Endeffekt wirtschaftlich fast unsinnig – viel Zeit investiert, weil diese wirklich ein individuelles und für sie selber schwerwiegendes Problem haben und kann für diese, oft auch einmal zeitaufwendige Tätigkeit, nur einen Hungerlohn abrechnen. Auf der Gegenseite gibt es Kanzleien, die im Minutentakt gleichlautende Abmahnungen aus ihren Druckern sausen lassen und dafür pro Abmahnung – jetzt wohl endgültig unkritisierbar – 1000,00 – 2000,00 Euro pro Abmahnung kassieren. Irgendwie stimmen dabei einfach die Verhältnisse nicht mehr und die Verwunderung ist gering, wenn immer mehr Privatpersonen es selbst bei jungen Kollegen schwer haben werden, überhaupt noch juristischen Rat zu erlangen. Wie auch, wenn man bei der Beratung fast ein Minus verbuchen muss?

Geschrieben von: Marian Härtel

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